aktualisiert am 17. Jan 2012 13:46Religion
Aus der Kirche austreten?
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Frage: Meine Frau und ich möchten aus der Kirche austreten. Unsere Kinder sind getauft und sollen auch weiterhin Mitglieder der Kirche bleiben. Ist das möglich, und welche Konsequenzen hat der Austritt?
Die Taufe ist etwas Bleibendes. Durch die Taufe sind Sie und Ihre Kinder Mitglieder der Landeskirche geworden. Sie können als Eltern mit einer schriftlichen Erklärung aus der Kirche austreten.
Wenn Sie es wünschen, können Ihre Kinder weiterhin in der Kirche verbleiben. Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr sind Kinder religionsmündig und können selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.
Durch den Austritt aus der Kirche sind Sie befreit von der Kirchensteuer. Im Gegenzug entfällt der Anspruch auf kirchliche Dienstleistungen. Aus pastoralen Gründen sind die Kirchen, meist nach Bezahlen eines Unkostenbeitrags, trotzdem bereit, kirchliche Angebote durchzuführen. Die nicht ausgetretenen Kinder sind in vielen Kantonen weiterhin kirchensteuerpflichtig. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steueramt.
HelpOnline zum Kirchenaustritt
Informationen zum Kirchenaustritt finden Sie auch auf der Homepage der Freidenker-Vereinigung der Schweiz und der Evangelisch-reformierten Kirche der Schweiz , sowie und auf dem Portal der katholische Kirche Schweiz.
Verschiedene Online-Dienste bieten an, gegen Geld den Kirchenaustritt organisieren. Das ist pure Bauernfängerei, denn der Austritt kostet nichts. Weitere Infos
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© Beobachter Online 17. Jan 2012 - Alle Rechte vorbehalten
aktualisiert am 17. Jan 2012 13:46Religion
Aus der Kirche austreten?
Frage: Meine Frau und ich möchten aus der Kirche austreten. Unsere Kinder sind getauft und sollen auch weiterhin Mitglieder der Kirche bleiben. Ist das möglich, und welche Konsequenzen hat der Austritt?
Die Taufe ist etwas Bleibendes. Durch die Taufe sind Sie und Ihre Kinder Mitglieder der Landeskirche geworden. Sie können als Eltern mit einer schriftlichen Erklärung aus der Kirche austreten.
Wenn Sie es wünschen, können Ihre Kinder weiterhin in der Kirche verbleiben. Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr sind Kinder religionsmündig und können selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.
Durch den Austritt aus der Kirche sind Sie befreit von der Kirchensteuer. Im Gegenzug entfällt der Anspruch auf kirchliche Dienstleistungen. Aus pastoralen Gründen sind die Kirchen, meist nach Bezahlen eines Unkostenbeitrags, trotzdem bereit, kirchliche Angebote durchzuführen. Die nicht ausgetretenen Kinder sind in vielen Kantonen weiterhin kirchensteuerpflichtig. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steueramt.
Weitere Informationen
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