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Fehlende Berufsbewilligung
Zahnarzt illegal am Werk
Dr. med. dent. Herbert Pfeiffer behandelte trotz fehlender Berufsbewilligung Patienten – sogar in der Küche. Jetzt liegen mehrere Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung vor.

Laut Zahnarzt Pfeiffer ferienhalber geschlossen, offiziell nicht existent: Praxis in Flums SG
An Gertrud Scherrers Zahnarztrechnung vom 9. Februar 2009 ist weiter nichts ungewöhnlich. Wäre da nicht der Name des Zahnarztes: Dr. med. dent. Herbert Pfeiffer in Flums SG. Denn der besass zu diesem Zeitpunkt gar keine Berufsausübungsbewilligung. «Am 27. Oktober 2008 haben wir Herbert Pfeiffer die Bewilligung zur selbständigen Ausübung des Zahnarztberufes entzogen», sagt Urs Besmer, Leiter des Rechtsdienstes des St. Galler Gesundheitsdepartements. «Es ist ihm seither schweizweit untersagt, als Zahnarzt tätig zu sein.»
«Ich wusste nicht, dass Pfeiffer nicht mehr praktizieren darf, sonst hätte ich mich sicher nicht weiter von ihm behandeln lassen», sagt Gertrud Scherrer heute. 2005 liess sie sich von dem 56-Jährigen, der seit 2003 eine Praxisbewilligung für den Kanton St. Gallen besass, das Gebiss sanieren. Der Deutsche galt als billig und offerierte vermeintlich günstig: Rund 15'000 Franken kostete die Rundumerneuerung. Doch der Preis, den Scherrer bezahlte und noch heute bezahlt, ist viel höher: «Seit Jahren habe ich starke Schmerzen.» Der Befund und die Röntgenbilder eines anderen Zahnarztes, den Scherrer in ihrer Verzweiflung vor kurzem aufsuchte, zeigen: Die verwendeten Kronen sind viel zu gross, Zahnhälse liegen frei, es entstanden Eitersäcke, das Zahnfleisch ist chronisch entzündet.
Seit der Behandlung von 2005 nahm Scherrer immer wieder Antibiotika. Es nützte alles nichts. Im Mai 2009 begab sie sich zum wiederholten Mal zu Pfeiffers Praxis, in der Hoffnung, er könne etwas gegen ihre Schmerzen tun: «Doch ich stand vor verschlossenen Türen.» Kein Wunder: Die Polizei hatte die Praxis im Februar versiegelt. Dies, weil die Behörden erfahren hatten, dass Pfeiffer sich keinen Deut um das Berufsverbot scherte und munter weiterpraktizierte. Das Berufsverbot und Bussen über mehrere 10 000 Franken – unter anderem wegen massiver Verstösse gegen das Gesundheitsgesetz – beeindruckten ihn offensichtlich nicht.
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Statt den Bohrer ruhen zu lassen, verlagerte Pfeiffer seine Tätigkeiten kurzerhand in die Küche seiner Wohnung. «Im April 2009 machten wir in Pfeiffers Wohnung eine Hausdurchsuchung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit», sagt der zuständige Untersuchungsrichter Kaspar Good. «In deren Verlauf beschlagnahmten wir das dort vorgefundene Behandlungsmaterial sowie abgelaufene Medikamente.»
Pfeiffer trieb sein Unwesen nicht nur in der Küche: «Im Februar 2009 erfuhren wir, dass er auch im Kanton Zürich tätig sei, obwohl dafür keine Praxisbewilligung erteilt war», sagt der Zürcher Kantonszahnarzt Werner Fischer. «Wir konnten ihn aber innerhalb eines halben Tages stoppen.»
Auch bei Patientenorganisationen ist der Zahnarzt wohlbekannt. «Wir betreuen mehrere Fälle, die Herbert Pfeiffer betreffen», sagt Erika Ziltener, Präsidentin des Dachverbands der Schweizerischen Patientenstellen. Sie rät Betroffenen, Strafanzeige einzureichen. Sie wären nicht allein: «Wir haben bereits mehrere Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung vorliegen», bestätigt Untersuchungsrichter Good.
In seinem Heimatland Deutschland praktizierte Pfeiffer zwischen 1990 und 2000 – allerdings auch nicht tadellos: Aus zuverlässiger Quelle weiss der Beobachter, dass mehrere Krankenkassen einen Antrag auf Entzug der Zulassung Pfeiffers stellten – wegen wiederholter Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsstellung. Im Jahr 2000 gab Pfeiffer seine Zulassung selber ab.
«Wir, die Staatsanwaltschaft und das Gesundheitsdepartement, haben meines Erachtens bislang jede juristische Möglichkeit ausgeschöpft, Herbert Pfeiffer am Weiterpraktizieren zu hindern», sagt Good. «Wir haben ihm die Bewilligung entzogen, haben ihn gebüsst, seine Praxis versiegelt, Teile seiner Ausrüstung beschlagnahmt. Kaum vorstellbar, dass er immer noch weitermachen soll.»
Doch zurück nach Flums: Pfeiffer ist nach wie vor über seine Praxisnummer erreichbar und vertröstet potentielle Kunden mit der Aussage, seine Praxis sei wegen Ferien bis zum 27. Juli geschlossen. Gegenüber dem Beobachter behauptete er jedoch, er habe aufgehört zu praktizieren. Eine Stellungnahme verweigerte er.
© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten





