Einbürgerungen
Die SVP-Front bröckelt
Soll das Stimmvolk über Einbürgerungen entscheiden? Nein, meint die SVP-Spitze aus Emmen - ausgerechnet aus jener Gemeinde, die mit diskriminierenden Urnenentscheiden die Kontroverse vor ein paar Jahren überhaupt erst losgetreten hat. Der Gesinnungswandel hat gute Gründe.

Die Einbürgerung an der Urne war für Emmen nicht gut», sagt Herbert Steffen, Präsident der Bürgerrechtskommission. «Damals konnten wir die Ausländer zu wenig genau prüfen. Ein blosses Foto mit Lebenslauf genügt nicht für einen Entscheid.»
Der das sagt, ist nicht irgendein Linker, sondern ein Mitglied der SVP. Jener Partei also, welche sogar die Abwahl von Bundesrichtern forderte, als das höchste Schweizer Gericht im Jahr 2003 die Urnenabstimmung von Emmen und aller andern Gemeinden für verfassungswidrig erklärte, weil bei diesem Verfahren keine begründeten Entscheide möglich sind.
Steffen weiss, dass seine Meinung in der Partei nicht unumstritten ist. Aber: «Ich arbeite halt an der Front und sehe, welche konkreten Probleme man lösen muss.» Die Probleme in Emmen heissen Überfremdung und Integration. Der Ausländeranteil in dieser Gemeinde mit 27'000 Einwohnern beträgt mehr als 30 Prozent. Die diskriminierenden Urnenentscheide des Emmer Wahlvolks in den Jahren 2000 und 2001, bei denen regelmässig alle Bewerber aus Ex-Jugoslawien abgelehnt wurden, seien ein Protestschrei gewesen, meint Steffen: «Es ging damals nicht wirklich ums Einbürgern, sondern darum, dass sich die Emmer zunehmend in der eigenen Stadt fremd und bedroht fühlten.»
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Ein Ansporn für die Integration
Die Lösung heisst in Emmen seit 2005 Bürgerrechtskommission. Vom Volk gewählt, entscheiden drei SVP-Mitglieder, je zwei FDP- und SP-Leute, ein CVP-Mann und ein Parteiloser abschliessend über die Einbürgerungsgesuche. Sie studieren Dossiers, holen Auskünfte ein und führen Gespräche mit den Leuten, die Schweizer werden wollen. «Wir können uns ein gutes Bild von den Ausländern machen und merken, wenn jemand nicht integriert ist», sagt der Kommissionspräsident. Dabei hat der SVP-Mann festgestellt, dass Einbürgerungspolitik auch Integrationspolitik ist: «So können wir den Ausländern sagen, was es braucht, wenn man Schweizer werden will und weshalb sie - im Moment - den Anforderungen nicht genügen.» In Emmen werden ablehnende Entscheide nämlich nicht nur schriftlich begründet, sondern auch mündlich eröffnet. Das wirke als Ansporn für die Integration. Nicht selten gehen danach Ausländer plötzlich in Sprachkurse oder engagieren sich in Vereinen.
Nicht auf Parteilinie
Die Stimmung in Emmen hat sich mit der Einführung der Bürgerrechtskommission beruhigt, und die Stadt ist aus den negativen Schlagzeilen gekommen. Heute wird die neue Lösung von allen Parteien gelobt. Sogar von Hans Schwegler, Präsident der SVP Emmen. «Die Kommission arbeitet sehr gut», sagt er. «Sie kann die Menschen besser durchleuchten, als es das Stimmvolk anhand eines Fötelis konnte.»
Wird das Volk aber nicht bevormundet, wenn es nicht mehr selbst an der Urne über Einbürgerungen abstimmen kann? Nein, sagen Steffen und Schwegler unisono, die Bürgerrechtskommission werde ja auch vom Volk gewählt.
Und ist es nicht die Höhe, dass die Entscheide der Kommission beim Regierungsrat angefochten werden können? Nein, meint Steffen. Jede Behörde könne Fehler machen und müsse überprüft werden können.
Da ist die SVP Schweiz, Steffens und Schweglers Mutterpartei notabene, durchgehend anderer Meinung. In ihrer Initiative, die am 1. Juni zur Abstimmung kommt, fordert sie, dass Einbürgerungen an der Urne wieder möglich werden und die Entscheide der Gemeindeorgane nicht mehr überprüft werden dürfen. «Die SVP Schweiz hat halt einen andern Blickwinkel als wir Leute an der Front», erklärt Steffen. Trotzdem findet er die SVP-Initiative nicht grundsätzlich schlecht: «In kleineren Gemeinden kann es Sinn machen, dass das Volk über Einbürgerungen abstimmt.»
Doch selbst diese kleinen Orte bevorzugen das Kommissionssystem. So zum Beispiel die Luzerner Gemeinde Malters mit 6200 Einwohnern. Sie hat vor drei Jahren von der Urnenabstimmung zu einer Bürgerrechtskommission gewechselt. «Die Erfahrungen sind sehr positiv», sagt Rolf Sidler, Kommissions- und SVP-Mitglied, der bald die Behörde präsidieren wird. «Durch die persönlichen Befragungen können wir die Gesuche gründlicher klären.»
Auch Sidler glaubt nicht, dass durch die Kommission das Volk bevormundet werde, da in Malters die Einbürgerungswilligen im Infoblatt der Gemeinde mit Foto und Namen publiziert werden. «So kann das Volk mitreden und uns allfällige Vorbehalte melden», sagt der SVP-Mann und stösst sich auch nicht daran, dass die Entscheide seiner Kommission beim Regierungsrat angefochten werden können. «Das nimmt Druck von uns weg.» Und solange die Bürgerrechtskommission nach Proporz zusammengesetzt wird, will er auch dann nicht wieder zurück zur Urne, wenn die Einbürgerungsinitiative im Juni angenommen würde. «Wichtiger wäre eine Einbürgerung auf Probe speziell bei auffälligen jungen Ausländern.»
«Das wäre ein Rückschritt»
Auch in Emmen, dort, wo die Empörung der SVP über die Bevormundung des Volks durch das Bundesgericht ihren Anfang nahm, will man nicht zur Urnenabstimmung zurück. Selbst dann nicht, wenn die Einbürgerungsinitiative der SVP angenommen würde. «Das wäre ein Rückschritt», bringt es Luzia Lüchinger, die für die SVP in der Emmer Bürgerrechtskommission sitzt, auf den Punkt. «Dann würde es wieder darum gehen, ob einem ein Kopf passt oder jemand ein ‹ic› im Namen hat.» Sie findet die Einbürgerungsinitiative ihrer eigenen Partei schlicht überflüssig.
Ein Urteil zeigt Wirkung
Im Jahr 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungsentscheide an der Urne für verfassungswidrig erklärt, Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung aber weiterhin erlaubt. Trotzdem entscheiden seither immer weniger Gemeinden an der Gemeindeversammlung über das Schweizer Bügerrecht.
Im Kanton Luzern haben seit 2003 rund 35 Gemeinden von der Urne oder der Gemeindeversammlung zu Bürgerrechtskommissionen mit abschliessender Kompetenz gewechselt. Das sind mehr als ein Drittel aller Luzerner Gemeinden.
Im Kanton Bern darf an Gemeindeversammlungen gar nicht mehr eingebürgert werden, seit das Stimmvolk 2005 eine entsprechende Vorlage angenommen hat.
Der Kanton Zürich setzt auf den Gemeinderat als Einbürgerungsorgan: Seit dem Bundesgerichtsentscheid haben 63 Gemeinden neu die Gemeindeexekutive für diese Entscheide zuständig erklärt, sieben haben Bürgerrechtskommissionen eingeführt.
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 02. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten
