Schaden

Was bedeutet «Zivilansprüche»?

Text:
  • Daniel Leiser
Ausgabe:
8/08

Frage: Vor kurzem hat mich jemand angegriffen. Meine neue Brille ging zu Bruch. Ich habe den Täter angezeigt. Nun schickt mir die Staatsanwaltschaft ein Formular, auf dem ich Zivilansprüche geltend machen kann. Was heisst das?

Mit Zivilansprüchen sind Schadenersatz und Genugtuung gemeint. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, den ungedeckten Schaden, den Sie durch den Angriff erlitten haben, im Strafverfahren geltend zu machen. Das ist nicht selbstverständlich, denn eigentlich urteilen die Strafbehörden nur über Schuld und Strafe. Die Strafprozessordnungen sehen nun aber vor, dass die Strafgerichte auch über Schadenersatzansprüche der Opfer befinden können. Voraussetzung ist, dass die Forderungen genügend belegt sind. Konkret: Wenn Sie die Quittung Ihrer Brille einreichen, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen das Gericht den Ersatz des Schadens zuspricht. Wenn Ihr Begehren nicht genügend belegt ist, wird das Gericht auf den Zivilprozessweg verweisen. Und dort tragen Sie als Kläger das Prozess- und Kostenrisiko.

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© Beobachter Ausgabe 8 vom 16. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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