Beobachter:Richter Korman, vielen Dank, dass Sie sich für uns Zeit nehmen.
Edward Korman: Was führt Sie überhaupt nach Brooklyn?

Beobachter: Der Bankenvergleich Ende der Neunziger hat die Schweiz damals aufgewühlt. Nun sind die Büros des Schiedsgerichts in Zürich auf einmal leer. Sind die 1,25 Milliarden Dollar verteilt, die die Grossbanken bezahlt haben?
Korman: Letztlich werden wir dank Zinsen sogar noch ein bisschen mehr verteilt haben – rund 1,3 Milliarden. Diesbezüglich hatten wir allerdings überhaupt kein Glück. Ich kann mich nicht erinnern, dass der Zinssatz in den USA je so tief war wie in den letzten Jahren.

Beobachter: Wie ist die Summe von 1,25 Milliarden Dollar überhaupt zustande gekommen?
Korman: Als die Vergleichsverhandlungen ins Stocken gerieten, baten mich die Parteien, einen Betrag zu bestimmen – aber wie hätte ich wissen sollen, welcher Betrag angemessen ist? Also beschloss ich, wirklich salomonisch zu urteilen und das Kind entzweizuschneiden: Ich nahm die Mitte zwischen dem damals Gebotenen und dem Geforderten.

Beobachter: Wie wurde der Vorschlag aufgenommen?
Korman: Es gab kein Geschrei, wie man in Jiddisch sagt. Die Bankenvertreter blieben einfach ruhig sitzen. Da wusste ich: Wir haben den Vergleich. Auch wenn es noch ein paar Monate dauern sollte, bis die Verträge unterzeichnet waren.

Beobachter: Die Schweizer Banken hatten den Antrag gestellt, die Sammelklagen abzuweisen. Warum haben Sie die Forderungen zugelassen?
Korman: Es gab damals verschiedene Klagen: wegen Zwangsarbeit, abgewiesener Flüchtlinge – aber vor allem die Klage wegen nachrichtenloser Vermögen hatte rechtlich Substanz.

Beobachter: Weshalb?
Korman: Weil sie ein simpler Vertragsfall war: Ich gebe einer Bank Geld, sie bewahrt es für mich auf und gibt es mir irgendwann zurück. Wenn ich sterbe, geht es an meine Erben – aber so ist das im Fall der nachrichtenlosen Vermögen nicht gelaufen.

Beobachter: Während der Vergleichsverhandlungen drängte die Klägerseite auf einen schnellen Abschluss, weil viele Betroffene bereits damals alt waren und wegzusterben drohten. Nun dauerte das Verfahren insgesamt 17 Jahre – warum?
Korman: Das Ganze war sehr schwierig und zeitaufwendig. Ich glaube, es kostete rund 25 Millionen Dollar, um nur schon alle Betroffenen in den verschiedenen Ländern über den Vergleich zu informieren. Und es gab verschiedene Verzögerungen durch Einsprachen; sowohl gegen den Vergleich wie auch gegen den Verteilungsplan. Mit der Verteilung wurde erst 2001 begonnen.

Beobachter: Seither sind über zehn Jahre vergangen.
Korman: Wir machten unglaublich viele Nachforschungen – und die Zerstörung der Bankunterlagen war nicht gerade hilfreich. Ich habe Anspruchsentscheide für Guthaben unterzeichnet, von denen es gar keine Bankaufzeichnungen gab. In einem Fall gab es bloss einen Zeitungsbericht.

Beobachter: Einen Zeitungsbericht?
Korman: Aus einer Nazizeitung. Darin stand, dass bei einer Hausdurchsuchung im Heim einer österreichischen Jüdin ein Schlüssel zu einem Bankschliessfach der Schweizerischen Kreditanstalt gefunden wurde. Die Bank hatte alle Unterlagen zerstört, und der Zeitungsbericht war der einzige Hinweis auf das Konto.

Beobachter: Der Volcker-Bericht hält fest, dass keine Beweise für die systematische Zerstörung von Unterlagen jüdischer Kontoinhaber gefunden wurden.
Korman: Die Banken haben nach zehn Jahren einfach alle Akten zerstört. Auch wenn sie damit gegen kein Schweizer Gesetz verstiessen: Sie hätten diese Unterlagen nicht vernichten müssen, es gab keine Notwendigkeit dafür – aber verschiedene Anreize.

Beobachter: Nämlich?
Korman: In den USA geht verwaistes Geld nach ein paar Jahren an den Staat. In der Schweiz hingegen wurden einfach immer weiter Kontogebühren abgezogen. In manchen Fällen wurden Schliessfächer desselben Inhabers geöffnet, um die angefallenen Gebühren zu bezahlen. Obwohl sie wussten, was während des Krieges mit diesen Menschen geschehen war, haben sich die Banken gewehrt, wenn Leute versuchten, an ihr Geld zu kommen. Und es war ja nicht nur eine Bank – es war eine Übereinkunft. Eine Verschwörung.

Beobachter: Was waren die anderen Anreize?
Korman: Die Schweizer Banken haben während der Nazizeit jüdische Vermögen auf deutsche Banken transferiert, obwohl sie wussten, dass ihre Kunden das unter Druck veranlasst hatten. Das war auch nach schweizerischem Recht illegal. Nach dem Krieg wollten sie verhindern, dass sie diese Guthaben zurückzahlen mussten. Daher beschlossen sie 1950, es sei am besten, diese erzwungenen Transfers nie wieder zu erwähnen und bei jeder Anfrage zu mauern.

Beobachter: Werden die Akten des Schiedsgerichts der Forschung zugänglich gemacht?
Korman: Das hängt von den Schweizer Behörden ab. Ich würde sie gern nach Washington ins Holocaust-Museum holen, denn die zusammengetragenen Informationen sind eine einzigartige Dokumentation über die damaligen Vorgänge. Aber das wird man mir wohl nicht erlauben, weil wir ja im Rahmen einer Ausnahme vom Schweizer Bankgesetz arbeiteten. Diese Geheimniskrämerei ist absurd, es ist, als handle es sich um den Zutrittscode zum Schweizer Bankensystem.

Beobachter: Gibt Ihnen zu denken, dass mehrere Beteiligte seither mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind? Ed Fagan verlor sein Anwaltspatent, Israel Singer musste seinen Posten beim Jüdischen Weltkongress räumen.
Korman: Wissen Sie, das ist grösstenteils irrelevant. Die Schweizer Banken sind seither auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Was mich beschäftigt: dass uns Schweizer Medien oft schlecht aussehen liessen. Ich sage nicht, dass wir keine Fehler gemacht haben. Aber mich überrascht diese reflexartige Ablehnung.

Beobachter: Das Schiedsgericht erhöhte mehrfach die Beträge der Auszahlungen oder lockerte die Kriterien für Anspruchsberechtigungen – war zu viel Geld übrig?
Korman: Nun, wir haben ausgerechnet, dass wir uns das leisten können, zum Beispiel die Ausschüttungen an die beinahe 200'000 Zwangsarbeiter zu erhöhen. Wir machten deshalb auch Zahlungen an Personen, die bereits im Vergleich zwischen ehemaligen Zwangsarbeitern und der deutschen Industrie als Opfer anerkannt worden waren.

Beobachter: Gemessen an Sinn und Zweck des Ganzen – war das Verfahren erfolgreich?
Korman: Ich denke, wir haben alles getan, was möglich war. Nach all den Jahren, die seit dem Zweiten Weltkrieg vergangen sind, war von Anfang an klar, dass dies kein perfekter Prozess werden wird.

Beobachter: Und wie sieht Ihre persönliche Bilanz aus?
Korman: Ich finde, der Prozess hat sich sehr gelohnt. Wir haben bestmögliche Gerechtigkeit hergestellt und die Bedürftigsten der Bedürftigen unterstützt. Wir haben aber auch eine überzeugende historische Nachzeichnung des Verhaltens der Schweizer Banken im Zweiten Weltkrieg geschaffen.

Holocoaust-Gelder: So lief der Prozess ab

1933–1945
Nazizeit in Deutschland.

1959
Die Bankiervereinigung (SBVg) wehrt sich gegen einen Meldebeschluss zu «erblosen Vermögen». Sie beliefen sich auf 900'000 Franken.

April 1995
Das israelische Wirtschaftsblatt «Globes» schreibt, es lägen 6,7 Milliarden Dollar an nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Konten.

10. September 1995
Israels Premier Jitzchak Rabin beauftragt den Präsidenten des World Jewish Congress (WJC), Edgar Bronfman, mit Schweizer Banken und über Vermögen jüdischer Naziopfer zu verhandeln.

1. Januar 1996
Die Anlaufstelle der Schweizer Banken für nachrichtenlose Vermögen nimmt ihre Tätigkeit auf.

27. März 1996
Banken und WJC schaffen ein unabhängiges Komitee, das nach nachrichtenlosen Vermögen suchen soll. Vorsitzender wird Paul Volcker, Exchef der US-Notenbank.

23. April 1996
Der New Yorker Senator Alfonse D’Amato lässt sich in den Medien zitieren, dass auf Schweizer Bankkonten «Hunderte von Millionen oder mehr verschollen» seien.

3. Oktober 1996
In New York verklagt die Holocaust-Überlebende Gizella Weisshaus die Schweizer Banken. Ihr Anwalt Ed Fagan fordert im Namen von Naziopfern 20 Milliarden Dollar. Am 23. Oktober wird eine zweite Sammelklage eingereicht.

25. Oktober 1996
Der Bundesrat bildet die Taskforce «Schweiz – Zweiter Weltkrieg» unter Leitung des damaligen EDA-Generalsekretärs Thomas Borer.

19. Dezember 1996
Die Bergier-Kommission zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg nimmt ihre Arbeit auf.

Ende Dezember 1996
Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz nennt die Vorgänge «Lösegeld-Erpressung» und löst einen Sturm der Entrüstung aus.

14. Januar 1997
Wachmann Christoph Meili «rettet» im Schredder-Raum einer Tochterfirma der Schweizerischen Bankgesellschaft alte Akten.

27. Januar 1997
Der Schweizer Botschafter in Washington, Carlo Jagmetti, tritt zurück, weil bekannt wird, dass er die Auseinandersetzung in internen Papieren als «Krieg» bezeichnet hat.

29. Januar 1997
Eine dritte Sammelklage wird eingereicht.

5. Februar 1997
Schweizer Grossbanken, Industrie und Nationalbank stellen 295 Millionen Franken für einen humanitären Fonds zugunsten von Naziopfern zur Verfügung.

5. März 1997
Der Bundesrat schlägt eine «Schweizerische Stiftung für Solidarität» mit einem Vermögen von rund sieben Milliarden Franken vor. Der Vorschlag wird nie umgesetzt.

8. Juli 1997
Die Anlaufstelle der Schweizer Banken hat nachrichtenlose Vermögen in Höhe von 17 Millionen Franken gefunden – davon gehörten rund neun Millionen Holocaust-Opfern.

Juli 1997
Weltweit werden die Namen von 2200 nichtschweizerischen Kontoinhabern veröffentlicht, die sich seit 1945 nicht gemeldet haben.

30. September 1997
Das Komitee unter Vorsitz von Paul Volcker gründet das Claims Resolution Tribunal (CRT-I), ein erstes internationales Schiedsgericht zur Klärung von Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögen.

28. Oktober 1997
Die SBVg publiziert zwei neue Verzeichnisse nachrichtenloser Vermögen mit 14'700 Namen von 11'000 schweizerischen und 3700 ausländischen Inhabern.

8. Dezember 1997
Bankgesellschaft und Bankverein geben die Fusion zur UBS bekannt.

19. Juni 1998
Die Banken bestätigen, für einen Sammelklagen-Vergleich 600 Millionen Dollar angeboten zu haben.

30. Juni 1998
Bei einem US-Gericht wird Klage gegen die Schweizerische Nationalbank eingereicht.

2. Juli 1998
US-Finanzbeamte wollen Sanktionen gegen Schweizer Banken stufenweise in Kraft setzen, um den Druck zu erhöhen.

12./13. August 1998
Schweizer Grossbanker, US-Sammelkläger und jüdische Organisationen einigen sich auf einen Vergleich in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar.

22. Januar 1999
US-Bundesrichter Edward Korman genehmigt den Vergleich. Ein 900-seitiger Plan regelt die Verteilung der Vergleichssumme. Für Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen sind 800 Millionen vorgesehen.

Juni 1999
600'000 potentielle Anspruchsberechtigte aus aller Welt reichen Fragebögen ein.

Dezember 1999
Der Schlussbericht des Volcker-Komitees wird publiziert.

Februar 2001
Eine dritte Liste mit 21'000 Konten wird veröffentlicht.

September 2001
Das erste internationale Schiedsgericht (CRT-I) beendet seine Arbeit. Es hat insgesamt 65 Millionen Franken verteilt, nur rund 16 Millionen davon gingen an Erben von Holocaust-Opfern.

5. September 2001
Der Verein Claims Resolution Tribunal (CRT-II) entsteht. Das Schiedsgericht soll Ansprüche auf Vermögen auf 54'000 nachrichtenlosen Konten prüfen.

22. März 2002
Die Kommission unter Jean-François Bergier veröffentlicht ihren Schlussbericht zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg.

Mai 2002
Das CRT-II hat rund 2800 Fälle bearbeitet – nur 400 werden als berechtigt beurteilt. Die Auszahlungen werden darauf erhöht.

Januar 2005
Die Schweizer Banken veröffentlichen weitere 3100 Namen von Inhabern nachrichtenloser Konten. Bisher sind 219 Millionen Dollar verteilt.

Dezember 2008
Ed Fagan verliert sein Anwaltspatent, weil er Geld aus der Bankenklage, das Gizella Weisshaus zusteht, veruntreut hat.

Juni 2010
Bisher sind 502 Millionen Dollar ausgezahlt. Die Auszahlungen werden erhöht.

März 2012
Das CRT hat 716 Millionen Dollar ausgezahlt. Insgesamt wurden 1,23 Milliarden Dollar verteilt.

Januar 2013
Der Verein CRT ist in Auflösung, die letzten Büros an der Badenerstrasse 580 in Zürich wurden geschlossen. Der Schlussbericht des CRT-II soll 2013 publiziert werden.