Verwahrung

«Im Zweifel gegen Freiheit»

Ausgabe:
13/04

Bei geistig abnormen Tätern kann das Gericht neben der Strafe als Massnahme die Verwahrung auf unbestimmte Zeit anordnen. Sie wird meistens in Strafanstalten vollzogen. Die Fachkommission überprüft periodisch, ob die Verwahrung noch gerechtfertigt sei.

Hat sich der Zustand des Verwahrten eindeutig verbessert, muss er entlassen werden. Doch seit 1993 sind die Entlassungen sehr selten geworden. «Im Zweifel gegen die Freiheit» heisst gemäss Jean-Claude Wolf von der Universität Freiburg die neue Devise («Recht – Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis», Nr. 3/2003). Ausschlaggebend war der Mord an Pasquale Brumann am Zollikerberg. Der Täter, Erich Hauert, verübte die Tat während eines Gefängnisurlaubs. Er verbüsste eine lebenslange Strafe wegen Mordes und Vergewaltigung.

 

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