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Fall Nef

Der Beobachter gewinnt

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Bundesverwaltung admin.ch
Ausgabe:
12/10

Die Medien dürfen kontrollieren, ob das Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef zu Recht eingestellt wurde. So entschied das Zürcher Verwaltungsgericht.

Roland Nef: Verwaltungsgericht will Transparenz

Der Verdacht ist happig: Hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Roland Nef begünstigt, als sie im Oktober 2007 das Strafverfahren gegen ihn fallenliess? Nur so – mit untadeligem Leumund – konnte Nef nämlich zum Armeechef gewählt werden.

Nef hatte im Verdacht gestanden, seine frühere Lebenspartnerin mit SMS, E-Mails, anonymen Briefen und Postkarten bedrängt zu haben. Weiter soll er in ihrem Namen und mit ihrem Bild auf Sexinserate geantwortet haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gering sei und Nef eine Wiedergutmachung geleistet hatte.

Ein erstaunlicher Entscheid, fand der Beobachter und verlangte im Juli 2008 Einsicht in die Einstellungsverfügung.

Nef wehrte sich vergebens: Gemäss dem Zürcher Verwaltungsgericht muss die Einsicht gewährt werden. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft werfe durchaus Fragen auf, meinen die Richter. Nef selbst habe gesagt, die zuständige Staatsanwältin habe ihm schon im Januar 2007 zugesichert, das Verfahren einzustellen. «An der Klärung der Vorwürfe besteht daher ein gewichtiges Interesse – zumal die Vorwürfe zumindest nicht abwegig erscheinen», schreiben die Richter.

Zudem erklärte das Verwaltungsgericht eine Bestimmung des Zürcher Gesetzes über die Information und den Datenschutz für verfassungswidrig, die es Betroffenen ermöglicht hätte, die Herausgabe von Einstellungsverfügungen zu verbieten.

Den Entscheid kann Nef vor Bundesgericht noch anfechten.

Bundesgericht griff bereits ein

Von der Einreichung des Gesuchs durch den Beobachter bis zum aktuellen Entscheid dauerte es rund zwei Jahre. Der Grund: Vor etwa einem Jahr hatte sich das Zürcher Verwaltungsgericht für unzuständig erklärt. Das Bundesgericht musste ein Machtwort sprechen und wies das Gericht an, «beschleunigt» zu entscheiden. Trotzdem wollte eine Minderheit der Verwaltungsrichter die Beschwerde wieder nicht behandeln, sondern an die kantonale Justizdirektion weiterleiten.

«Dank dem Pilotprozess sind nun zentrale Fragen geklärt», meint Urs Saxer, Professor für Staats- und Medienrecht. «Hoffentlich werden Einsichtsgesuche in Zukunft schneller und zugunsten der Medien entschieden.»

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