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Todesschuss in Zürich-Höngg
Das Militär blockt ab
Die Armee weist jede Mitverantwortung am Tod des Mädchens von sich, das von einem Soldaten in Zürich-Höngg erschossen wurde. Eine Entschädigung dürfen die Angehörigen nicht erwarten.
Die Verantwortung liegt beim Inhaber der Waffe» - Sebastian Hueber zeigt sich kategorisch. Weder beim jüngsten Fall in Zürich-Höngg noch bei anderen Verbrechen mit Ordonnanzwaffen sieht der Mediensprecher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Mitverantwortung bei der Armee. «Die Tötungen fanden in Zivil statt und fallen damit unter die zivile Gerichtsbarkeit.»
Auch Frank Zellweger, Sprecher der Militärjustiz, sagt: «Eine Haftung würde voraussetzen, dass eine Pflichtverletzung stattgefunden hat, die zudem in adäquatem Kausalzusammenhang mit dem eingetretenen Erfolg stehen muss.» Entsprechend können und konnten die Angehörigen nicht auf eine finanzielle Geste der Armee zählen.
Dabei helfen Entschädigungszahlungen den Betroffenen, ihre Erlebnisse besser zu verarbeiten, sagt etwa Mina Lexow von der Opferhilfe beider Basel. «Zwar ist das Ausmass der Verletzung nicht in Geldwert ausdrückbar. Aber die Anerkennung des Opferseins durch eine finanzielle Zuwendung fördert den Verarbeitungsprozess.» Bei Flugzeugunglücken sind solche Zahlungen üblich - auch ohne Schuldeingeständnis.
Doch immer weniger Leute sind bereit, die Armee so ohne weiteres von jeglicher Schuld freizusprechen. So betont beispielsweise der Ausserrhoder FDP-Ständerat und künftige Präsident der sicherheitspolitischen Kommission, Hans Altherr: «Das VBS argumentiert zu formalistisch. Wenn der Staat eine Waffe abgibt, so übernimmt er auch eine Verantwortung.»
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 05. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten
