Warum wird ein Störfall im Kernkraftwerk Gösgen erst acht Monate später gemeldet - statt innert 24 Stunden?
Am 24. Juni 2008 fallen alle vier 48-Volt-Gleichrichter des Notstandsystems im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) aus. Der Störfall wird behoben, aber erst acht Monate später dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gemeldet. Das Gesetz verlangt aber eine Meldung innert 24 Stunden. Deshalb reicht das Ensi Strafanzeige wegen Meldepflichtverletzung gegen die Betreiber des Kernkraftwerks ein.
Doch ohne Erfolg: Das Bundesamt für Energie stellt das Strafverfahren Anfang Juli 2011 ein. Es könne «nicht festgestellt werden, ob und wann von welchen Mitarbeitenden des KKG ein meldepflichtiges Ereignis hätte angenommen werden müssen».
Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Bundesamts. Spätestens seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima weiss man, wie wichtig Aufsichtsbehörden und die Aufsicht über Aufsichtsbehörden von Kernkraftwerken sind. Deshalb will Marco Zurfluh* die ganze Begründung der Einstellungsverfügung erfahren. Nur so lässt sich kontrollieren, ob die Aufsichtsbehörden sorgfältig arbeiten und ob sie über alle nötigen rechtlichen Mittel verfügen, um eine effektive Kontrolle auszuüben.
Doch Zurfluhs Gesuch wird vom Bundesamt für Energie abgeblockt: Er habe als einfacher Bürger kein schutzwürdiges Interesse an einer Einsicht in das Dokument. «Von einem Reaktorunfall wäre ich aber sehr wohl betroffen», kritisiert Zurfluh diese Argumentation. Weil Medien in Einstellungsverfügungen grundsätzlich Einsicht erhalten, hat jetzt der Beobachter ein Einsichtsgesuch gestellt.
* Name geändert
AKW Gösgen
Meldepflicht verletzt?
Warum wird ein Störfall im Kernkraftwerk Gösgen erst acht Monate später gemeldet - statt innert 24 Stunden?
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Am 24. Juni 2008 fallen alle vier 48-Volt-Gleichrichter des Notstandsystems im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) aus. Der Störfall wird behoben, aber erst acht Monate später dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gemeldet. Das Gesetz verlangt aber eine Meldung innert 24 Stunden. Deshalb reicht das Ensi Strafanzeige wegen Meldepflichtverletzung gegen die Betreiber des Kernkraftwerks ein.
Doch ohne Erfolg: Das Bundesamt für Energie stellt das Strafverfahren Anfang Juli 2011 ein. Es könne «nicht festgestellt werden, ob und wann von welchen Mitarbeitenden des KKG ein meldepflichtiges Ereignis hätte angenommen werden müssen».
Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Bundesamts. Spätestens seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima weiss man, wie wichtig Aufsichtsbehörden und die Aufsicht über Aufsichtsbehörden von Kernkraftwerken sind. Deshalb will Marco Zurfluh* die ganze Begründung der Einstellungsverfügung erfahren. Nur so lässt sich kontrollieren, ob die Aufsichtsbehörden sorgfältig arbeiten und ob sie über alle nötigen rechtlichen Mittel verfügen, um eine effektive Kontrolle auszuüben.
Doch Zurfluhs Gesuch wird vom Bundesamt für Energie abgeblockt: Er habe als einfacher Bürger kein schutzwürdiges Interesse an einer Einsicht in das Dokument. «Von einem Reaktorunfall wäre ich aber sehr wohl betroffen», kritisiert Zurfluh diese Argumentation. Weil Medien in Einstellungsverfügungen grundsätzlich Einsicht erhalten, hat jetzt der Beobachter ein Einsichtsgesuch gestellt.
* Name geändert
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© Beobachter Ausgabe 15 vom 21. Jul 2011 - Alle Rechte vorbehalten