Baselbiet

Endstation für Rollstühle

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • Georgios Kefalas
Ausgabe:
20/09

Behinderte mit Elektrorollstühlen können in der Schweiz jedes Niederflurtram benutzen. Ausser in der Region Basel.

Endstation für Rollstühle

Kleine Vorderräder, grosses Gewicht: Dieter Löfflers Gefährt hat bei den Trams der BLT keine Chance.

Dieter Löffler wollte lediglich in Basel auswärts essen. Doch schon an der Tramhaltestelle in Therwil BL war für den Rollstuhlfahrer erst einmal Endstation. Ein Tramführer nach dem anderen liess ihn stehen. Schliesslich sei ein Chauffeur ausgestiegen und habe ihn gefragt, ob er keine Rampe dabeihabe, erinnert sich der 50-Jährige. «Ich traute meinen Ohren nicht: Ich sollte eine Rampe mitschleppen, die ich gar nicht bedienen könnte wegen meiner Behinderung.» Seit einem Schlaganfall vor zwei Jahren ist der Künstler halbseitig gelähmt.

Die Chauffeure trifft eigentlich keine Schuld: Die Baselland Transport AG (BLT) ist schlicht nicht für den Transport von Behinderten in Elektrorollstühlen eingerichtet – trotz Tramflotte mit Niederflureinstieg.

Elektrorollstühle sind über hundert Kilo schwer. Um sie einzuladen, braucht es einen Einstieg mit kleinem Zwischenraum zwischen Perron und Tram. Das Gesetz schreibt einen solchen Einstieg vor. Als Zwischenlösung akzeptiert sind aber auch mobile Rampen, damit solche Rollstühle verladen werden können. Doch davon hält BLT-Direktor Andreas Büttiker nichts: «Ein Chauffeur braucht mindestens zwei Minuten, um eine solche Rampe aufzustellen und wieder abzubauen. Das ist zu lange im Nahverkehr mit dichter Tramfolge. Diese Faltrampen sind deshalb schlicht nicht betriebstauglich – eine reine Alibiübung.»

Eine Alibiübung? Niederflurtrams, die nicht elektrostuhltauglich sind, gibt es nur in der Region Basel. In Bern und Zürich werden mit Hilfe solcher Rampen ganz selbstverständlich auch Behinderte mit Elektrorollstühlen befördert.

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Machbares soll getan werden

Damit erfüllen die Berner und Zürcher genau genommen nur, was das Behindertengleichstellungsgesetz ohnehin verlangt: Zugang zum öffentlichen Verkehr für Behinderte. Transportunternehmen haben zwar Zeit bis 2023, um ihre Flotte behindertengerecht umzubauen – etwa um Hochflurtrams zu ersetzen. Doch was bereits als zumutbar, als «verhältnismässig» gilt, müssten sie jetzt schon umsetzen. Betroffene können, gestützt auf dieses Prinzip, Transportunternehmen einklagen.

Dieter Löffler hofft jetzt, dass es die BLT nicht so weit kommen lässt und ihre Trams vorher freiwillig mit mobilen Rampen aufrüstet.

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