Das neue Urteil

Elternteil darf Kind allein zu sich holen

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
3/10

Wegen einer missverständ­lichen Formulierung im neuen Ausländergesetz – es ist seit 1. Januar 2008 in Kraft – gab es Unsicherheit darüber, ob der Nachzug von ausländischen Kindern in die Schweiz weiterhin nach altem Recht zu be­urteilen sei. Deshalb war eine abschliessende Klärung durch das Bundesgericht dringend nötig.

Gemäss alter Rechtsprechung wurde der Kinder­nachzug zu nur einem Eltern­teil in der Schweiz einzig bewilligt, wenn besondere familiäre Gründe vorlagen. Etwa wenn die betreuende Person im Herkunftsland des Kindes verstarb.

Das Bundesgericht nahm nun eine Grundsatzänderung vor. Für drei der fünf Richter steht fest, dass die bisherige Rechtsprechung nicht mehr anzuwenden ist. Denn das neue Ausländer­gesetz spricht von «Personen», die ihre Kinder in die Schweiz holen dürfen – anders das alte Recht, wo konsequent von «Eltern» die Rede war. Laut Bundesgericht kann mit «Perso­nen» auch nur ein Elternteil gemeint sein.

Fazit: Künftig gilt ein Anspruch auf Kindernachzug durch einen Elternteil in gleicher Weise, wie wenn beide Eltern gemeinsam ihre Kinder nachziehen wollen. Die Person muss das Sorgerecht und eine besonders enge Beziehung zum Kind nachweisen können.

Bundesgericht, Urteil vom 15. Januar 2010 (2C_270/2009)

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