Das neue Urteil

Witwe erwirkt Bleiberecht

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
20/08

Nach knapp drei Jahren Ehe verlor eine Peruanerin bei einem Unfall ihren Schweizer Mann. Das Bundesamt für Migration teilte der Witwe mit, sie müsse zurück nach Peru. Durch den Tod ihres Mannes sei der Aufenthaltsgrund für die Schweiz weggefallen. Die Aufenthaltsbewilligung - erteilt aufgrund der Heirat - werde nicht erneuert.

Die Frau wehrte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sie wollte weiterhin gemeinsam mit ihrem Sohn, der das Schweizer Bürgerrecht besitzt, hier leben. Das Gericht befand, dass die Europäische Menschenrechtskonvention das Familienleben als solches schütze, nicht aber die freie Wahl des Ortes. Ein kleines Kind könne sich mit Unterstützung seiner Mutter in einem anderen Land an neue Lebensumstände anpassen. Was das Aufenthaltsrecht der Mutter betreffe, gehe es darum, abzuwägen, ob ihr in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine Rückreise zugemutet werden könne. Ihre künftige Situation in Peru sei den persönlichen Verhältnissen in der Schweiz gegenüberzustellen. Das Gericht kam zum Schluss, dass bei Berücksichtigung der gesamten Umstände die Beschwerde gutzuheissen sei. Die Aufenthaltsbewilligung muss weiterhin erteilt werden.

 

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juli 2008 (C-567/2006)


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