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aktualisiert am 15. Mär 2010 14:22Blauzungenimpfung

Bauer verklagt obersten Tierarzt

Text:
  • Markus Föhn
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
4/10

Nachdem die Behörden letztes Jahr Dutzende von Bauern gebüsst hatten, weil sie ihre Tiere nicht impften, dreht da­mit nun ein Impfgegner den Spiess um.

Nachdem die Behörden letztes Jahr Dutzende von Bauern gebüsst hatten, weil sie ihre Tiere nicht impften, dreht da­mit nun ein Impfgegner den Spiess um.

Der Streit um die Blauzungenimpfung geht in eine neue Runde: Matthias von Euw, Biobauer in Braunau TG, hat Strafanzeige eingereicht gegen Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen. Nachdem die Behörden letztes Jahr Dutzende von Bauern gebüsst hatten, weil sie ihre Tiere nicht impften, dreht damit nun ein Impfgegner den Spiess um.

Von Euws Vorwürfe sind happig. Wyss soll mit dem Impfobligatorium für Kühe und Schafe unter anderem gegen das Lebensmittel- und das Arzneimittelgesetz verstossen haben. Ausserdem habe das Bundesamt die medizinischen Beipackzettel eines Impfstoffs abgeändert und damit Urkundenfälschung begangen.

Matthias von Euw sieht sich nicht als fundamentalen Impfgegner. Er wolle die Impfdiskussion versachlichen. «Wenn jemand nachweist, dass die Impfung wirksam ist und keine Schäden für Mensch und Tier nach sich zieht, lasse ich meine Tiere sofort impfen», sagt er. Fügt aber an: «Bislang fehlt dieser Nachweis für mich. Zu vieles ist da undurchsichtig.»

Die Staatsanwaltschaft entscheidet in den kommenden Wochen, ob sie ein Verfahren einleitet. Das Bundesamt für Veterinärwesen sieht einem allfälligen Prozess gelassen entgegen. Sprecher Marcel Falk: «Wir haben nichts zu befürchten. Die Vorwürfe in der Anzeige sind abstrus, falsch und wurden schon mehrfach widerlegt.»

Bauern müssen auch dieses Jahr ihre Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit impfen. Neu ist aber eine Dispensierung möglich.

aktualisiert 15. 3.: Anzeige abgewiesen

Dämpfer für den impfkritischen Biobauern Matthias von Euw: Das Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland weist seine Anzeige gegen den Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) ab. Von Euw hatte BVET-Direktor Hans Wyss vorgeworfen, mit dem Blauzungen-Impfobligatorium für Kühe und Schafe unter anderem gegen das Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. Gemäss Untersuchunsrichteramt hat Wyss jedoch «schlicht und einfach seines Amtes gewaltet.»

Von Euw ist vom abschlägigen Entscheid enttäuscht. «Die Behörden sind offenbar nicht gewillt, eine Diskussion über die Schädlichkeit der Blauzungenimpfung für Mensch und Tier zu führen», sagt er. Ob er Rekurs erhebt, steht noch nicht fest.

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© Beobachter Ausgabe 4 vom 17. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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