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Wohnungsbau

Kiesbetrieb will Kohle machen

Text:
  • Thomas Angeli
Bild:
  • Ripa Inculta
Ausgabe:
16/10

Streit am Obersee: Die Kibag AG will Seefläche aufschütten und das Ufer mit Luxuswohnungen verbauen. Der Gemeinderat in Wangen SZ begrüsst das Projekt, doch der Widerstand wächst.

Wohnungsbau: Kiesbetrieb will Kohle machen

Die Nuoler Bucht heute und das geplante Projekt: Statt die Zone zu renaturieren, will die Kibag Luxuswohnungen bauen.

  • Geht es um den Schutz des Seeufers, nimmt es der Gemeinderat von Wangen SZ sehr genau. Manchmal zumindest. So verboten die Behörden im Sommer 2009 ein kleines, halbtägiges Musikfestival auf dem sogenannten Badi-Inseli im Ortsteil Nuolen. Es sei «nicht auszuschliessen, dass eine Veranstaltung im vorgesehenen Umfang und Stil einen Einfluss auf das ufernahe Gebiet und die dort vorhandenen Pflanzen haben könnte», schrieben die Behörden den Organisatoren vom Verein Ripa inculta («Unbebautes Ufer»).

    Vor allem aber war nicht auszuschliessen, dass das Open Air den Widerstand gegen ein Projekt gestärkt hätte, das auf das «ufernahe Gebiet» einen ungleich grösseren und bleibenderen Einfluss hätte. In der Bucht, die vom Badi-Inseli abgeschlossen wird, will die Kibag AG die 600 Meter lange Überbauung «Nuolen See» mit über 60 Luxuswohnungen realisieren – auf dem Gelände ihres bisherigen Kies- und Betonwerks. Der Gemeinderat ist Feuer und Flamme für das Projekt.

    Der Bau soll reiche Steuerzahler anlocken

    Bei der Realisierung würde nicht bloss die Bevölkerung von Nuolen um etwa einen Drittel wachsen, auch die Bucht sähe völlig anders aus. Denn die Bauherrschaft plant nichts weniger, als insgesamt 25000 Quadratmeter Seefläche – Kibag-Geschäftsführer Guido Ernst spricht von «netto rund 8500 Quadratmetern» – aufzuschütten und in Bauland an bester Lage zu verwandeln. Dafür lässt sich problemlos ein Preis von 3000 Franken oder noch mehr erzielen – pro Quadratmeter, versteht sich. Der Kibag, die neben ihrem Kerngeschäft auch Golfplätze und Hafenanlagen betreibt und Immobilien hält, winkt so der grosse Reibach.

    Die Gemeinde Wangen wiederum, an der der Immobilienboom an der Schwyzer «Platinküste» bisher fast spurlos vorübergegangen ist, darf auf gutbetuchte neue Steuerzahler hoffen. So wurde denn der für die Überbauung notwendige Teilzonenplan von den Stimmbürgern mit deutlicher Mehrheit angenommen. Schliesslich kann die Gemeinde noch weiter profitieren: Werde das Wohnbauprojekt verwirklicht, versprach die Kibag, könnte die Gemeinde auf der kleinen Halbinsel, die die Bucht abschliesst, eine öffentliche Badi bauen.

    Das war im Jahr 2005. Seither wurde weder der See aufgeschüttet noch Schilf gerodet noch gebaut. Nach wie vor liegt das Dossier zur Genehmigung beim Schwyzer Regierungsrat, doch der Widerstand gegen die Luxuswohnungen am Obersee wächst stetig. Allein der Verein Ripa inculta, dessen Initianten ursprünglich bloss via Facebook die unbebaute Badewiese am Eingang zur Bucht erhalten wollten, hat mittlerweile nach eigenen Angaben über 900 Mitglieder und Sympathisanten. «Der Obersee ist der kostbare östliche Teil des Zürichsees, der noch nicht komplett verbaut ist», sagt Mitinitiant Gregor Ruoss. «Wir sehen nicht ein, weshalb man jetzt auch diesen Flecken opfern soll.»

  • Abbaukonzession:
    Wankelmütiger Anwalt


    Beim Jiu-Jitsu kennt Linus Bruhin kein Pardon: Als Kampfrichter hat er es zu ­in­ternationa­len Ehren gebracht. Weniger eh­renhaft ist die Geschichte von Bruhins Mandat als Vertreter von 30 Perso­nen, die sich ge­gen die Erneuerung der Abbau­konzes­sion für die Kibag wehrten: Die ­Ein­sprecher erfuhren im September 2008 zu ihrem grossen ­Erstaunen, dass Anwalt Bruhin ihre Einsprache eigenmäch­tig zurückgezogen hat­te. Ein «anonymer Spender» sorge dafür, dass die Einsprecher «nicht mit wei­teren Kosten belastet werden», schrieb ihnen Bruhin.

    Der unbekannte Wohltäter wurde kurz ­da­­rauf von den «Obersee Nachrichten» enttarnt, und seine Motive erwiesen sich als alles andere als uneigennützig: Die ­Kibag höchstselbst war es, die Bru­hins Aufwendungen in der Höhe von 12'000 Franken übernommen hatte. Vermittelt wurde der Deal an einer Sitzung Bruhins mit Gemeindepräsident Adrian Oberlin. An die genauen Umstän­de will sich heute niemand mehr erinnern. Der Rückzug der Einsprache sei «keine ­Bedingung für die Kostenübernah­me» gewesen, ver­sichert Kibag-Chef Guido Ernst. Anwalt Linus Bruhin seinerseits sieht im Geschäft nichts Unrechtes: «Ich würde noch einmal genauso handeln, weil damit die Interessen meiner Mandanten best­möglich ­gewahrt wurden.»

    Zwei Einsprecher und An­woh­ner des ­Kibag-Werks, Ursula und Daniel Rothlin, sehen das anders: «Der Vertrag ­zwischen den Gemeinden und der Kibag sieht vor, dass noch bis mindestens 2020 Kies abgebaut und quer durch Nuolen transpor­tiert werden darf», sagt Ursula Rothlin. «Genau dagegen haben wir uns gewehrt. Wir hatten überhaupt keinen Anlass, ­unsere Einsprache ­zurückzuziehen.» Nun kämpfen Rothlins bis vor Bundesge­richt, damit die Einsprache wieder gilt.

    Das Mandat haben sie Bruhin umgehend entzogen und ihn bei der Anwaltskommission des Kantons angezeigt. Diese stellte jedoch das Verfahren ein, ohne dass das Ehepaar Rothlin eine Begründung erhielt. Nun läuft eine strafrechtliche Anzeige. ­Eine Bemerkung Bruhins dürfte vor allem das Steueramt interessieren. Eine schrift­liche Vereinbarung mit der Kibag existiere nicht, schrieb er Ursula und Daniel Rothlin: «Ebenso habe ich der Kibag keine Zahlungsquittung ausgestellt.»

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«Nicht komplett verbaut» ist ein recht grosses Wort für den heutigen Zustand der Nuoler Bucht. Seit Jahrzehnten stehen dort die Kiesaufbereitungsanlage und das Betonwerk der Kibag AG. Baumaschinen fahren herum, es ist staubig, das Förderband rattert. Es bringt tonnenweise Kies an den See, der in grossen Gruben am benachbarten Buechberg abgebaut und von Nuolen aus verschifft wird. Die Abbaukonzession lief schon 1999 aus, wurde aber von den Gemeinden Wangen und Tuggen immer wieder provisorisch verlängert. Vor zwei Jahren gewährten die Gemeinden der Kibag gar eine Verlängerung bis 2020 (siehe rechts «Wankelmütiger Anwalt»). Eine Bedingung in jenem Vertrag ist jedoch, dass Kiesaufbereitungsanlage und Betonwerk bis Ende 2014 geräumt sein müssen.

Aus Wasser wird Bauland

«Das würde eine einmalige Gelegenheit bieten, das Ufer umfassend zu renaturieren und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen», schwärmt Ripa-inculta-Initiant Ruoss. Davon aber will die Kibag nichts wissen. Und bei den Wangner Behörden erhält das Unternehmen jede Art von Unterstützung, notfalls auch bei Wünschen und Plänen, die dem Gesetz widersprechen.

Etwa dem Gewässerschutzgesetz. Gemäss diesem sind Seeaufschüttungen, wie sie für die Überbauung geplant sind, gar nicht erlaubt. Ausnahme: bei «standortgebundenen Bauten in überbauten Gebieten» und «wenn eine Flachwasserzone verbessert» wird. Da neue Wohnhäuser nicht standortgebunden sind, argumentiert die Kibag mit Flachwasserzonen, mit denen sie in der kleinen Bucht ökologische Nischen für Pflanzen und Tiere schaffen will. Vor allem aber betrachtet das Kiesunternehmen die Nuoler Bucht gar nicht als Teil des Sees. «Die Bucht war früher Riedland und ist auch als solches parzelliert», argumentiert Guido Ernst, Regionalleiter der Kibag in Nuolen. Alte Schwarzweissaufnahmen zeigen jedoch: Das Wasser, das Land sein soll, war schon in den dreissiger Jahren eindeutig als Bucht zu erkennen. Auch ein Blick in den Katasterplan belegt, dass die Nuoler Bucht schon seit Jahrzehnten als Teil des Sees gilt: Über die Hälfte der Fläche, auf der die Überbauung zu stehen kommen soll, ist als Wasser vermerkt – und wurde dem Wangner Stimmvolk trotzdem zur Einzonung als Bauland empfohlen.

In der Nuoler und der angrenzenden Hunziker Bucht müssten für das Projekt mehrere Schilfgürtel gerodet werden. Das jedoch ist gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz explizit verboten: «Die Ufervegetation darf weder gerodet noch überschüttet noch auf andere Weise zum Absterben gebracht werden», heisst es in Artikel 21. Man werde jedoch «wesentlich mehr Schilf anpflanzen, als gerodet werden muss», verspricht Ernst. Überhaupt, betont er, liege der Schutz der Umwelt der Kibag ganz besonders am Herzen. Der Golfplatz gleich oberhalb der geplanten Luxusappartements etwa gehöre zu den «fünf ökologischsten in Europa». Auch Frösche schützt die Kibag, mit Froschzäunen und grossen Tafeln: «Wir quaken immer noch, dank Kibag».

Bei einem Punkt hört der Umweltschutz aber für das Kiesunternehmen auf: wenn die Gegner fordern, dass der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) durch eine «ökologische Zustandsanalyse» ergänzt wird, um den heutigen Zustand von Flora und Fauna in der Bucht und die Auswirkungen der Überbauung aufzuzeigen. Man könne darin «keinen Sinn erblicken», erklärt die Kibag in einem Brief und verweigert dem von Ripa inculta vorgesehenen Experten den Zutritt zum Firmengelände. Eine solche Analyse sei «im Gesetz nicht vorgesehen und erwiese sich auch als systemwidrig», schreibt die Kibag und fordert den Verein auf, «das Verfahren ad acta zu legen».

Daran denkt Ripa inculta jedoch nicht. Das Spendenbarometer für die Finanzierung der Analyse steht auf der Website bei rund 40'000 Franken – genug, um die Studie bei der Fachstelle Gewässermanagement der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Auftrag zu geben. Da die Kibag die Begehung des Geländes ablehnt, soll die neue Expertise nun von Booten aus durchgeführt werden. Für den designierten Studienleiter, den grünliberalen Nationalrat und Professor Thomas Weibel, ist eine Aktualisierung der ökologischen Unterlagen dringend notwendig, um das Projekt objektiv beurteilen zu können. Die ursprüngliche Fassung stammt von 1999, die letzte Aufdatierung von 2006: «Ein Umweltverträglichkeitsbericht muss sich am Zustand unmittelbar vor Baubeginn orientieren und diesen möglichst vollständig erfassen», sagt Weibel. «Das ist beim Projekt ‹Nuolen See› nicht der Fall.» Er kritisiert etwa, dass verschiedene Karten und Artenlisten zu Flora und Fauna in der Bucht «schon 1999 nicht mehr taufrisch gewesen sind». Andere Angaben, etwa zum Amphibien- und Reptilienbestand, fehlten im UVB der Kibag gänzlich.

Kies verladen neben den Gutbetuchten?

Keinen Platz fanden im ursprünglichen Bericht auch Aussagen über die Auswirkungen des Kiesverladehafens. Dieser dürfte der Kibag noch in mancherlei Hinsicht zu denken geben. Bis mindestens 2020, schätzt Betriebsleiter Guido Ernst, wird es den Hafen in der Bucht noch brauchen. Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gemeinden sieht vor, dass 60 Prozent des nicht vor Ort gebrauchten Kieses auf dem Seeweg abtransportiert werden müssen – und ein Verladehafen direkt neben teuren Wohnungen ist nun einmal schwer vorstellbar, selbst wenn, wie Ernst betont, «maximal während ein bis zwei Stunden pro Tag» Kies verladen werde.

Die Pläne für alternative Standorte, die im Mai in den «Obersee Nachrichten» publiziert wurden, seien «nur erste Ideen», betont Ernst. Ideen allerdings, die die Gegner von «Nuolen See» in ihrer Absicht bestärken, das Projekt zu verhindern: Um die Ruhe im neuen Wohnquartier nicht zu stören, würde der neue Verladehafen weiter weg gebaut – entweder als weit in den See ragende Halbinsel oder gleich neben einem geschützten Schilfgürtel.

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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