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Betreibungen

Beamte wollen lieber weniger Ferien

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Gaetan Bally/Keystone
Ausgabe:
14/10

Längere Atempause für säumige Zahler: Der Bundesrat weigert sich, einen Entscheid des Parlaments umzusetzen.

Betreibungen: Beamte wollen lieber weniger Ferien

Wenn sich Beamte gegen Ferien wehren, muss etwas faul sein. Zumindest auf Betreibungsbeamte scheint dieses Vorurteil zuzutreffen. Ihretwegen hat der Bundesrat entschieden, dass die sogenannten Betreibungsferien nicht verlängert werden – obwohl das Parlament genau dies diskussionslos beschlossen hat. Die Sperrzeit für Betreibungen sollte neu nicht mehr nur vom 15. bis 31. Juli, sondern bis zum 15. August gelten. Das sei ein Anliegen der Betreibungs- und Konkursleute, begründete Kommissionssprecher Franz Wicki die Änderung 2008 im Ständerat.

Jetzt widerspricht der Bundesrat: Es sei genau umgekehrt – die Betreibungsämter wünschten gar nicht so lange Ferien. Vier Wochen würden zu einem «hohen Pendenzenberg» führen, habe eine neuere Umfrage ergeben. Zudem wüssten die Ämter nicht, wie sie ihre Beamten in den zwei zusätzlichen Wochen ohne Betreibungen beschäftigen sollen. Deshalb setzt der Bundesrat den rechtsgültig verabschiedeten Artikel nun einfach nicht in Kraft.

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Dieses Vorgehen «verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung und die Volksrechte», schreibt der Jurist Daniel Schwander in einer Fachzeitschrift. Im Klartext: Der Bundesrat nimmt ein Gesetzesveto in Anspruch, das er gar nicht hat. Ein gefährliches Präjudiz. Zudem nimmt er Rechtsunsicherheit in Kauf: Ist nun eine Betreibung, die zwischen dem 31. Juli und dem 15. August 2011 zugestellt wird, rechtsgültig oder nicht?

«Bei schwerwiegenden Vollzugsproblemen darf der Bundesrat einem Gesetzesartikel die Anwendung versagen», verteidigt das Bundesamt für Justiz das eigenmächtige Vorgehen des Bundesrats. So können heute selbst Ferienmuffel den Rechtsstaat erschüttern.

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© Beobachter Ausgabe 14 vom 08. Jul 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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