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Gesetze

Die renovierten Paragraphen

Text:
  • Jürg Keim
  • , Regina Jäggi
  •  und Daniel Leiser
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
26/08

Mit dem Jahreswechsel treten in der Schweiz einige neue Gesetze in Kraft. Eine Zusammenstellung von wichtigen Änderungen im Bundesrecht, die ab 1. Januar 2009 gelten.

Kinderzulagen: Vereinheitlichte Bestimmungen

Das neue Bundesgesetz über Familienzulagen schafft Klarheit im Wirrwarr zwischen den Kantonen – zumindest teilweise.

Mindesthöhe für die ganze Schweiz: Obwohl es nach wie vor kantonale Unterschiede gibt, betragen die monatlichen Kinderzulagen ab Januar überall mindestens 200 Franken pro Kind unter 16 Jahren, die Ausbildungszulagen für Jugendliche bis 25 Jahre mindestens 250 Franken. Damit müssen einige Kantone ihre Leistungen erhöhen. In sieben Kantonen werden – neu oder weiterhin – sogar höhere Zulagen bezahlt.

Keine Teilzulagen mehr: Neu besteht bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen immer Anspruch auf ganze Zulagen. Teilzulagenberechnungen bei Teilzeitarbeit gehören damit der Vergangenheit an.

Anspruchskonkurrenz: Ebenfalls gelungen ist im neuen Gesetz über Familienzulagen die klare Regelung über die Reihenfolge bei mehr als einer zulagenberechtigten Person. Sowohl innerhalb eines Kantons als auch über die Kantonsgrenzen hinweg ist nun klar, welcher Elternteil die Kinderzulage ausbezahlt bekommt. Hätte der Elternteil im zweiten Rang Anspruch auf eine höhere Zulage aus einem anderen Kanton, erhält er von diesem die Differenz.

Auch Nichterwerbstätige profitieren: Grundsätzlich gibt es neu auch Kinderzulagen für nicht erwerbstätige Eltern. Allerdings sieht das neue Gesetz eine unnötig komplizierte und am Ende stossende Definition der Nichterwerbstätigkeit vor, die dazu führt, dass die Ärmeren unter den Wenigverdienenden leer ausgehen: Wer ein Jahreseinkommen zwischen 4554 und 6840 Franken (Stand: 2009) hat, kann einerseits nicht als Erwerbstätiger Zulagen beziehen, gilt anderseits aber auch nicht als Nichterwerbstätiger, wenn nebst dem Verdienst keine hohen sonstigen Einkünfte oder ein hohes Vermögen vorhanden sind. Dieses gesetzgeberische Versehen wurde glücklicherweise von einigen Kantonen bereits wieder behoben.

Durchaus gewollt ist allerdings, dass Nichterwerbstätige mit einem steuerbaren Einkommen – zum Beispiel aus Renteneinkünften – von mehr als 41'040 Franken im Jahr keine Zulagen erhalten.

Noch nichts für Selbständige: Im neuen Bundesgesetz sind keine Zulagen für selbständig erwerbende Eltern vorgesehen, doch bestehen im Parlament bereits Bestrebungen, diese bald einzuführen. Vorab gelten diesbezüglich also nur die kantonalen Regelungen. Die Hälfte der Kantone sieht ab 2009 – neu oder weiterhin – Zulagen an Selbständige vor: AR, BE, BL, BS, GE, GL, LU, NW, SG, SH, SZ, VD und VS.

Opferhilfe: Mehr Zeit, aber weniger Geld für Betroffene

Opfer von Straftaten und deren Angehörige haben, gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG), Anspruch auf Beratung, Soforthilfe und finanzielle Unterstützung. Auf Anfang Jahr treten einige wichtige Neuerungen in Kraft.

Fristen: Die wichtigste Neuerung betrifft die Frist für die Einreichung des Gesuchs um Entschädigung oder Genugtuung. Nach bisherigem Recht hatten Opfer dafür lediglich zwei Jahre Zeit; danach bestanden keine Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche mehr. Neu beträgt diese Frist fünf Jahre. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten gilt eine Sonderfrist: Sie können bis zum 25. Lebensjahr ein Gesuch einreichen.

Höchstbeträge: Bei der Entschädigung und Genugtuung führt das revidierte OHG hingegen zu einer Einschränkung. Da die Opferhilfestellen – vor allem für Genugtuungen – stärker zur Kasse gebeten wurden als erwartet, gelten ab 1. Januar 2009 Höchstbeträge: bei der Genugtuung 70'000 Franken für die Opfer und 35'000 Franken für deren Angehörige, bei der Entschädigung 120'000 Franken.

Straftaten im Ausland: Für diese richtet das Opferhilfegesetz in Zukunft keine Entschädigungen und Genugtuungen mehr aus. Hingegen können sich Opfer und deren Angehörige in der Schweiz nach wie vor an eine Beratungsstelle ihrer Wahl wenden.

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Energie: Freierer Markt, geförderter Ökostrom und höhere Preise

Bis 2030 muss die Schweizer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden – also um rund zehn Prozent des heutigen Stromverbrauchs. Die per 1. Januar fällige Gesetzesrevision hierzu enthält ein ganzes Paket von Massnahmen, die den einzelnen Bürger in unterschiedlichem Mass betreffen.

Strommarktliberalisierung: Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz können Stromkunden ihren Lieferanten künftig frei wählen. Neue Betreiberin des Hochspannungsnetzes wird die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, womit eine Trennung des Betriebs der Verteilnetze und des eigentlichen Stromgeschäfts erfolgt. Die Öffnung des Strommarkts findet in zwei Etappen statt: ab 1. Januar 2009 für grössere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie die Industrie (Verbraucher ab 100'000 Kilowattstunden) und ab 2014 für jeden privaten Haushalt und für Kleinunternehmen – sofern gegen die Liberalisierung in der zweiten Etappe kein Referendum ergriffen wird und sich das neue System in der Praxis bewährt.

Ökostrom: Neu können Produzenten von erneuerbarer Energie ihren Strom ans Netz abgeben und erhalten dafür eine Vergütung, die sogenannte kostendeckende Einspeisevergütung. Entsprechende Anlagen müssen bei Swissgrid angemeldet werden (www.swissgrid.ch). Zulassungsfähig sind Anlagen, die aus Solar- und Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse Strom produzieren und seit 2006 in Betrieb sind, oder Anlagen, die eine Ertragssteigerung von mindestens 50 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen können. Zur Finanzierung aller Energiesparmassnahmen wird ein Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze erhoben. Ökologie hat also ihren Preis – Strom wird für alle teurer: Das Bundesamt für Energie hat für 2009 den Betrag auf 0,45 Rappen pro verkaufte Kilowattstunde festgelegt; damit stehen nächstes Jahr rund 258 Millionen Franken für die Finanzierung aller Massnahmen zur Verfügung.

Strompreiserhöhungen: Die für Neujahr angekündigten happigen Tarifaufschläge dürften nach der landesweiten Empörung und aufgrund des politischen Drucks per 1. April bereits wieder gesenkt werden. Dennoch muss man 2009 gesamthaft mit einem Anstieg der Stromkosten rechnen: Für Haushalte ohne Boiler erwartet der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen einen Preisanstieg von durchschnittlich acht Prozent, Haushalte mit Boiler, Wärmepumpe oder Elektroheizung müssen gar 13 Prozent mehr zahlen.

Stromsparlampen: In der Schweiz entfallen 14 Prozent des Stromverbrauchs auf die Beleuchtung. Deshalb ist Sparen angezeigt: Ab 1. Januar ist der Verkauf der allerschlechtesten Qualität von Glühbirnen (Energieeffizienzklassen F und G) verboten. So soll der gesamtschweizerische Strombedarf um ein bis zwei Prozent reduziert werden. Die klassischen Glühbirnen liegen in der Effizienzklasse E und sind vom Verbot nicht betroffen.

© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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