«Wir wollen nicht wahrhaben, dass es viele Menschen gibt, die sterben wollen»: Ludwig A. Minelli

Beobachter: Herr Minelli, Sie nennen die Debatte über die Sterbehilfe «komplett falsch». Warum?
Ludwig A. Minelli: Warum zettelt man über ein paar Dutzend begleitete Suizide pro Jahr in diesem Land eine derart grosse Debatte an, redet aber nicht darüber, dass wir jedes Jahr über 1300 Selbsttötungen und bis zu 67'000 Suizidversuche haben?

Beobachter: Was wollen Sie damit sagen?
Minelli: Wir tabuisieren Suizide genauso wie den Tod. Wir wollen nicht wahrhaben, dass es viele Menschen gibt, die sterben wollen, aus welchem Grund auch immer. Diese Leute überlassen wir sich selber, mit zum Teil gravierenden Folgen, wenn etwa ein Selbsttötungsversuch mit schwersten Verletzungen endet. Viele Ärzte sind immer noch der Meinung, der Tod sei ihr Feind. Der Tod ist in sehr vielen Fällen ein Freund des Menschen. Es gibt Fälle, in denen ist der Tod das Beste, was einem Menschen noch passieren kann.

Beobachter: Sie betonen stets, es sei ein Menschenrecht, über seinen eigenen Tod zu entscheiden. Welche Regeln für die Sterbehilfe leiten Sie daraus ab?
Minelli: Das Bundesgericht hat dieses Menschenrecht anerkannt. Deshalb braucht es im Prinzip gar keine schwere Krankheit, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Der Mensch muss allerdings urteilsfähig sein, wenn er Freitodhilfe will. Und er darf nicht in einer akuten Depression sein.

Beobachter: Nehmen wir an, ein junger Mann kommt aus einer tiefen Verstimmung heraus zu Ihnen – mit dem Wunsch zu sterben.
Minelli: Ich hatte einen 21-Jährigen, der drei Monate stationär in psychiatrischer Behandlung in Deutschland war. Unmittelbar nach seiner Entlassung rief er mich an und äusserte seinen Sterbewunsch. Er hatte angeblich beim Abitur erfolgreich getrickst und war deshalb in einem depressiven Tief. Ich nahm das als Lebenskrise. Da braucht man keine Anstalt – da braucht man Zuwendung! Drei Monate später war er fünf Tage lang mein Gast. Ich sprach mit ihm über das Leben, aber auch über Suizidmethoden. Als ich ihm vorschlug, doch einfach das Essen einzustellen, schlug seine Traurigkeit in Euphorie um. Ich ging mit ihm ins Alpamare und dann ins Mövenpick, um bei einem Essen das Verhungern einzuleiten. Das war der Wendepunkt. Er lebt.

Beobachter: Das zeigt doch, dass es Regeln braucht. Wir wollen doch keine geldgierigen Institutionen, die Sterbewillige sofort ins Jenseits bringen.
Minelli: Die Gefahr, dass irgendjemand eine Organisation gründen könnte, die einfach mir nichts, dir nichts Menschen in den Tod begleitet, ist nur theoretisch vorhanden.

Beobachter: Solange es Geld gibt dafür, halte ich das für sehr real.
Minelli: So einfach ist das nicht. Die Leute brauchen Vertrauen zu einer Organisation. Dazu braucht es primär eine ganz klare Philosophie. Unsere steht schon im Namen: «Dignitas» bedeutet Würde, «menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben». Zuallererst prüfen wir, ob wir einem Menschen helfen können, menschenwürdig zu leben. Wer nur Leute in den Tod begleiten möchte, wird keinen Erfolg haben. Und: Es braucht immer ein Arztrezept für das Medikament. Das ist schon für uns nicht einfach.

Beobachter: Bei 60'000 Suizidwilligen pro Jahr locken doch schnelle Gewinne.
Minelli: Nein. Denn wenn jemand nur aus Geldgier handeln würde, gäbe es sehr rasch einen ersten Fall, bei dem das ganze Umfeld des Verstorbenen klar dokumentieren würde, dass diese Person etwa nicht urteilsfähig war. Dann läge ein Tötungsdelikt vor. Wer sterben will, muss urteilsfähig sein. Es ist die Pflicht der Sterbehelfer, zu prüfen, ob jemand urteilsfähig ist.

Beobachter: Und wer soll das prüfen?
Minelli: Jeder kann feststellen, ob sich beim Gegenüber Anzeichen fehlender Urteilsfähigkeit zeigen. Wenn etwa ein junger Mann zu mir kommt und sterben will, um mit Jesus auf einer Wolke zu sitzen, sage ich ihm: Das ist eine Wahnvorstellung. Wir wissen nicht, ob Jesus jemals gelebt hat, und zweitens würde er von der Wolke runterfallen. Das ist kein gereifter Sterbeentschluss.

Beobachter: Und das reicht gegen eventuellen Missbrauch?
Minelli: Bei den Organisationen, die heute bestehen, ist jede Gewähr geboten, dass es keine Missbräuche gibt. Da braucht es keine zusätzlichen Regelungen.

Beobachter: Dass es bis heute klappt, bedeutet ja nicht, dass es keine Vorschriften braucht.
Minelli: Sie können die Sterbehilfe doch nicht theoretisch für alle Fälle festlegen, etwa indem sie Wartefristen definieren. Wir hatten mal jemanden, der unbeherrschbare Schmerzen hatte, so dass wir innerhalb von drei Tagen handeln mussten. Eine Schweizer Freundin der Patientin hat ihr geholfen, einen Arzt zu finden. Er hat das Rezept für Natriumpentobarbital (Nap) schnell ausgestellt.

Beobachter: Und wer hat das Nap abgeholt und wo?
Minelli: Das hat einer unserer Mitarbeiter in einer Apotheke abgeholt.

Beobachter: Aber genau hier besteht doch Regelungsbedarf. Im Prinzip darf niemand ausser einem Arzt dieses Betäubungsmittel besitzen, weitergeben und anwenden.
Minelli: Sagen Sie das den Leuten in Bern. Die sind bisher nicht bereit, diesen Graubereich zu ändern. Sie wollen nur zusätzliche Hürden einbauen, damit es die Hilfesuchenden noch schwerer haben als heute schon.

Ludwig A. Minelli, 77, ist Gründer des Sterbehilfe-Organisation Dignitas und Menschenrechtsanwalt. Zuvor war er Journalist («Die Tat», «Blick»), Radiokorrespondent für deutsche Sender und elf Jahre lang erster Schweizer Korrespondent des «Spiegel».

Quelle: Marc Latzel

Beobachter: Könnte es sein, dass Sie daran mitschuldig sind? Sie haben doch die Toleranzgrenzen ausgereizt.
Minelli: Sie meinen Hotelzimmer und Parkplätze? Das wollten die Sterbewilligen, nachdem uns die Behörden von Stäfa und Maur gemietete oder gar meine eigenen Räume nicht haben benutzen lassen.

Beobachter: Könnten Sterbehospize eine Lösung sein, wo man von Experten begutachtet würde und sich – wie in einem Hotel – anmelden könnte für die letzte Reise?
Minelli: Das glaube ich nicht. Sterbeberatung ist in erster Linie Lebenshilfe: 70 Prozent der Leute, die bei uns grünes Licht von einem Schweizer Arzt bekommen haben, melden sich anschliessend nie mehr. Sie sind beruhigt, weil sie wissen, dass sie sterben könnten, wenn es für sie zu schwer würde.

Beobachter: Dennoch braucht es Gesetze gegen Missbräuche.
Minelli: Im Bereich Suizidhilfe in der Schweiz gibt es keine Missbräuche, die irgendeine Änderung am gegenwärtigen System nötig machen würden.

Beobachter: Soll jeder, der will, eine Sterbeorganisation aufziehen können?
Minelli: Jeder, der will, kann sich ein Messer kaufen, mit dem er bequem ein Menschenleben auslöschen kann. Die blosse Behauptung der Möglichkeit von Missbräuchen kann und darf nie Grundlage sein für gesetzgeberische Tätigkeit. Der Zürcher Regierungsrat hat mehrfach festgehalten, dass die Schweizer Sterbehilfeorganisationen gut arbeiten.

Beobachter: Das trauen Ihnen offenbar nicht alle zu.
Minelli: Weil meine Aussagen böswillig verfälscht werden. So habe ich mal gesagt, im Prinzip stehe das Menschenrecht, sich umzubringen, auch einem Zwanzigjährigen mit Liebeskummer zu. Dieser Satzteil wurde sofort zitiert. Die zweite Hälfte des Satzes wurde arglistig totgeschwiegen: «Aber wir würden nie jemandem helfen zu sterben, der sich wegen Liebeskummer in einer Ausnahmesituation befindet, bevor wir ihm erklärt haben, dass andere Mütter auch hübsche Töchter haben.»

Beobachter: Und die Beurteilung, wie ernsthaft ein Todeswunsch ist, wollen Sie irgendwelchen Nichtfachleuten überlassen?
Minelli: Menschliche Zuwendung braucht keine Fachleute. Wenn jemand mit einer Depression zu mir kommt, rate ich zu einem Arztbesuch. Ich biete aber auch an, mich jederzeit anzurufen und auch zu besuchen. Nur so wird er wirklich ernst genommen.

Beobachter: Dafür verlangen Sie ein Honorar.
Minelli: Nein. Überhaupt nicht. Leute in einer solchen Situation brauchen erst mal Hilfe und nicht eine hohle Hand, die Geld nimmt. Wir leisten hier viel unbezahlte Hilfe, das wird aber leider immer verschwiegen. Man will gar nicht wissen, was wir wirklich leisten.

Beobachter: Journalisten, die Ihre Arbeit begleiten wollten, haben Sie ja nicht zugelassen.
Minelli: Einen Voyeurismus, der bloss beim Sterben dabei sein will, wollen wir nicht. Kürzlich haben mich der Chefredaktor und eine Reporterin des «Zürcher Oberländers» einen Tag lang begleitet. Sie waren auch bei einer Teamsitzung dabei.

Beobachter: Sie trauen den Medien nicht zu, das korrekt zu schildern?
Minelli: Leider nein. Nur wenige sind bereit, zu berichten, was uns wirklich wichtig ist. Die Situation um die ausser Acht gelassenen 60'000 Suizidversuche in der Schweiz. Hier geschieht absolut gar nichts. Ich weiss, wie man diese Zahl reduzieren könnte.

Beobachter: Wie denn?
Minelli: Indem man mit den Leuten auch darüber redet, wie ein sicherer Suizid gemacht werden kann, wenn es keine andere Lösung gibt, doch muss man auch die Risiken zeigen. Das Bundesgericht erklärt zwar, das Recht auf Selbsttötung sei ein Menschenrecht, aber wer sich für eine sichere, würdige Selbsttötung interessiert, stösst nur auf Hindernisse. Das kann nicht gut sein und kann nicht gutgehen.

Beobachter: Soll sich jeder Urteilsfähige Nap beschaffen dürfen?
Minelli: So einfach gehts nicht. Jemand, der einen echten Sterbewunsch hat, hat Gründe dafür. Über diese muss man mit ihm sprechen. Aber das setzt eben voraus, dass wir den Suizid grundsätzlich als Möglichkeit bejahen, statt ihn zu verteufeln. Könnte jemand angstfrei mit einem Arzt über Suizid sprechen, ohne in die Psychiatrie eingewiesen zu werden, wären wir einen grossen Schritt weiter. Heute riskiert ein Arzt, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn er einen solchen Patienten nicht einweist und es zu einem Suizid kommt.

Beobachter: Das Suizidgespräch zur Suizidprophylaxe?
Minelli: Ja, wir brauchen eine Suizidberatung. Menschen, die bereit sind, Suizidwilligen zu helfen, indem sie mit ihnen über ihre Motive reden. Aber es muss natürlich Pflicht sein, zuerst darüber zu reden, ob es bessere Lösungen gibt, ob sich der Suizid vermeiden liesse. So ist ein Gespräch möglich.

Beobachter: Und wer soll solche Suizidberatung anbieten?
Minelli: Darüber müsste man sich in der Gesellschaft unterhalten. Ich könnte mir vorstellen, dass viele Laien hier helfen könnten. Geeignete Personen, die über eine Anlaufstelle für solche Gespräche vermittelt würden. Wir müssen jeden nicht nötigen Suizid vermeiden, aber das können wir nur, wenn wir akzeptieren, dass diese Wünsche weit verbreitet sind, und wenn wir diesen Personen Anlaufstellen bieten, angstfrei über ihre Probleme zu reden.

Beobachter: Ist das Ihre Hauptmotivation, Leute vom Sterbewunsch abzuhalten?
Minelli: Meine Motivation ist es, den Menschen zu helfen, frei zu werden. Viele Menschen, die sich den Tod wünschen, sind nicht frei. Sie fühlen sich oder sind den Umständen ausgeliefert und suchen die Freiheit im Tod. Das braucht zuerst die Suche nach dem Problem und wenn möglich nach dessen Lösungsmöglichkeiten.

Beobachter: Was wäre für Sie ein Grund, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen?
Minelli: Ich kann mir vorstellen, dass eine Krankheit, die immer mehr zu einer extremen Pflegeabhängigkeit führt, für mich ein Grund für einen Sterbewunsch sein könnte. Wenn ich die Autonomie verliere und als komplizierter Pflegefall behandelt werden muss und das spüre, kann das ein Grund sein für einen Todeswunsch.

Beobachter: Glauben Sie an ein Leben nach dem Tod?
Minelli: Alles, was wir bisher wissen, spricht dagegen. Der Normalzustand im Universum ist lebenslos. Leben ist ein Ausnahmezustand auf der Erde. Deshalb müssen wir ihm Sorge tragen und Respekt entgegenbringen. Dazu gehört aber auch, jenen, die wirklich gehen möchten, zu ermöglichen, in Würde zu gehen, in Sicherheit zu gehen, ohne Schmerzen zu gehen und im Beisein der Angehörigen zu gehen.

Die Rechtslage heute

Verboten:

  • Aktive Sterbehilfe: Direkte aktive Sterbehilfe leistet, wer den Tod eines Menschen auf dessen Wunsch durch einen gezielten Eingriff herbeiführt.


Erlaubt, weil gesetzlich nicht geregelt:

  • Indirekte aktive Sterbehilfe: Darunter fällt das Verabreichen von Substanzen zum Zweck der Leidenslinderung, die als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen, etwa Betäubungsmittel.

  • Passive Sterbehilfe: Der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung.

  • Beihilfe zur Selbsttötung: Die sterbewillige Person tötet sich selber, der Sterbehelfer beschafft aber das notwendige Mittel. Handelt der Sterbehelfer allerdings aus selbstsüchtigen Motiven, macht er sich nach Artikel 115 StGB strafbar.