«Zertifizierter forensischer Psychiater»

Schenken macht Freude

Text:
  • Gian Signorell
Bild:
  • www.justizvollzug.ch
Ausgabe:
1/08

Etliche Gerichtspsychiater erhielten zu Weihnachten ein besonderes Präsent: ein Gütezertifikat. Andere, künftige Anwärter werden für dieselbe Auszeichnung Ausbildung und Prüfung bestehen müssen.

Das ging ja schnell! Im November empfahl eine Zürcher Expertengruppe die Einführung eines Gütesiegels für Gerichtspsychiater. Schon im Dezember meldete die Fachgesellschaft der Gerichtspsychiater (SGFP): 22 Fachleute zertifiziert. Die Empfehlung der Expertengruppe war eine Reaktion auf einige spektakuläre psychiatrische Fehlbeurteilungen, etwa beim Mord an einem Taxifahrer in Wetzikon. Der mutmassliche Täter war zuvor als ungefährlich begutachtet und aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug entlassen worden.

Die blitzschnelle Umsetzung der Empfehlung hat einen Grund: Die Ausgezeichneten erhielten das Gütesiegel «Zertifizierter forensischer Psychiater» ohne die vorgesehene Ausbildung oder Prüfung. Gewissermassen als Weihnachtsgeschenk. «Es handelt sich um Übergangsbestimmungen. Die Dossiers der Zertifizierten wurden von der Kommission eingehend geprüft. Deren Ausbildung entspricht in ihrem Umfang dem, was das neue Curriculum vorsieht», verteidigt sich Volker Dittmann, Präsident der deutschsprachigen Sektion der SGFP.

Viel kritischer sieht die Sache Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation. «Eine Zertifizierung kann es nur geben, wenn dafür auch etwas geleistet wird. Die Gerichtspsychiater machen sich die Arbeit sehr einfach.» Unverständnis äussert auch Stephan Hägeli, Geschäftsführer des unabhängigen Beratungszentrums Acredis, das Zertifizierungen für plastische Chirurgen ausstellt: «Das Verteilen von Vorschusslorbeeren schwächt das Gütesiegel.»

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 09. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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