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Am Telefon

Der fremde Mann und die Katze

Text:
  • Gabriela Baumgartner
Bild:
  • Sigrid Born, pixelio.de
Ausgabe:
18/09

Die Beraterinnen und Berater des Beobachters stossen immer wieder an Grenzen. Manchmal, weil eine Frage rechtlich nicht geregelt ist, und manchmal, weil ein Problem zwar geregelt ist, dies dem Fragenden aber nichts nützt. Dann ist echte Lebenshilfe gefragt.

So wie bei einer Leserin aus der Waadt. Die Frau ist Eigentümerin einer frei laufenden Katze. Seit einiger Zeit beobachtet sie, dass ihr Tiger von einem fremden Mann gefüttert und gestreichelt wird. «Er lockt das Büsi in seinen Wagen und streichelt es. Manchmal stundenlang.» Natürlich habe sie versucht, mit dem Mann zu reden. Gebracht habe es nichts. Er dürfe in seiner Wohnung keine Katze halten, erklärte er sein Verhalten. «Was kann ich tun?», möchte die Frau wissen.

Nun, das Füttern fremder Katzen ist nicht strafbar, solange man ihnen nichts Giftiges oder Verdorbenes gibt. Auch gegen das Streicheln gibt es weder Artikel noch Paragraphen. Eine Rechtsverletzung würde vorliegen, wenn jemand versucht, die Katze dem Eigentümer zu entfremden. Dies könnte ein Halter gerichtlich verbieten lassen. Theoretisch. Denn das Urteil bietet keine Gewähr, dass sich der «Fremdfütterer» an die Weisung hält. Und die Zuneigung der Katze lässt sich über einen Richterspruch schon gar nicht beeinflussen. «Geben Sie dem Mann einen Tipp», rät die Beraterin: «In Katzenheimen hat es viele verstossene Büsi. Die würden sich über regelmässigen Besuch bestimmt freuen.»

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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