Erleichterte Einbürgerung
Wann werde ich eingebürgert?
Frage: Als Ausländerin mit einem Schweizer verheiratet, reichte ich vor drei Jahren das Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung ein – und warte immer noch auf den Schweizer Pass. Warum?
Bei einer erleichterten Einbürgerung dauert das Verfahren im Normalfall zwischen sechs Monaten und eineinhalb Jahren. Muss das Bundesamt für Migration in Bern zusätzliche Abklärungen vornehmen, kann es im Einzelfall durchaus drei Jahre oder länger dauern.
Aber selbst wenn Sie den positiven Einbürgerungsentscheid erhalten haben, sind Sie leider noch nicht am Ziel. Gegen den Entscheid können nämlich die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden Beschwerde erheben.
Geht keine Beschwerde ein, werden Sie rund zwei Monate nach dem Entscheid schriftlich über die definitive Einbürgerung informiert. Erst danach können Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts einen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte beantragen. Die Ausstellung dieses Dokuments kann je nach Kanton und Gemeinde ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, da die Einbürgerung zuerst noch in die Register der Heimatgemeinde eingetragen werden muss.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 29. Apr 2009 - Alle Rechte vorbehalten
