Weil er Bratwürste nicht richtig datierte, darf ein Türke nicht Schweizer werden.
Vorgekochte Teigwaren waren im Kühlschrank und 30 undatierte Bratwürste. Dafür brummte der Lebensmittelinspektor Ulas Öcal aus Safnern BE eine unbedingte Geldstrafe von 2000 Franken auf. Er hatte vorgängige Ermahnungen nicht beachtet.
Damit nicht genug. Das Bundesamt für Migration (BFM) verweigerte dem 34-Jährigen deshalb auch gleich die Einbürgerung. Er habe sich nicht an die «schweizerische Rechtsordnung» gehalten. Ein überraschender Entscheid, denn der Gemeinderat hatte Öcal ermuntert, sich einbürgern zu lassen, da er seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt und sich auch als Wirt des Gasthofs Sternen und Arbeitgeber bewährte.
«Der Entscheid des Bundesamts ist völlig unverständlich», empört sich selbst der SVP-Politiker Beat Spahni. «Soll Ulas Öcal wegen ein paar undatierter Fleischstücke kein guter Schweizer sein?», fragt er.
Das BFM hatte vor kurzem bereits dem Portugiesen Edmundo Duarte die Einbürgerung verweigert, der seit 40 Jahren in der Schweiz lebt. Grund: Mit dem Auto war er bei einem ungesicherten Bahnübergang mit einem Regionalzug kollidiert, Verletzte gab es keine. Erst als der Beobachter den Fall aufgriff und sich Leser empörten, lenkten die Beamten ein.
Im Fall Öcal verteidigt das BFM seinen Entscheid. Denn hier gehe es nicht um ein geringfügiges Vergehen, «sondern um eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen». Der Unterschied zwischen den Fällen ist minim: Auch Duarte hatte eine Geldstrafe kassiert – zehn Tagessätze, bedingt. Statt pingelig das Strafmass zu vergleichen, sollten sich die Schweizermacher überlegen, welche kriminelle Energie einer offenbart, der undatierte Würste im Kühlschrank hat.
Einbürgerung
Kein Pass wegen Würsten
Weil er Bratwürste nicht richtig datierte, darf ein Türke nicht Schweizer werden.
Seit über 20 Jahren in der Schweiz: «Sternen»-Wirt Ulas Öcal
Vorgekochte Teigwaren waren im Kühlschrank und 30 undatierte Bratwürste. Dafür brummte der Lebensmittelinspektor Ulas Öcal aus Safnern BE eine unbedingte Geldstrafe von 2000 Franken auf. Er hatte vorgängige Ermahnungen nicht beachtet.
Damit nicht genug. Das Bundesamt für Migration (BFM) verweigerte dem 34-Jährigen deshalb auch gleich die Einbürgerung. Er habe sich nicht an die «schweizerische Rechtsordnung» gehalten. Ein überraschender Entscheid, denn der Gemeinderat hatte Öcal ermuntert, sich einbürgern zu lassen, da er seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt und sich auch als Wirt des Gasthofs Sternen und Arbeitgeber bewährte.
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Pingelige Schweizermacher
«Der Entscheid des Bundesamts ist völlig unverständlich», empört sich selbst der SVP-Politiker Beat Spahni. «Soll Ulas Öcal wegen ein paar undatierter Fleischstücke kein guter Schweizer sein?», fragt er.
Das BFM hatte vor kurzem bereits dem Portugiesen Edmundo Duarte die Einbürgerung verweigert, der seit 40 Jahren in der Schweiz lebt. Grund: Mit dem Auto war er bei einem ungesicherten Bahnübergang mit einem Regionalzug kollidiert, Verletzte gab es keine. Erst als der Beobachter den Fall aufgriff und sich Leser empörten, lenkten die Beamten ein.
Im Fall Öcal verteidigt das BFM seinen Entscheid. Denn hier gehe es nicht um ein geringfügiges Vergehen, «sondern um eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen». Der Unterschied zwischen den Fällen ist minim: Auch Duarte hatte eine Geldstrafe kassiert – zehn Tagessätze, bedingt. Statt pingelig das Strafmass zu vergleichen, sollten sich die Schweizermacher überlegen, welche kriminelle Energie einer offenbart, der undatierte Würste im Kühlschrank hat.
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© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten