Bei meiner Einbürgerung war ich etwas nervös wegen des Themas Vereine. Eine Vereinsmitgliedschaft gilt ja als untrügliches Zeichen der Integration. Ich stellte mich darauf ein, der Einbürgerungskommission erklären zu müssen, warum ich nirgends Mitglied bin. Doch die Frage blieb aus. Glück gehabt.

Der Amerikaner Irving Dunn, seit Jahrzehnten in Einsiedeln und Mitglied in zwei Vereinen, hatte Pech. Ihm wurde unter anderem vorgehalten, dass er im Prüfungsstress nicht alle Orte des Bezirks aufzählen konnte. Aber was sagt so etwas über die Integration?

Ich hatte mich unter anderem auf das Leitbild der Gemeinde vorzubereiten. Da Leitbilder eine Aneinanderreihung von Floskeln sind, fand ich das Auswendiglernen etwas mühsam. Doch mein Gedächtnis funktionierte zum Glück besser als das des 75-jährigen Amerikaners.

Es ist richtig, die Integration von Einbürgerungswilligen zu überprüfen, aber die jetzigen Verfahren taugen dafür nur bedingt. Ein Gespräch über die Schweiz, das politische System, die Sprachregionen et cetera verrät einiges über den Gesuchsteller. Punktuelles Abfragen von Namen und Zahlen jedoch ist praktisch wertlos.

Auch scheinbar objektive schriftliche Tests helfen deshalb nicht weiter. Dort sollen die Kandidaten zum Beispiel angeben, wie die Kindergärten in der Gemeinde heissen, wie die protestantische Kirchenpflege gewählt wird und wie viele Mitglieder die Rechnungsprüfungskommission hat. Als ob solch lokales Detailwissen relevant für eine gute Integration wäre. Als Gesuchsteller ist man allerdings gut beraten, auch diese Fakten auswendig zu lernen. Vieles habe ich nach dem Test wieder vergessen – bin ich inzwischen also ein schlechterer Schweizer, als ich es bei der Einbürgerung war?

Wann ist man wirklich integriert?

In Wirklichkeit zeigt der Alltag, ob jemand integriert ist. Verstehe ich Mundart, kenne ich die Umgangsformen und respektiere sie? Weiss ich, welche Instanz wofür zuständig ist? Oder für Fortgeschrittene: Kann ich ein SBB-Billett am Automaten korrekt lösen, auch wenn verschiedene Routen angeboten werden? Natürlich lässt sich das nicht allein per Fragebogen ermitteln.

Die Bundesverfassung verbietet Willkür. Doch die Frage «Warum wollen Sie sich einbürgern lassen?» eröffnet reichlich Raum dafür. Nämlich dann, wenn die Beweggründe wie bei Irving Dunn als «egoistisch» abgetan werden. Dieser wollte sich mit der Einbürgerung für den Fall absichern, dass er im Ausland erkrankt und darum nicht fristgerecht in die Schweiz zurückkehren und als Amerikaner sein Aufenthaltsrecht verlieren würde. Er hätte nur noch als Tourist sein Wohnhaus in Einsiedeln besuchen können. Dass ein 75-Jähriger sich solche Gedanken macht, ist einleuchtend – bei einem Schweizer würde man es vorausschauend nennen.

Das Einbürgerungsverfahren ist aufwendig: Es braucht Zeit, Geld und alle möglichen Bescheinigungen von diversen Ämtern. Das hat seine Logik, denn die Einbürgerung ist aus Behördensicht keine Belohnung patriotischer Gefühle, sondern ein juristischer Vorgang, der mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Glaubt jemand ernsthaft, dass Einbürgerungskandidaten das Verfahren auf sich nehmen, nur weil sie unbedingt einen dekorativen roten Pass wollen, sich sonst aber keinerlei rechtlichen Vorteil versprechen? Aber offenbar ist es klüger, gegenüber der Kommission zu heucheln und von der Liebe zur Schweiz zu reden.

Wer kennt den Kandidaten?

Auch die Frage an den Amerikaner, ob er Freunde im Dorf habe, zeigt, dass das Einbürgerungsverfahren mit dem Fokus aufs Lokale nicht mehr realistisch ist. Mit solchen Fragen tun Einbürgerungskommissionen so, als reiche unser Horizont selbst heute noch bis zur Dorf- oder Stadtgrenze. Dabei sind wir ein Volk von Berufs- und Freizeitpendlern, die soziale Kontakte keineswegs nur im engsten Umkreis pflegen.

Ein Einbürgerungsverfahren, das den Gemeinden das letzte Wort gibt, lässt sich zwar historisch erklären. Doch es passt nun mal nicht mehr zur heutigen Lebensweise. Was können die Gemeinden eigentlich besser als die Kantone oder der Bund? Vor Ort kenne man die Kandidaten am besten, heisst es dann. Das stimmt nicht unbedingt: Von meiner neunköpfigen Einbürgerungskommission kannte mich vorher niemand persönlich. Kantonsvertreter hätten sich also genauso gut ein Bild von mir machen können.