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Fichenskandal

«Katastrophe war absehbar»

Text:
  • Nicole Krättli
Bild:
  • Dominik Labhardt
Ausgabe:
14/10

Der neue Fichenskandal bringt es an den Tag: Der Geheimdienst braucht endlich einen Kulturwandel – und eine wirksame Aufsicht, fordert Staatsrechtler Markus Schefer.

Fichenskandal: «Katastrophe war absehbar»

Markus Schefer, 45, ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel.

Rund 120'000 Personen sind in der Staatsschutzdatei ISIS als verdächtig registriert. 80'000 weitere als Drittpersonen, die in Kontakt mit Verdächtigen stehen. Die Meldung eines neuen Fichenskandals erschütterte Ende Juni die Schweiz. Der Geheimdienst registrierte unzählige Daten, ohne zu prüfen, ob die Fichierten wirklich gefährlich sind. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments warf dem Staatsschutz daraufhin Unfähigkeit und irreführendes Verhalten vor.

Beobachter: Wieder 200'000 Fichen – sind Sie überrascht?
Markus Schefer: Diese rechtsstaatliche Katastrophe war absehbar. Die Kultur des Geheimdienstes wurde in den neunziger Jahren nicht verändert – da braucht es nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass wieder etwas schiefgehen könnte.

Beobachter: Viele Informationen in der Datenbank ISIS sind offenbar irrelevant. Drohen dabei nicht die relevanten Hinweise in der Menge unterzugehen?
Schefer: Diese Frage stellt sich immer. Sie hat vor allem mit der Qualität des Geheimdienstes zu tun, der diese Daten auswertet. Da im Jahresbericht kaum etwas über die Leistung des Geheimdienstes steht – schon gar keine kritischen Worte –, ist es schwierig, die Qualität zu beurteilen. Das Hauptproblem ist ohnehin ganz klar die Aufsicht über den Geheimdienst.

Beobachter: Was schlagen Sie vor?
Schefer: In Basel bemüht sich eine Arbeitsgruppe mit internen und externen Experten, der ich auch angehöre, seit bald zwei Jahren gemeinsam mit dem Bund, eine wirksame Aufsicht zu erarbeiten. Zurzeit gibt es diese noch nicht, sonst wäre es nicht zu solchen Fehlleistungen gekommen. Die GPDel ist keine wirksame Aufsicht – sie ist die Oberaufsicht durch das Parlament.

Beobachter: Was ist stossender: dass Daten erfasst wurden, ohne zuvor die Rechtmässigkeit zu überprüfen, oder dass sie anschliessend nicht regelmässig – nämlich alle fünf Jahre – kontrolliert wurden?
Schefer: Die Problematik beginnt bei der Auswahl der Daten. Das Gesetz ist da leider mangelhaft. Einerseits enthält es zu restriktive Bestimmungen. Würde der Geheimdienst die Vorgaben ernst nehmen, dürfte er fast nur noch strafbare Vorbereitungshandlungen untersuchen. Das würde nicht viel bringen. Dies hat dazu geführt, dass diese Schranke nicht ernst genommen wurde.

Beobachter: Also können Sie nachvollziehen, warum gegen das Gesetz verstossen wurde?
Schefer: Nein, es ist absolut skandalös, dass Menschen auch ohne genügenden Verdacht erfasst und die Daten keiner periodischen Überprüfung unterzogen wurden. Die Verantwortlichen müssen sich ernsthaft und konstant mit der Frage auseinandersetzen, ob das, was sie machen, rechtmässig ist.

Beobachter: Problematisch ist auch, dass Drittpersonen, die zum dritten Mal gemeldet werden, automatisch den Status eines Verdächtigen erlangen.
Schefer: Ja, das kann nicht angehen. Man muss in jedem einzelnen Fall klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verdächtigung einer Person gegeben sind.

Beobachter: Weshalb ist der Inlandgeheimdienst überhaupt einer unkontrollierten Sammelwut verfallen?
Schefer: Einerseits ist es sehr schwierig, herauszufinden, was relevant ist und was nicht. Wo stereotypisiert man nur, und wo ist eine reale Gefahr vorhanden? Vielleicht war es aber auch Übereifer. Der Geheimdienst wollte seine Sache gut machen und erkannte nicht mehr, was wichtig ist und was nicht.

Beobachter: Der Bürger kann heute keine Berichtigung oder Löschung von Einträgen verlangen, weil er gar nicht erfährt, was über ihn fichiert ist. Ist das mit einem demokratischen Staatsverständnis zu vereinbaren?
Schefer: So, wie es jetzt ist, geht es nicht. Doch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht zu gewähren ist ebenfalls nicht möglich. Die Verantwortlichen müssen nun überlegen, wie man demjenigen mit terroristischen Absichten nicht erzählt, was der Staat über ihn weiss, die Bürger aber dennoch über ihre Einträge informiert werden können.

Beobachter: Wo könnte eine solche Grenze gezogen werden?
Schefer: Verfahrenstechnisch ist es wichtig, eine Stelle einzusetzen, die sich die Fälle anschaut und befugt ist, die Daten löschen zu lassen. Der Geheimdienst wehrt sich dagegen, die Begründung ist immer dieselbe: Externe wissen nicht, welche Informationen relevant sind und welche nicht. Dieser Einwand hat eine gewisse Berechtigung, denn ein Detail, das irrelevant wirkt, kann im entsprechenden Zusammenhang wichtig werden. Dennoch ist zentral, dass der Geheimdienst von aussen genau und wirksam überwacht wird.

Beobachter: Was ist nun zu tun?
Schefer: Die Verantwortlichen sollten die Feststellungen der GPDel ernst nehmen und sie zur tiefgreifenden Reorganisation des Geheimdienstes nutzen.

Beobachter: Es stellt sich also eine Grundsatzfrage?
Schefer: Absolut. Delegationspräsident Claude Janiak erklärte, es habe seit dem Fichenskandal vor 20 Jahren keinen Kulturwandel gegeben. Es ist höchste Zeit, diesen herbeizuführen. Gefordert sind jetzt organisatorische und gesetzliche Veränderungen, die einen tiefgreifenden Kulturwandel bewirken und den Geheimdienst einer wirksamen Aufsicht unterwerfen.

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Sie können in Erfahrung bringen, ob der Nachrichtendienst korrekt mit allfälligen Personendaten umgegangen ist. Ob Sie fichiert sind, erfahren Sie allerdings nicht.
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