Jahrelang hat die Suisa von Ferienhausbesitzern, Hotels und Spitälern Urheberrechtsgebühren für Radio- und TV-Empfang kassiert – zusätzlich zu Radio- und TV-Gebühren. Dazu fehlte der Verwertungsgesellschaft jegliche Rechtsgrundlage, wie das Bundesgericht nun abschliessend entschieden hat.

Bereits im Juni 2011 berichtete der Beobachter über einen damals 81-Jährigen, der mit seinem rechtskundigen Sohn gegen die Gebühr Beschwerde erhoben und damit die Sache ins Rollen gebracht hatte. Die beiden wunderten sich, warum der betagte Mann jährlich rund 400 Franken Urheberrechtsgebühren bezahlen muss, nur weil er sein Ferienhaus auch an Dritte vermietet. Nun blitzte die Suisa letztinstanzlich auch beim Bundesgericht ab.

Aufgrund des Urteils stehen der Suisa nun Rückforderungen von rund 250'000 Franken pro Jahr ins Haus – unklar ist aber bislang, für wie viele Jahre geleistete Zahlungen rückgefordert werden können.