Rückblende
Kosovarin schuldlos ausgewiesen
Probleme bei der Heimkehr: Das kümmert Beamte nicht
Künftig prüfe das Luzerner Amt für Migration den Aufenthalt junger Erwachsener unabhängig von jenem der Eltern, so die Ankündigung von Abteilungsleiter Walter Haas im April (siehe Artikel zum Thema «Ausweisung: Moderne Form der Sippenhaft»). Die Praxisänderung kommt nicht von ungefähr. Der Beobachter hatte berichtet, dass das Amt einen jungen Mann und eine junge Frau kurz vor ihrer Volljährigkeit des Landes verwiesen hatte - obwohl sie sich nichts zuschulden hatten kommen lassen. Im Fall des jungen Mannes kassierte das Migrationsamt eine Rüge des Luzerner Verwaltungsgerichts. Der Jugendliche erhielt eine Aufenthaltsbewilligung und macht eine Lehre. Anders die junge Frau: Merita Pecelj (Name geändert) musste die Schweiz nach acht Jahren Aufenthalt im Februar 2008 verlassen und lebt nun im Kosovo. Das Migrationsamt hat ihr Gesuch um eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung abgelehnt. Ein persönlicher Härtefall liege nicht vor.
Pecelj ist in ärztlicher Behandlung. Ihre zwei Brüder leben in der Schweiz. Zum Vater und zur Stiefmutter in Kosovo besteht kein Kontakt. Kein Wunder, das Verhalten des Vaters war der Grund für ihre Ausweisung. Laut Arztzeugnis hat sie «Selbstmordideen» und ist «autistisch». Für das Luzerner Amt alles kein Problem: Familienstrukturen und die damit verbundene soziale Hilfe seien «bekanntermassen in der kosovarischen Gesellschaft als sehr hoch einzustufen», dass das aber «nicht immer ohne Probleme» ablaufe, sei «normal». Ebenso, dass «Heimkehrer anfänglich gewisse psychische Probleme» hätten. Peceljs Anwalt hat den Entscheid angefochten.
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten
