Steuerhinterziehung: Die Daten werden gesammelt und ausgetauscht

Schweizer Banken müssen ab 2017 Kontodaten ihrer ausländischen Kunden (etwa Namen, Kontonummer, Guthaben) erheben und der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Diese gibt die Daten ab 2018 an die Steuerbehörden des Wohnsitzlands des Kunden weiter.

Gleich verfahren ausländische Finanzinstitute: Sie leiten die Kontodaten der Schweizer Kunden an ihre Steuerbehörden weiter, die sie ein Jahr später der Eidgenössischen Steuerverwaltung übergeben. Der gegenseitige automatische Informationsaustausch (AIA) soll Steuerhinterziehung verhindern. Er gilt zwischen der Schweiz und der EU, weitere 70 Länder werden folgen (siehe Beobachter-Artikel «Geld im Ausland: Böses Ende für schwarze Konten»).

Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch

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Eltern: Betreuungs­unterhalt bei Ledigen

Unabhängig vom Zivilstand der Eltern muss beim Kinderunterhalt neu ein Beitrag für denjenigen Elternteil geprüft werden, der das Kind nach der Trennung betreut. Betroffen sind vor allem unverheiratete Väter, die der Expartnerin bisher persönlich keine Alimente zahlen mussten. Bereits Getrennte ohne Betreuungsunterhalt können ab Januar eine Anpassung der Kinderunterhaltsbeiträge verlangen (siehe Beobachter-Artikel «Konkubinat: Was ändert sich mit dem Betreuungsunterhalt?»).

Betreuungsunterhalt Alimente

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Pensionskassen-Splitting

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Scheidung: Aufteilung der Altersguthaben

Die während der Ehe erworbenen Vorsorgeguthaben werden weiterhin zwischen den geschiedenen Ehepartnern aufgeteilt. Ab 2017 ist aber eine abweichende Regel möglich. Als Zeitpunkt für die Berechnung gilt dann die Einleitung des Scheidungsverfahrens und nicht dessen Ende. Neu werden zudem die Guthaben in der Regel auch dann aufgeteilt, wenn ein Ehepartner schon pensioniert ist oder eine IV-Rente erhält. Von dieser Neuerung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Geschiedene profitieren, wenn sie bis Ende 2017 beim Scheidungsrichter einen Antrag stellen. Mehr dazu erfahren Sie im Beobachter-Artikel «Scheidung: Was bringt das neue Gesetz zum Pensionskassen-Splitting?».

Mehr zu Vorsorge nach der Scheidung bei Guider

Wie wird die AHV-Rente nach einer Scheidung berechnet? Wie können Einbussen bei der Altersvorsorge verhindert werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten nicht voll erwerbstätig ist? Beobachter-Abonnenten erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zur Altersvorsorge nach einer Scheidung.

Unfall: Die Renten werden gekürzt

Nach Erreichen des AHV-Alters werden Renten nach dem Unfallversicherungsgesetz gekürzt, wenn der Verunfallte zum Zeitpunkt des Unfalls älter als 45 war. Die maximale Kürzung kann je nach Invaliditätsgrad und Alter bis zu 40 Prozent betragen. Keine Kürzung gibt es für Personen mit einer Unfallversicherungsrente, die spätestens 2024 in Pension gehen. Wer bei der Arbeit wegen Asbest erkrankt, hat Anspruch auf eine Integritätsentschädigung neu ab Ausbruch der Krankheit – nicht erst, wenn die Entschädigung festgesetzt wird.

Rentenkürzung Unfall

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Schulden Betreibung

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Schulden: Alte Verlustscheine verschwinden

Am 1. Januar verjähren Verlustscheine, die vor 1997 ausgestellt wurden – wenn der Gläubiger nichts dagegen unternommen hat (etwa durch eine Betreibung). Im neuen Betreibungsregisterauszug, der für die ganze Schweiz gültig ist, dürfen Verlustscheine, die älter als 20 Jahre sind, nicht mehr erscheinen. Neu kann ein Anteil an einer ungeteilten Erbschaft auch gepfändet werden, wenn der Schuldner im Ausland wohnt und der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hatte.

Alkohol am Steuer: Die freiwillige Feuerwehr darf

Angehörige der freiwilligen Feuerwehr dürfen sich in ihrer Freizeit wieder ein Bier gönnen und dann trotzdem ein Feuerwehrauto fahren. Für sie gilt wieder die ordentliche Alkoholgrenze von 0,5 Promille – das Anfang 2014 eingeführte Alkoholverbot wurde aufgehoben. Dasselbe gilt für Personen, die im Rahmen eines Einsatzes für Berufsblaulichtorganisationen aufgeboten werden, obwohl sie weder im Dienst noch auf Pikett sind.

Promillegrenze FiaZ

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Mehr zu Fahren in angetrunkenem Zustand bei Guider

Bei Alkohol am Steuer gibt es so gut wie keine Entschuldigung, weshalb strikte Grenzwerte gelten. Abonnenten des Beobachters erfahren mithilfe eines Merkblatts, wie hoch sich die Bussen je nach Promillegehalt belaufen, wann der Fahrausweis weg ist und weshalb schon eine tiefe Alkoholkonzentration als Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) angesehen werden kann.

Strom: Tarife sinken zum Teil

Die Abgabe für erneuerbare Energie steigt von 1,3 Rappen auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Trotzdem haben zwei Drittel der Netzbetreiber ihre Tarife gesenkt, da sie Strom günstiger einkaufen können. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh pro Jahr wird neu durchschnittlich zwei Prozent weniger für Strom bezahlen. Ersparnis: 20 Franken. Die Strompreistarife der Gemeinden sind abrufbar auf www.strompreis.elcom.admin.ch

Kostendeckende Einspeisevergütung

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Arbeit: Weiterbildung wird gefördert

Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz soll das lebenslange Lernen aller Angestellten gefördert werden. Das heisst nicht zwingend, dass der Chef die Weiterbildung finanzieren muss. Das muss er nur, wenn er die Weiterbildung selber anordnet, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn sich das Recht darauf aus einem Gesamtarbeitsvertrag ableitet. Eine allgemeine Pflicht zur Weiterbildung wird nicht eingeführt.

Weiterbildung fördern

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Checkliste «Weiterbildungsvereinbarung» bei Guider

Beobachter-Abonnenten erfahren in der Checkliste «Weiterbildungsvereinbarung: Darauf ist zu achten», welche Punkte sie mit dem Arbeitgeber bezüglich Übernahme der Ausbildungskosten schriftlich festhalten sollten und welche Verpflichtungen sie damit gegenüber dem Betrieb eingehen.

Sozialhilfe: Alleinerziehende sollen früher wieder arbeiten

Von alleinerziehenden Müttern und Vätern, die Sozialhilfe beziehen, wird verlangt, dass sie wieder arbeiten oder an einem Integrationsprogramm teilnehmen, sobald das jüngste Kind ein Jahr alt ist. Bisher konnten sie damit warten, bis ihr Jüngstes drei war.

Integrationsprogramm Alleinerziehende

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Swissness: «Made in Switzerland» nur für Schweizer Produkte

«Made in Switzerland» darf nur noch für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die strikten Vorgaben entsprechen. Zum Beispiel müssen bei Lebensmitteln mindestens 80 Prozent der verarbeiteten Rohstoffe aus der Schweiz stammen.

Bei Industrieprodukten (etwa Uhren, Messer) müssen 60 Prozent der Herstellungskosten (etwa Löhne) in der Schweiz anfallen. Das Schweizer Kreuz darf neu auch für Waren – und nicht nur für Dienstleistungen – verwendet werden.

Made in Switzerland

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Hundekurse: Nicht mehr obligatorisch

Das vor knapp zehn Jahren schweizweit eingeführte Hundekurs-Obligatorium wird per 1. Januar 2017 abgeschafft. Die Kantone können aber weiterhin Kurse vorschreiben. Zum Beispiel besteht im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Halter von grossen und massigen Hunden.

Hundekurs-Obligatorium

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Mehr zu Haustieren bei Guider

Ob Sie sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschaffen, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Guider erklärt Beobachter-Abonnenten, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

Autor: Michael Krampf
Bild: Getty Images
Illustrationen: Martin Haake