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Sozialhilfe verweigert

Eine Familie im Niemandsland

Text:
  • Jvo Cukas
Bild:
  • Désirée Good
Ausgabe:
12/10

Die Omars zügeln von einem Aargauer Dorf ins andere. Doch dort will man sie nicht. Und verweigert ihnen die Sozialhilfe – obwohl das gegen Schweizer Recht verstösst.

Sozialhilfe verweigert: Eine Familie im Niemandsland

Ungewisse Zukunft: Majed und Siham Issa Omar mit ihren Kindern Nada, Luana und Nura

Die Familie Omar könnte es gut haben. Seit Juni 2009 lebt sie in einer Wohnung in Windisch, die drei Kinder sind eingeschult, und in der Nachbarschaft schliessen sie schnell Freundschaften. Vater Majed Omar findet eine Teilzeitstelle, mit der er die Familienausgaben zum Teil selbst übernehmen kann.

Doch die ursprünglich aus Syrien stammende Familie hat noch kein neues Zuhause gefunden, zumindest verwaltungstechnisch nicht: Die Gemeinde Windisch nimmt sie nicht auf und verweigert die Zahlung der Sozialhilfe.

Die Geschichte der Omars gleicht einer Odyssee durch den Aargauer Verwaltungsapparat. 2003 kommt die Familie in die Schweiz. Ihr Asylantrag wird abgelehnt, sie wird aber vorläufig aufgenommen und vom Kantonalen Sozialdienst der Gemeinde Scherz zugewiesen. Dort lebt sie während Jahren in einer baufälligen Baracke: zwei Schlafzimmer ohne Tür, eine Wohnküche. Im Winter wird der Kochherd als zusätzliche Heizung genutzt, weil die Baracke schlecht isoliert ist. «Unsere Kinder waren ständig krank, eines bekam gar Asthma», sagt Siham Issa Omar, die Mutter.

Die Anwältin schiesst 20'000 Franken vor

Die Familie versucht alles, um einer neuen Unterkunft zugewiesen zu werden. Ohne Erfolg. Schliesslich sucht sie sich auf eigene Faust eine Wohnung, deren Miete im Rahmen der Sozialhilfevorgaben liegt. Therese Hintermann, eine Anwältin, hilft ihnen unentgeltlich. Als sie in Windisch eine günstige Dreizimmerwohnung findet, greifen die Omars zu – und müssen erfahren, dass man sie hier nicht will.

Öffentlich will die Gemeinde Windisch dazu keine Stellung nehmen. Aus einer dem Beobachter vorliegenden E-Mail von Gemeindeschreiber Stefan Friedli an Anwältin Hintermann geht aber hervor, weshalb sich die Gemeinde querstellt: «Die Familie Omar wurde durch den Kantonalen Sozialdienst der Gemeinde Scherz zugewiesen. Diese ist folglich für die Unterstützung und Betreuung der Familie zuständig.» Windisch werde weder die Anmeldung der Familie vollziehen noch materielle Hilfe auszahlen, solange der Kanton die Omars nicht offiziell der Gemeinde zuteile.

Auch aus dem früheren Wohnort Scherz erhält die Familie seit Oktober nichts mehr. Dort stellt man sich auf den Standpunkt, dass die Omars in Scherz leben müssten, um Geld zu bekommen. Momentan zahlt ihnen niemand Sozialhilfe. Das widerspricht geltendem Bundesrecht, wie Marie Avet, Sprecherin des Bundesamts für Migration, bestätigt: «Zurzeit gilt die freie Wohnsitzwahl im vom Bund zugewiesenen Kanton. Erst mit der laufenden Asylgesetzrevision soll das ändern.» Fakt ist also, dass die Familie Omar weiterhin Anrecht auf Sozialhilfe hat. «Die neue Gemeinde muss sie automatisch aufnehmen», stellt Avet klar.

Anwältin Therese Hintermann kämpft für dieses Recht und interveniert beim Sozialdienst und beim Aargauer Regierungsrat. Ihr Hinweis auf geltendes Bundesrecht wird von beiden Instanzen abgeschmettert, unter anderem mit der Begründung, Sozialhilfe sei Sache des Kantons. In der Zwischenzeit unterstützt Hintermann die Omars finanziell. Die Ausgaben belaufen sich mittlerweile auf über 20'000 Franken.

Anwältin Therese Hintermann vor der baufälligen Baracke.

Droht die Rückkehr in die Baracke?

Doch Hintermann gibt nicht auf und zieht die Beschwerde weiter. Die Beharrlichkeit hat sich vorerst gelohnt: In der Sache der freien Wohnsitzwahl hat das kantonale Verwaltungsgericht kürzlich für Familie Omar entschieden und den Ball zurück an den Kantonalen Sozialdienst gespielt. Der muss nochmals über die Zuweisung entscheiden. «Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir müssen es erst analysieren, bevor wir eine Stellungnahme abgeben», sagt Sprecher Balz Bruder.

Trotz dem Urteil in ihrem Sinn ist unklar, wie es für Familie Omar weitergeht. Obwohl die Gemeinde Scherz laut ihrem Rechenschaftsbericht die «leer stehende baufällige Asylbewerberunterkunft» aufgeben wollte, ist dies noch nicht definitiv entschieden. So ist auch möglich, dass Familie Omar wieder dorthin zurückmuss.

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