Heiratsverbot, Verhaftung

So reagieren Politiker und Behörden

Ausgabe:
6/09

Wer illegal in der Schweiz lebt, soll künftig nicht mehr heiraten dürfen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Nationalrat und SVP-Präsident ­Toni Brunner wird vom Bundesrat ­unterstützt und ist vom Nationalrat vor zwei Wochen angenommen worden. Der Ständerat wird wohl gleich entscheiden. Mit dem Verbot sollen Scheinehen verhindert werden. Aber auch Liebesheiraten sind nur noch über Umwege möglich. Sans-Papiers müssen das Land verlassen, um dann vom Schweizer Partner legal ein­geladen zu werden. Dafür ist ein ­Visum nötig – für abgewiesene ­Asyl­bewerber schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.

Bereits heute lassen einige Zürcher Zivilstandsämter immer wieder ­heiratswillige Sans-Papiers auffliegen. So werden die Leute in zahlreichen Zürcher Gemeinden angewiesen, sich vom Migrationsamt ihren Status ­bestätigen zu lassen. Auf einem ­Formular ist dann ein harmlos wirkendes Kästchen mit der Bezeichnung «ungeregelter Aufenthaltsstatus» ­angekreuzt. Gehen Sans-Papiers mit dem Formular auf das Migrationsamt, werden sie verhaftet.

Ein weiterer verbreiteter Trick, mit dem Zivilstandsämter seit kurzem Sans-Papiers outen: Die Echtheit des vorgelegten Passes wird in Frage gestellt und dieser zur Überprüfung an die Polizei geschickt. Die stellt zwar die Echtheit fest, doch erfährt dabei, ob sich jemand illegal in der Schweiz aufhält. Das Zivilstandsamt wird in diesem Fall angewiesen, den Heiratswilligen auf einen bestimmten Termin vorzuladen. Die Person wird dann vor dem Amt verhaftet.

Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen sind zwar die Grenzkontrollen Ende 2008 offiziell weggefallen. Neu werden entsprechende Kontrollen einfach innerhalb der Schweiz durchgeführt, zum Beispiel in Zügen und auf offener Strasse. Dabei sind schon oft Sans-Papiers ­ver­haftet worden.

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© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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