Editorial
Es geht nicht um Minarette
Alles redet und positioniert sich für und gegen das Minarett-Plakat und für und gegen die Minarett-Initiative, als würden Schweizerinnen und Schweizer je nach ihrer Haltung dazu in Gut und Böse unterteilt.
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Dabei gehts kaum um Minarette und schon gar nicht um ein platt-plakatives Werbeinstrument dagegen. Es geht vielmehr um die Gretchenfrage: Wie halten wir es mit der Religionsfreiheit?
Die zunehmende Bedeutung des Islams in der Schweiz durch die wachsende muslimische Bevölkerung zwingt uns, diese Frage fundiert zu klären. Ums vorwegzunehmen: Minarette müssen gemäss unseren eigenen Wertvorstellungen erlaubt sein, solange sie baurechtlich zulässig sind. Genauso wie Plakate legitim sind, solange sie niemanden diskriminieren oder gegen eine Bevölkerungsgruppe aufhetzen.
Die zentralen Fragen stellen sich andernorts. Wir haben recherchiert, wie Muslime in der Schweiz leben, was die Moscheen für Gläubige bedeuten, wo gefährliche Reibungsflächen zwischen den Kulturen bestehen. Unsere Titelgeschichte zeigt, wo es Probleme und Missverständnisse gibt, aber auch, dass ein einvernehmliches Zusammenleben erreicht werden kann, wenn sich beide Seiten über ihre gemeinsamen Grundsätze einig sind.
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Entscheidende Werte
Genau darum geht es: nicht um Symbole wie Minarette, sondern um unsere Werte. Die klarste Richtschnur dafür sind die vom Staat garantierten Grundrechte und Sozialziele, die sich an den Menschenrechten orientieren und auf die wir uns in unserer Kultur demokratisch geeinigt haben. Etwa das Recht auf persönliche Freiheit, das Verbot erniedrigender Behandlung und nicht zuletzt das Recht auf «tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familien, Ausbildung und Arbeit».
Es sind unter anderen diese entscheidenden Werte, die sich nicht mit dem Koran vertragen, der in den Augen vieler Muslime buchstabengetreu ausgelegt werden muss. So ist es laut Koran zulässig, eine widerspenstige Frau in ihrer Freiheit einzuengen und zu züchtigen, und ihr Zeugnis ist nur halb so viel wert wie das eines Mannes.
Wir müssen deshalb keine Debatte über Minarette führen. Wir müssen nur klarstellen, dass in unserem Land die Verfassung gilt. Wir müssen klarstellen, dass es nicht angehen kann, dass jemand unter Berufung auf religiöse Freiheit die Grundrechte anderer Menschen verletzen darf. Und wir müssen dieses klare Bekenntnis auch einfordern von allen hier lehrenden Imamen.
Und vielleicht wird es auch Zeit, über die Präambel unserer Verfassung nachzudenken. Die Worte «Im Namen Gottes des Allmächtigen» grenzen Nichtgläubige und Andersgläubige aus. Dabei müssen die Grundrechte jedermann zustehen – und sie sind ausserdem, auch wenn sie gut sind, noch immer nur von Menschen gemacht.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten




