• Anzeige:

  • Abstimmung

    Drei Vorlagen kommen am 17. Juni 2012 zur Abstimmung - eine Übersicht:
    Managed Care
    Staatsverträge
    Bausparen

  • Doppelmoral: Deutsche Banken buhlen um Schweizer Schwarzgeld
    Deutsche Banken bekunden keinerlei Berührungsängste, wenn es darum geht, unversteuertes Geld von Schweizer Kunden entgegenzunehmen. Dies ergab eine umfangreiche Recherche der Schweizer «Handelszeitung» in Deutschland.
    lesen

  • Emblem1

    Buch Weggesperrt: Warum Zehntausende in der Scheiz unschuldig hinter Gittern sassen

    Weggesperrt

    Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen

  • Anwalt gesucht?

    In unserem Anwaltsnetz finden Sie Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region.

    Anwalt finden

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Fallpauschalen
      Mit Sonden und Fesseln
    4. Nachbarschaft
      Wer will Krach?
    5. Das neue Gesetz
      Auto-Kindersitz bis 12 Jahre
  • Anzeige:

AKW Gösgen

Meldepflicht verletzt?

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Markus Forte/Ex-Press
Ausgabe:
15/11

Warum wird ein Störfall im Kernkraftwerk Gösgen erst acht Monate später gemeldet  - statt innert 24 Stunden?

AKW Gösgen: Meldepflicht verletzt?

Am 24. Juni 2008 fallen alle vier 48-Volt-Gleichrichter des Notstandsystems im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) aus. Der Störfall wird behoben, aber erst acht Monate später dem Eidgenös­sischen Nuklearsicherheits­inspektorat (Ensi) gemeldet. Das Gesetz verlangt aber eine Meldung innert 24 Stunden. Deshalb reicht das Ensi Straf­anzeige wegen Meldepflichtverletzung gegen die Betreiber des Kernkraftwerks ein.

Doch ohne Erfolg: Das Bundesamt für Energie stellt das Strafverfahren Anfang Juli 2011 ein. Es könne «nicht festgestellt werden, ob und wann von welchen Mitarbeitenden des KKG ein meldepflichtiges Ereignis hätte angenommen werden müssen».

Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Bundesamts. Spätestens seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima weiss man, wie wichtig Aufsichtsbehörden und die Aufsicht über Aufsichtsbehörden von Kernkraftwerken sind. Deshalb will Marco Zurfluh* die ganze Begründung der Einstellungsverfügung erfahren. Nur so lässt sich kontrollieren, ob die Aufsichtsbehörden sorgfältig arbeiten und ob sie über alle nötigen rechtlichen Mittel verfügen, um eine effektive Kon­trolle auszuüben.

Doch Zurfluhs Gesuch wird vom Bundesamt für Energie abgeblockt: Er habe als einfacher Bürger kein schutzwürdiges Interesse an einer Einsicht in das Dokument. «Von einem Reaktorunfall wäre ich aber sehr wohl betroffen», kritisiert Zurfluh diese Argumentation. Weil Medien in Einstellungsverfügungen grundsätzlich Einsicht erhalten, hat jetzt der Beobachter ein Einsichtsgesuch gestellt.

* Name geändert

Anzeige:

Anmelden oder registrieren, um Kommentare zu schreiben

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 15 vom 21. Jul 2011 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh