Zwei Geldscheine stecken im Reisepass, den der Mann dem Zollbeamten überreicht. Daraufhin passiert er die Grenze, ohne dass sein Wagen kontrolliert wird. So stellt man sich Korruption vor – nicht in der Schweiz, wohl aber in Osteuropa, Russland, Asien, Lateinamerika oder Afrika. Überall dort also, wo der Staatsapparat schwach ist, Mafiabosse berüchtigt und Beamte bestechungsgewohnt sind.

Entsprechend schlecht schneiden diese Länder denn auch gemäss Transparency International ab. Die auf Korruptionsbekämpfung spezialisierte Non-Profit-Organisation befragt jedes Jahr knapp 3000 Manager international tätiger Firmen auf ihre Wahrnehmung von Korruption im öffentlichen Sektor. Die Schweiz liegt seit Jahren im vordersten Feld der «sauberen» Länder. So auch in der Auswertung vom vergangenen Jahr, in der sie nach Dänemark, Schweden, Neuseeland und Singapur zusammen mit Finnland auf Platz fünf von insgesamt 180 steht. Dass sie von zehn möglichen Punkten «nur» neun erreicht, liegt laut Transparency International unter anderem auch daran, dass auch Schweizer Unternehmen bereit sind, im Ausland Bestechungsgelder zu bezahlen.

«Klimapflege» und «Anfütterung»

Aber eben nicht nur. «Auch in der Schweiz sind korrupte Verhaltensweisen viel häufiger, als sich viele vorstellen wollen», sagt Daniel Jositsch, SP-Nationalrat, Strafrechtsprofessor und Korruptionsexperte. «Unsere kleinräumigen Strukturen fördern das Filzwesen.» Damit spricht Jositsch vor allem die strafrechtlich relevanten Formen von «Klimapflege» und «Anfütterung» an: Zuwendungen und Aufmerksamkeiten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen mit dem Ziel, den Empfänger in seiner Entscheidung zu beeinflussen.

Laut Schätzungen von Strafrechtsexperten kommt es hierzulande zu 1000 bis 2000 Bestechungsfällen pro Jahr. Die Anzahl Verurteilungen belaufen sich demgegenüber auf eine Handvoll. Der Grund für die hohe Dunkelziffer dürfte hauptsächlich darin liegen, dass sich die involvierten Parteien als Gewinner fühlen und es sich bei Korruptionsfällen um «opferlose» Delikte handelt. «Niemand bleibt mit einem Messer im Bauch liegen, niemandem fehlt das Portemonnaie», so Jositsch.

Zudem greift das im Jahr 2000 revidierte Korruptionsstrafrecht offensichtlich nicht. Während unter dem alten Recht aus den vierziger Jahren noch nachgewiesen werden musste, dass einem Amtsträger ein Vorteil für eine Amtshandlung angeboten wurde, genügt seither, dass der Vorfall in blossem Zusammenhang mit der Amtstätigkeit steht. «Überspitzt ausgelegt kann dies bedeuten, dass das Annehmen einer Wahlspende strafbar ist», sagt der Politiker Jositsch. Die revidierten Paragraphen müssen sich denn auch breite Kritik gefallen lassen. Strafrechtler nehmen Adjektive wie «schwammig» oder gar «heuchlerisch» in den Mund, und Jositsch spricht von einem «zahnlosen Tiger», der zu mehr Verunsicherung führe als zur Klärung beitrage.

Als deutlich wirksamer gilt das Whistleblowing, über das demnächst im Parlament erneut befunden wird. Der Begriff bezeichnet wörtlich übersetzt jemanden, der mit einer Trillerpfeife Alarm bläst, und im übertragenen Sinn einen Informanten, der Missstände an die Öffentlichkeit bringt, von denen er am Arbeitsplatz erfahren hat.

Fast alle heute bekannten Korruptionsskandale wurden dank Whistleblowern aufgedeckt. So etwa auch die Zürcher Wirteaffäre Anfang der neunziger Jahre – einer der grössten Bestechungsfälle der Schweiz: Raphael Huber, ehemaliger Chefbeamter der Abteilung Wirtschaftswesen der Zürcher Finanzdirektion, hatte widerrechtlich Patente im Gastgewerbe erteilt und im Gegenzug Bestechungsgelder in Millionenhöhe erhalten.

