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Das neue Urteil

Den Schweizer Pass zurückgeben

Text:
  • Verena Walther
Bild:
  • Wikimedia
Ausgabe:
16/09

Ein Mann aus Sri Lanka muss den Schweizer Pass wieder abgeben, weil er und seine Schweizer Ehefrau sich elf Monate nach seiner Ein­bürgerung scheiden liessen. Das Bundesamt für Migra­tion erklärte darauf die Ein­bürgerung für ungültig.

Tatsache ist, dass bei einer sogenannt erleichterten Einbürgerung (nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz und dreijähriger Ehe mit einem Schweizer Partner) die Ehe intakt sein muss. Im vorliegenden Fall bestätigte das der Sri Lanker mit Unterschrift und erhielt damit den Schweizer Pass. Das Bundesamt für Migration warf dem 42-Jähri­gen nach der Scheidung vor, er habe den Pass durch fal­sche Angaben erschlichen.

Der Beschuldigte begründete die schnelle Scheidung damit, dass in der Zwischenzeit wegen eines Kinderwunsches unüberbrückbare Differenzen in der Ehe entstanden seien – und zog das Urteil vor Bundesgericht.

Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Kinder­frage schon zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein schwie­riges Thema war und nicht als Grund für das Scheitern der Ehe angeführt werden könne. Der Mann könne nicht plausibel dar­le­gen, dass ein ausserordentliches, nach der Einbürgerung eingetretenes Ereignis zur Trennung geführt habe.Deshalb sei die Ungültig­erklärung der Einbürgerung korrekt.

Bundesgericht, Urteil vom 10. Juni 2009 (1C_292/2008)

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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