Justiz

Langsame Richter

Text:
  • Christoph Schilling
Ausgabe:
6/08

Dass die Mühlen der Justiz langsam malen, ist bekannt. Zum Stillstand kommen sie oft, wenn es darum geht, etwa einen Anwalt in die Schranken zu weisen.

Anwalt und Vizeammann Harold Külling aus Wohlen AG führte ein Jahrzehnt lang Prozesse für den geisteskranken Josef Steiner und verrechnete dafür über 100'000 Franken (siehe Artikel zum Thema «Da wusste ich, der Seppl spinnt»).

Külling will keine Anzeichen für die Krankheit erkannt haben. Ursula Notter, Tochter des 2003 verstorbenen Steiner, reichte im Juli 2006 bei der Aargauer Anwaltskommission eine Anzeige wegen möglicher Verletzung der Berufspflichten ein. Im Extremfall droht ein Berufsverbot.

Bis heute hat diese Aufsichtsbehörde keinen Entscheid gefällt - obwohl sie sich im Januar 2007 in einem Brief an den Beobachter rühmt, «alle Verfahren so schnell als möglich zu erledigen». Im April 2007 antwortete sie, das Verfahren habe sich «leicht verzögert». Nun lässt Oberrichterin und Kommissionspräsidentin Franziska Plüss dem Beobachter ausrichten, es müssten «noch zusätzliche Abklärungen getätigt werden».

Tochter Ursula Notter kritisiert: «Für mich ist es unverständlich, dass eine staatliche Kommission es in anderthalb Jahren nicht schafft, einen Ordner Akten zu prüfen.» Dieses Beispiel illustriert, was der Beobachter bereits früher (siehe Artikel zum Thema «Gerichtsumfrage: Der Anwalt und sein Richter») kritisierte: Richter und Anwälte zeigen sich eher zahm, wenn es darum geht, Massnahmen gegen Berufskollegen zu verhängen. Wie eine Erhebung des Beobachters im Jahr 2004 zeigte, wurde in der ganzen Schweiz wegen Verletzung der Berufsregeln gerade mal drei Anwälten das Patent entzogen, 30 wurden gebüsst oder verwarnt. Doch die Mehrheit der Verfahren, nämlich vier von fünf, wurde eingestellt oder abgewiesen.

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© Beobachter Ausgabe 6 vom 19. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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