Die Politik nimmt sich der Korruption an

So wichtig Whistleblowers sind, so ungemütlich ist ihre Lage. Nicht nur werden sie häufig als «Nestbeschmutzer» beschimpft; bis heute sind Informanten in der Schweiz überdies rechtlich nicht geschützt vor Kündigungen und anderen Diskriminierungen. Nun aber kommt Bewegung in die Sache: Eine Motion des Ständerats aus dem Jahr 2006 verlangt vom Bundesrat einen Gesetzesvorschlag, wie Informanten in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung vor ungerechtfertigter Entlassung zu bewahren seien. Im Dezember hat der Bundesrat eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. In Bälde wird sich der Nationalrat damit befassen.

Die grosse Kammer hat Mitte November bereits beschlossen, dass die Schweiz der Uno-Konvention gegen Korruption beitreten solle. Es handelt sich um das erste weltweite Regelwerk zur Korruptionsbekämpfung, das unter anderem Bestimmungen zur Verhütung und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit enthält. An der Ausarbeitung des Übereinkommens, das schon von 116 Staaten ratifiziert wurde, war die Schweiz massgeblich beteiligt. Die Vorlage hat am 9. März auch den Ständerat passiert.

Beide Schritte lassen Strafrechtler aufatmen. «Das sind Massnahmen, die endlich in die richtige Richtung gehen», stellt Jositsch fest und fügt an, jeder Korruptionsfall sei einer zu viel – auf welchem Niveau auch immer. Da könne man hierzulande noch lange vom harmlosen «Söihäfeli-Söiteckeli-System» sprechen.

Ab wann wirds brenzlig?

Summen, ab denen von Bestechung gesprochen wird, sind nirgends im Gesetz festgehalten, die Rede ist lediglich von erlaubten «sozial adäquaten» und «geringfügigen» Beträgen.

Bei mehr als 100 Franken wird es aber «so oder so heikel», sagt Daniel Jositsch. «Da reicht kein einfacher Dank mehr. Es entsteht automatisch eine Abhängigkeit.» Am besten halte man sich an die Regel, einem Amtsträger ausserhalb des privaten Rahmens nichts zu schenken. Und privat sei der Rahmen nur, wenn der Amtsträger beispielsweise verwandt oder eng befreundet ist und das Geschenk etwa zum Geburtstag überreicht wird.

Korruption weltweit

Je höher der CPI-Wert (Corruption Perceptions Index), desto weniger Korruption im öffentlichen Sektor des jeweiligen Landes. Der CPI stützt sich auf Analysen und Umfragen und spiegelt die Wahrnehmung von Geschäftsleuten und Experten.

Quelle: Ernst Feurer-Mettler

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Quelle: Transparency International; , Infografik: Beobachter/dr

Korruption im Alltag

Die Grenze des Legalen ist schnell überschritten

Bestechungsversuche – eine Auswahl: 

  • Die Frage an einen Polizisten, ob es «unter gewissen Umständen möglich» sei, dass auf eine erhaltene Busse verzichtet werde.

  • Dem Bauvorstand eine Lehrstelle für seinen Sohn anbieten, wenn er dafür einem Baugesuch für einen Wintergarten stattgibt, obwohl erforderliche Bedingungen nicht erfüllt sind.

  • Einem Professor nach der Prüfung ein Geschenk überreichen, um eine bessere Note zu erwirken.

  • Dem Briefträger zu Weihnachten 200 Franken in ein Kuvert stecken, damit er, wenn niemand zu Hause und das Paket für den Briefkasten zu gross ist, keinen Abholzettel hinterlegt, sondern sich die Mühe macht, es bei Nachbarn abzugeben.

  • Dem Gemeinderat, der zur Besichtigung auf den Bauplatz kommt, nicht nur mit einem Kaffee, sondern mit einem Mehrgangmenü danken.

  • Als Veranstalter einem Politiker für einen gehaltenen Vortrag nicht nur mit einem Nachtessen danken, sondern zudem noch mit einer Übernachtung in einem Fünfsternehotel.