Kirchenaustritt
Erhält man trotzdem einen Grabplatz?
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- Stock-Kollektion colourbox.com
- Ausgabe:
- 18/10
Frage: Ich habe vor, aus der Kirche auszutreten. Werde ich dereinst trotzdem auf dem Friedhof beerdigt? Was muss ich tun, wenn ich das nicht möchte?
Sie behalten Ihr Recht auf eine Erdbestattung oder Kremation mit Beisetzung in einem Grab auf dem Friedhof Ihrer Wohngemeinde, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Wünschen Sie eine Erdbestattung, ist die Beisetzung auf dem Friedhof obligatorisch. Das muss nicht in der Wohngemeinde sein. Ein Grabplatz auf einem anderen Friedhof ist aber meist mit höheren Kosten verbunden. Entscheiden Sie sich für eine Kremation, sind alternative Bestattungsorte möglich. Etwa können Sie anordnen, dass Ihre Asche im eigenen Garten oder an einem anderen von Ihnen besonders geliebten Ort verstreut wird.
Bei einem Kirchenaustritt verzichten Sie auf die Dienstleistungen der Kirche: die Seelsorge von Sterbenden und ihren Angehörigen sowie die kirchlichen Zeremonien. Wenn Ihre Angehörigen dennoch eine Abdankungsfeier im kirchlichen Rahmen wünschen, übernimmt die Kirche dies in der Regel trotzdem, wobei einzelne Kirchgemeinden dafür eine Gebühr erheben. Für Kirchenangehörige ist die kirchliche Trauerfeier stets kostenlos.
Trauerfeiern müssen nicht im kirchlichen Rahmen stattfinden. Freischaffende Theologen, Ritualberaterinnen oder Angehörige können die Zeremonie leiten. Ein feierlicher Abschied lässt sich auch im Wald oder an Ihrem Lieblingsferienort durchführen. Sie dürfen aber auch ganz auf Trauerfeierlichkeiten verzichten.
Haben Sie eigene Vorstellungen, halten Sie diese schriftlich fest und besprechen sich wenn möglich auch mit Ihnen nahestehenden Personen. Diese müssen nämlich mit der Trauer fertig werden, und dabei können bestimmte Bestattungsgebräuche wie die Grabpflege eine wichtige Rolle spielen.
Wichtig: Ihre Bestattungsanordnung muss nach Ihrem Tod sofort gefunden werden. Legen Sie sie deshalb nicht in den Banksafe. Besser hinterlegen Sie sie bei Ihrer Wohngemeinde oder übergeben sie einer Vertrauensperson.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Kirchenaustritt
Erhält man trotzdem einen Grabplatz?
Frage: Ich habe vor, aus der Kirche auszutreten. Werde ich dereinst trotzdem auf dem Friedhof beerdigt? Was muss ich tun, wenn ich das nicht möchte?
Sie behalten Ihr Recht auf eine Erdbestattung oder Kremation mit Beisetzung in einem Grab auf dem Friedhof Ihrer Wohngemeinde, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Wünschen Sie eine Erdbestattung, ist die Beisetzung auf dem Friedhof obligatorisch. Das muss nicht in der Wohngemeinde sein. Ein Grabplatz auf einem anderen Friedhof ist aber meist mit höheren Kosten verbunden. Entscheiden Sie sich für eine Kremation, sind alternative Bestattungsorte möglich. Etwa können Sie anordnen, dass Ihre Asche im eigenen Garten oder an einem anderen von Ihnen besonders geliebten Ort verstreut wird.
Bei einem Kirchenaustritt verzichten Sie auf die Dienstleistungen der Kirche: die Seelsorge von Sterbenden und ihren Angehörigen sowie die kirchlichen Zeremonien. Wenn Ihre Angehörigen dennoch eine Abdankungsfeier im kirchlichen Rahmen wünschen, übernimmt die Kirche dies in der Regel trotzdem, wobei einzelne Kirchgemeinden dafür eine Gebühr erheben. Für Kirchenangehörige ist die kirchliche Trauerfeier stets kostenlos.
Trauerfeiern müssen nicht im kirchlichen Rahmen stattfinden. Freischaffende Theologen, Ritualberaterinnen oder Angehörige können die Zeremonie leiten. Ein feierlicher Abschied lässt sich auch im Wald oder an Ihrem Lieblingsferienort durchführen. Sie dürfen aber auch ganz auf Trauerfeierlichkeiten verzichten.
Haben Sie eigene Vorstellungen, halten Sie diese schriftlich fest und besprechen sich wenn möglich auch mit Ihnen nahestehenden Personen. Diese müssen nämlich mit der Trauer fertig werden, und dabei können bestimmte Bestattungsgebräuche wie die Grabpflege eine wichtige Rolle spielen.
Wichtig: Ihre Bestattungsanordnung muss nach Ihrem Tod sofort gefunden werden. Legen Sie sie deshalb nicht in den Banksafe. Besser hinterlegen Sie sie bei Ihrer Wohngemeinde oder übergeben sie einer Vertrauensperson.
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