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Gericht

Jetzt doch - Hellbrück verurteilt

Text:
  • Gian Signorell
Ausgabe:
19/08

Der Bauunternehmer Siegfried Hellbrück wurde wegen mehrfacher Veruntreuung schuldig gesprochen - von jenem Gericht, das ihn früher vor dem Beobachter in Schutz nahm.

Seit Jahren treibt der Thurgauer Bauunternehmer Siegfried Hellbrück in der Ostschweiz und im Baselbiet sein Unwesen. Die Masche: Mit extrem tiefen Preisen brachte er Leute dazu, mit ihm einen Bauvertrag für die Erstellung eines Eigenheims abzuschliessen. Kaum war die Tinte trocken, verlangte er von den frischgebackenen Bauherren hohe Anzahlungen. Statt aber die Gelder für den Bau der Häuser zu benutzen, verwendete er sie für ganz andere Zwecke. Beispielsweise für die Begleichung von Anwaltskosten, zur Bezahlung von Leasingraten - oder für die Anzahlung an ein Privatboot. Die Bauherren liess er mit ihren halbfertigen Häusern im Regen stehen.

Staatsanwalt plädierte auf Betrug

Viele Bauherren, die sich mit Hellbrück und einer seiner Firmen (Trend Haus 2000 AG oder Trend Haus nach Mass) eingelassen haben, sind ruiniert: Das unfertige Haus ist wegen Überschuldung zwangsversteigert, die Pensionskasse aufgelöst und der Lohn auf unabsehbare Zeit gepfändet. Der Thurgauer Staatsanwalt beurteilte Siegfried Hellbrücks Geschäftsgebaren als gewerbsmässigen Betrug und forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Das Bezirksgericht Arbon unter der Leitung von Vizepräsident Dominik Diezi mochte in Hellbrücks Handeln bloss mehrfache Veruntreuung sehen und blieb mit einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 60 Franken weit unter dem Antrag der Anklage. Weil Siegfried Hellbrück einschlägig vorbestraft ist und keine günstige Prognose gestellt werden konnte, wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen.

Im Clinch mit dem Beobachter

Pikant: Das gleiche Bezirksgericht, das jetzt Hellbrück schuldig gesprochen hat, verbot in den vergangenen Jahren dem Beobachter mehrfach mittels superprovisorischer Verfügungen - einem Justizmittel, zu dem Richter wegen der Zensurwirkung sonst nur mit äusserster Zurückhaltung greifen -, über Hellbrücks Machenschaften zu berichten. Der Beobachter hat alle Verfügungen angefochten und in einem ersten Fall vor Bundesgericht recht bekommen. Zwei weitere Fälle sind hängig.

 

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 17. Sep 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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