Verwahrung
Geheimniskrämerei
Hochstrasser hat sich nie ins bürgerliche Leben einfügen können. Die Schuld daran schiebt er der Heimerziehung zu, die die Schulbehörde eingeleitet hatte. Den Beweis dafür hoffte er den Akten der Jugendanwaltschaft entnehmen zu können. Doch die Einsicht in seine eigenen Akten wurde ihm verwehrt, was Hochstrasser als Beweis wertete, dass der Staat gezielt gegen ihn arbeite. Hochstrasser erteilte darauf dem Beobachter eine Vollmacht zur Akteneinsicht. Es bedurfte aber eines Entscheids des Gesamtregierungsrats - des höchsten Aargauer Gremiums -, bis der Beobachter im Staatsarchiv die Akten studieren konnte.
© Beobachter Ausgabe 13 vom 24. Jun 2004 - Alle Rechte vorbehalten
