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Antirassismusgesetz

Viele Klagen laufen ins Leere

Text:
  • Thomas Illi
Ausgabe:
10/00

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Antirassismusgesetzes ist klar: Die Justiz hat die umstrittene Strafnorm gut im Griff. Mehr Mühe mit der Anwendung haben die Anzeigenerstatter: Rund 70 Prozent der Verfahren wurden bislang eingestellt.

Meist vergehen Jahre, bis sich zu einem neuen Gesetz eine einigermassen gefestigte Gerichtspraxis herauskristallisiert. Nicht so beim Antirassismusgesetz, das am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Gleich von Beginn an hagelte es Anzeigen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstösse gegen die neue Strafnorm – und schon bald mussten sich auch höhere juristische Instanzen bis hin zum Bundesgericht mit der heiklen Materie befassen.

 

Erst 40 Strafen in fünf Jahren

Rund 200 Verfahren wurden in den vergangenen fünf Jahren eingeleitet, und es kam bereits zu etlichen unzweideutigen Verurteilungen von eindeutigen Rassisten, Holocaust-Leugnern und notorischen Antisemiten. Eine Fallsammlung der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus listet jedoch erst knapp 40 erst- oder zweitinstanzliche Schuldsprüche auf.

 

«Ich bin mit der bisherigen Praxis sehr zufrieden», sagt Sigi Feigel, Rechtsanwalt und Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich. «Das Gesetz lässt sich normal anwenden und ist nicht – wie von einigen Gegnern behauptet – zu einem "Maulkorbgesetz" geworden.» 1996 hatte sich Feigel noch öffentlich beklagt, dass die Verfahren nur schleppend vorankämen. Tatsächlich trug eines der von Feigel initiierten Verfahren – jenes gegen den Holocaust-Leugner Jürgen Graf – dem zuständigen Richter ein Disziplinarverfahren wegen Untätigkeit ein. Inzwischen wurde Graf rechtskräftig wegen Rassismus zu 15 Monaten Haft verurteilt.

Heute stört sich Sigi Feigel höchstens noch an der Tatsache, dass die grossen Prozesse oft zu einer «Bühne für die angeklagten Rechtsextremisten» werden – mit entsprechendem Medienecho.

 

In rund 70 Prozent der Prozesse kam es zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen – nicht weil es an Beweisen gefehlt hätte oder Justizbeamte Sympathien für die mutmasslichen Täter hegten. Grund dafür sind vielmehr die mangelhaften Kenntnisse vieler Anzeigenerstatter, wie eine Studie der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus zeigt.

 

So wurden viele Fälle von der Justiz abgewiesen, weil sie in den Bereich der gewöhnlichen Ehrverletzung oder Drohung gehörten – oder weil wichtige Tatbestandsmerkmale wie etwa die Verletzung der Menschenwürde nicht erfüllt wurden.

 

Für Retourkutschen missbraucht

Bei vielen Anzeigenerstattern handelt es sich um Gegner des Antirassismusgesetzes, die die neue Strafnorm ad absurdum führen wollen. In diese Kategorie fallen auch die vielen Anzeigen wegen angeblicher «Diskriminierung der Schweizer» in der heissen Phase der «Nazigold»-Diskussion sowie Retourkutschen von Rechtsextremen oder verurteilten Rassisten gegen missliebige Journalisten und Politiker.

 

Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Alexander Niggli, Verfasser des Standardkommentars zur neuen Strafnorm, will das Phänomen unbedarfter Anzeigen jedoch nicht überbewerten. «Solche Fälle kommen in allen Bereichen des Strafrechts vor.» Der Unterschied zu anderen Strafnormen bestehe jedoch darin, dass die Justiz bei der Ablehnung von Rassismusanzeigen zurückhaltender sei – um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, aus politischen Gründen Fälle abzuwürgen. Niggli: «Alles in allem ist es aber gelungen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Gerichte arbeiten gut.»

 

Die Zahl der abgelehnten Anzeigen dürfte also weiterhin hoch bleiben. «Ein Strafrechtssystem, das in erster Linie auf Anzeigen aus dem Publikum baut, muss mit einer hohen Ausschussquote rechnen», erklärt Marcel Alexander Niggli. «Eine Alternative wäre eine systematische polizeiliche Überwachung sämtlicher öffentlicher Äusserungen. Doch das würde zu Kollisionen mit der Meinungsäusserungsfreiheit führen.»

 

© Beobachter Ausgabe 10 vom 12. Mai 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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