Später wird der Arzt an der Wange Rötungen und Prellungen feststellen. Was auf dem belgischen Polizeiposten 2003 passiert war, bevor es zur Ohrfeige kam, ist strittig. Sicher ist nur: Said und Mohammed Bouyid hatten provoziert und wurden daraufhin von Polizisten geohrfeigt. Jetzt wurden die Beamten verurteilt. «Ein Schlag ins Gesicht beeinträchtigt die Würde des Geschlagenen in besonderer Weise», befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September – insbesondere dann, wenn der Geschlagene minderjährig sei. In diesen Alter sei man noch verletzlicher und reagiere auf Angriffe gegen die Würde besonders sensibel.

Auf den ersten Blick haben die geröteten Backen der belgischen Brüder nicht viel mit der Schweiz zu tun, auf den zweiten sehr wohl. Denn: In der Schweiz streitet man sich seit Jahren darüber, ob Ohrfeigen schaden und daher in Familie und Schule ausdrücklich verboten sein sollen. Und wenn ja, wie verboten.

20 europäische Länder – darunter Moldawien, Albanien, Deutschland und Österreich – haben ein Gesetz, das Eltern und Lehrern Ohrfeigen ausdrücklich verbietet. Die Schweiz tut sich damit schwer, das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern. Das bringt Kinderschützer auf die Palme, und schweizerische wie internationale Menschenrechtsorganisationen rügen die Schweiz deshalb regelmässig.

«Wenn der Lehrer provoziert wurde»

Im Schweizer Strafgesetzbuch gelten Ohrfeigen als Tätlichkeit, auch dann, wenn es zu keiner Verletzung des Körpers kommt. Aber so klar ist das nur, wenn ein Erwachsener geschlagen wird. Bei Kindern ist die Lage komplexer: In der Familie sind Körperstrafen laut einem Bundesgerichtsentscheid von 2008 erlaubt, «solange sie ein gesellschaftlich akzeptiertes Mass» nicht überschreiten. In der Schule sind sie zwar seit 1991 grundsätzlich verboten, trotzdem gelten sie in manchen kantonalen Schulverordnungen als «bei Vorliegen besonderer Umstände entschuldbar, insbesondere wenn der Lehrer provoziert wurde». Gibt es also ein gewisses Mass an Frechheit, das legitimiert, dass jemandem «die Hand ausrutscht»?

Das Urteil der «fremden Richter» aus Strassburg bringt neuen Schwung in die Debatte. Denn gewisse Erwägungen des Strassburger Urteils lassen sich auf Schule und Familie in der Schweiz übertragen, sagt Philippe Meier, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne. Auch Flavia Frei von Kinderschutz Schweiz hofft, dass das Recht von Kindern auf körperliche und psychische Unversehrtheit im Zivilgesetzbuch verankert wird – wie sie es seit Jahren fordert. «Das wäre ein wichtiges Signal», so Frei. Denn nach wie vor würden in der Schweiz über 40 Prozent der Kleinkinder auf irgendeine Weise körperlich bestraft. «Und das geschieht nicht nur in Momenten der Überforderung.» Laut Umfragen geht eine Mehrheit der Eltern davon aus, dass «eine Ohrfeige noch keinem Kind geschadet hat».

Das Parlament lehnt ein Verbot ab

Kinderschutz Schweiz will das Thema am 30. April am internationalen «No Hitting Day» erneut aufs Tapet bringen. Auch das Parlament wird sich bald wieder mit der Frage befassen müssen. Zwar hat es kürzlich die Petition einer Berner Schulklasse abgelehnt, die ein Ohrfeigenverbot forderte. Doch nun ist eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé zum Verbot der Körperstrafe hängig. «Es ist kein Zufall, dass sich die Debatte um Gewalt an Kindern sehr oft an der Ohrfeige entzündet», sagt Winfried Speitkamp, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Kassel. «Die Ohrfeige ist brisant. Sie wird seit je eingesetzt, um das Gegenüber zu erniedrigen.» Warum?

Bei einer Ohrfeige fehle die Distanz, die eine Waffe schaffen würde, sagt der Historiker. Die Haut, und dann noch die Gesichtshaut, also das höchst Intime und Verletzliche des Menschen, werde direkt von der fremden Hand berührt und quasi «beschmutzt» und entwürdigt. «Nicht die körperliche Verletzung ist bei der Ohrfeige das Entscheidende, sondern die Blossstellung.»

«Die Ohrfeige wird seit je eingesetzt, um zu erniedrigen.»

Winfried Speitkamp, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Kassel

Dass es in Brüssel Polizisten waren, die Festgenommene ohrfeigten, ist für Speitkamp typisch: «Geohrfeigt wird traditionell von oben nach unten. Eine Ohrfeige macht klar, wer der moralisch Unterlegene ist. Ohrfeigen prägen sich im Gedächtnis ein.» Rechtsprofessor Philippe Meier glaubt nicht, dass das Strassburger Urteil in der Schweiz zu einem Umdenken führen wird. Der politische Druck aus dem In- und Ausland bestehe seit Jahren und habe bisher keine Wirkung gezeigt. «Hinzu kommt, dass die Züchtigung in der Schweiz auch ohne eine ausdrückliche Bestimmung bereits verboten ist. Zudem sind die Sympathien für die Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention momentan nicht besonders gross.»

Deshalb bleibt den Kinderschützern nur, sich am wohl berühmtesten Backenstreich der Weltgeschichte zu orientieren? «Wenn dir einer auf die rechte Wange schlägt», lehrt Jesus in der Bergpredigt, «dann halt ihm auch die andere hin.» Für Alex Sutter, Co-Geschäftsführer der Internetplattform Humanrights.ch, ist das keine Option: «Kinder müssen mit klaren Botschaften geschützt werden», sagt er. Solange Körperstrafen nicht explizit verboten seien, heisse das für gewisse Erwachsene: «Ein bisschen schadet nicht.»

Die emotional geführte Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern der «Flättere» wird also weitergehen. Bei der Brisanz des Themas kein Wunder: Zu gewissen Zeiten soll bereits der Satz «Fühlen Sie sich geohrfeigt!» ausgereicht haben, um ein Duell mit Säbel oder Pistole zu fordern.