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Gebühren

Die Billag ging zu weit

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
13/11

Die Billag zog von Vermietern von Ferienwohnungen zu Unrecht Urheberrechtsgebühren ein. Sie wird nun von der Aufsichtsbehörde zurückgepfiffen.

Ferienwohnungen: Radio- und Fernsehgebühren ja, Urheberrechtsgebühren nein

Der 81-jährige Hans Wehrli (Name ­geändert) ist ein Ausbund an Gesetzestreue. Er meldete seine Ferienwohnung in der Lenk sofort der Billag, nachdem das ­Bundesgericht Anfang 2010 ent­schieden hatte, dass man Radio- und Fernsehgebühren auch für Ferienwohnungen zahlen muss, selbst wenn sie an eigene Kinder vermietet werden (siehe dazu auch «Artikel zum Thema»).

Aber dann fiel Wehrli aus allen Wolken: Es kam nicht nur die normale Rechnung für Radio- und Fernsehempfang, sondern noch eine zusätzliche für «Urheberrechtsentschädigungen» in der Höhe von rund 400 Franken. Die Billag zieht nämlich für die Verwertungsgesellschaft Suisa die Entschädigungen für Musik ein, die ausserhalb der Privatsphäre abgespielt wird. Diese Gebühren verteilt die Suisa an Komponisten und Autorinnen.

Dagegen wollte sich Hans Wehrli wehren. Nicht weil er den Künstlern das Geld nicht gönnt, sondern weil er ge­setzestreu ist: In keinem Gesetz und in keinem Tarif steht nämlich, dass Ferienwohnungsbesitzer eine Urheberrechts­gebühr zahlen müssen.

Deshalb gelangte Wehrli an die Aufsichtsbehörde – das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern. Mit Erfolg: Die Gebühr für Ferienwohnungen sei un­zulässig, weil sie im Urheberrechtstarif nicht vorgesehen sei, entschied das IGE Mitte Juni. Das gelte im Übrigen auch für Hotel- und Spitalzimmer. Auch für Radios in diesen Räumen muss man keine Urheberrechtsgebühren zahlen.

Hotels und Spitäler erhielten keine Rechnungen, Ferienhausbesitzer hingegen schon. Diese können das Geld zurückfordern, falls der Entscheid des IGE rechtskräftig wird. Gemäss einer Schätzung der Billag betrifft dies rund 1400 ­Ferienhausbesitzer. Pro Jahr müssten also gesamthaft 560'000 Franken rückerstattet werden. 

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© Beobachter Ausgabe 13 vom 22. Jun 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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