Das Verwaltungsgericht Bern versucht, einer Rentnerin eine Beschwerde auszureden – obwohl die Rechtslage völlig klar für die Betroffene spricht.
Lora Schumacher ist 70 Jahre alt, aber noch voll im Saft, wenn es um ihre Rechte geht. Als ihr im März die Pensionskasse die Witwenrente von 590 Franken strich, reichte sie Klage beim Berner Verwaltungsgericht ein. Auf die Rente habe sie Anspruch, schrieb sie, denn nur mit der AHV-Rente von 1780 Franken erreiche sie nicht einmal das Existenzminimum.
«Die Verneinung eines Anspruchs auf eine Witwenrente erscheint als rechtmässig», schrieb ihr die zuständige Einzelrichterin bereits eine Woche später. «Ihre Klage müsste aller Voraussicht nach abgewiesen werden.» Lora Schumacher solle bitte mitteilen, ob sie die Klage «kostenlos» zurückziehen wolle.
Damit machte das Verwaltungsgericht gleich zwei Fehler: Zum einen wäre Schumachers Klage ohnehin kostenlos gewesen – ob sie gewonnen hätte oder nicht. Der Satz im Brief erscheint wie der Versuch, einen Laien zu übertölpeln. Zum andern schätzte das Gericht die Rechtslage völlig falsch ein: Lora Schumacher hat nämlich, gemäss zwei Bundesgerichtsentscheiden, sehr wohl Anspruch auf die Witwenrente. So war denn die Pensionskasse sofort bereit, die Witwenrente zu zahlen, als ihr ein Rechtsanwalt diese klare Rechtslage darlegte. Auch das Berner Verwaltungsgericht musste Schumachers Klage schliesslich gutheissen. Aber eine Parteientschädigung verweigerte es, weil «die Wahrung ihrer Interessen den Rahmen dessen nicht überschreitet, was der Einzelne üblicher- und zumutbarerweise (…) auf sich zu nehmen hat».
Hat man es wirklich üblicherweise auf sich zu nehmen, eine Richterin über die korrekte Rechtslage zu belehren? Und weshalb wollte das Gericht die alte Frau mit einem kostenlosen Klagerückzug ködern, obwohl ihr Verfahren ohnehin kostenlos gewesen wäre? Zu diesen Fragen will die zuständige Verwaltungsrichterin keine Stellung nehmen.
Wie heisst doch der Titel des Vortrags, den die Präsidentin des Berner Verwaltungsgerichts unlängst hielt: «Wie vermeide ich Bullshit in der Berufsausübung?»
Justiz
Bullshit am Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Bern versucht, einer Rentnerin eine Beschwerde auszureden – obwohl die Rechtslage völlig klar für die Betroffene spricht.
Das Gericht schätzte die streitbare Witwe falsch ein: Lora Schumacher
Lora Schumacher ist 70 Jahre alt, aber noch voll im Saft, wenn es um ihre Rechte geht. Als ihr im März die Pensionskasse die Witwenrente von 590 Franken strich, reichte sie Klage beim Berner Verwaltungsgericht ein. Auf die Rente habe sie Anspruch, schrieb sie, denn nur mit der AHV-Rente von 1780 Franken erreiche sie nicht einmal das Existenzminimum.
«Die Verneinung eines Anspruchs auf eine Witwenrente erscheint als rechtmässig», schrieb ihr die zuständige Einzelrichterin bereits eine Woche später. «Ihre Klage müsste aller Voraussicht nach abgewiesen werden.» Lora Schumacher solle bitte mitteilen, ob sie die Klage «kostenlos» zurückziehen wolle.
Damit machte das Verwaltungsgericht gleich zwei Fehler: Zum einen wäre Schumachers Klage ohnehin kostenlos gewesen – ob sie gewonnen hätte oder nicht. Der Satz im Brief erscheint wie der Versuch, einen Laien zu übertölpeln. Zum andern schätzte das Gericht die Rechtslage völlig falsch ein: Lora Schumacher hat nämlich, gemäss zwei Bundesgerichtsentscheiden, sehr wohl Anspruch auf die Witwenrente. So war denn die Pensionskasse sofort bereit, die Witwenrente zu zahlen, als ihr ein Rechtsanwalt diese klare Rechtslage darlegte. Auch das Berner Verwaltungsgericht musste Schumachers Klage schliesslich gutheissen. Aber eine Parteientschädigung verweigerte es, weil «die Wahrung ihrer Interessen den Rahmen dessen nicht überschreitet, was der Einzelne üblicher- und zumutbarerweise (…) auf sich zu nehmen hat».
Hat man es wirklich üblicherweise auf sich zu nehmen, eine Richterin über die korrekte Rechtslage zu belehren? Und weshalb wollte das Gericht die alte Frau mit einem kostenlosen Klagerückzug ködern, obwohl ihr Verfahren ohnehin kostenlos gewesen wäre? Zu diesen Fragen will die zuständige Verwaltungsrichterin keine Stellung nehmen.
Wie heisst doch der Titel des Vortrags, den die Präsidentin des Berner Verwaltungsgerichts unlängst hielt: «Wie vermeide ich Bullshit in der Berufsausübung?»
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© Beobachter Ausgabe 14 vom 08. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten