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Hygiene

Mit Offenheit gegen Grüsel

Text:
  • Gian Signorell
Bild:
  • Fabian Biasio
Ausgabe:
3/10

In Berlin werden Schmuddelbeizen an den Internetpranger gestellt. Das bringt schnelle Besserung. Die Schweiz tut sich schwer mit so viel Transparenz.

Hygiene: Mit Offenheit gegen Grüsel

Der Jahresbericht der kan­tonalen Lebensmittelinspektoren ist immer eine Schlagzeile wert. Doch wer ein Grüselbeizer ist und wer nicht, erfahren die Schweizer Kon­su­men­ten nicht. So will es das Lebensmittelgesetz. Diese Schweigepflicht will der Bundesrat mit der laufen­den Revision des Gesetzes nun lockern.

Der Verband der Kantons­chemiker hat sich gegen eine Lockerung ausgesprochen. Die Bekanntgabe von Ergebnissen trage nicht zur Lebensmittel­sicherheit bei. Beanstandungen durch die Kontrolleure würde jeweils rasch Folge geleistet, die Befunde der Kontrollen seien deshalb schnell überholt.

Dabei zeigt ein Blick nach Berlin: Das Vorhaben des Bunderats ist ein Schritt in die ­richtige Richtung. Im Stadtteil Pankow veröffentlicht das Ordnungsamt im Wochenrhythmus eine Liste mit jenen Betrieben, in denen Kontrolleure «schwer­wiegende Hygienemängel» entdeckt haben.

«Nur schon die Drohung nützt»

Der zuständige Be­zirksstadt­rat Jens-Holger Kirch­ner ist von der Wirkung begeistert. Bussen allein hätten bei vielen Betreibern die Motivation für eine Verbesserung der Hygiene nicht erhöht. «Aber schon nur die Dro­hung mit der Veröffentlichung hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Missstände beseitigt wurden.» Auf der öffentli­chen Liste landet nämlich nur, wer die Mängel gar nicht oder nicht gut genug beseitigt. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert. Bedenken in Sachen Datenschutz hat Kirchner keine: «Der Kunde hat ein gesetzliches Recht auf diese Informationen.»

Auch in Zug können sich Kunden seit Dezember über die Sauberkeit in Beizen, Metzgerei­en und Bäcke­rei­en informieren. Das Amt für Verbrau­cher­schutz schickte allen Le­bens­mittel­be­trie­ben eine «Qualitäts­beschei­nigung für Le­bens­mittelsicher­heit». Darin sind die Ergebnisse der Kontrollen aufgeführt. Die Sache hat allerdings einen kleinen Haken: Das Aushängen des Zertifikats ist freiwillig.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst die Stärkung der Informationsrech­te grundsätzlich. Die Zuger Lösung gehe aber noch zu wenig weit. SKS-Geschäftsleiterin ­Sara Stalder: «Gastrobetriebe sollten verpflichtet sein, im Eingangsbereich eine für alle Konsumen­ten leicht verständliche Beschei­nigung über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen aufzuhängen.»

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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