Das neue Urteil

Trotz Verschärfung weiterhin IV-Rente

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
13/09

Die Invalidenversicherung verschärfte im Jahr 2004 ihre Praxis bei Menschen, die an Schmerzen leiden und deren Symptome nicht durch eine körperliche Störung erklärt werden können. Das Bundesgericht musste nun entscheiden, ob Renten, die vor der Verschärfung ausgesprochen wurden, weiterhin ausgerichtet werden.

Ab den neunziger Jahren wurden viele IV-Renten an Menschen ausgerichtet, die an sogenannten somatoformen Schmerzstörungen litten. So werden körperliche Beschwerden bezeichnet, die sich nicht oder nicht hinreichend auf eine organische Erkrankung zurückführen lassen. Im März 2004 hat das Bundesgericht für solche Fälle die Praxis verschärft: Eine somatoforme Schmerzstörung allein bewirke in der Regel keine Invalidität, und so bestehe kein Anspruch auf eine IV-Rente.

Vor kurzem musste sich das höchste Gericht in zwei Fällen mit der Frage befassen, ob Renten, die vor 2004 ­zugesprochen wurden, nun wegen der verschärften Praxis aufgehoben oder reduziert werden sollten. Das Urteil: nein. Das Gericht wertete Vertrauensschutz und Rechtssicherheit der Rentenbezüger (dass für die Bürger Verlass ist auf Beschlüsse von Ämtern und Gerichten) höher als das allgemeine Interesse an einer flächendeckenden Anwendung der verschärften Praxis.

Auch die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach eine Erwerbsunfähigkeit nur vorliegt, wenn sie aus objekti­ver Sicht nicht überwindbar ist, stellte für das Gericht keinen Grund für die Aufhebung der Renten dar. Damit können in beiden beurteilten Fällen die Betroffenen ihre seit 1989 respektive 1999 aus­gerichteten Renten weiter beziehen.

Bundesgericht, Urteil vom 26. März 2009 (8C_502/2007);
Urteil vom 1. Mai 2009 (9C_1009/2008)

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