Schweizer Männer, die ihre Militärdienstpflicht nicht erfüllen, müssen stattdessen zahlen - drei Prozent ihres steuerbaren Einkommens. Die Pflicht zur Ersatzabgabe trifft auch eine ganze Menge Dienstuntauglicher: Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Militärdienst leisten kann, aber nicht so beeinträchtigt ist, dass er eine IV-Rente beantragen könnte, ist ersatzpflichtig.

Im Jahr 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz deswegen gerügt: Ein junger Mann, der wegen seiner Diabetes für dienstuntauglich erklärt wurde, hatte sich dagegen gewehrt, dass er Ersatzabgaben bezahlen musste, obschon er eigentlich Militärdienst leisten wollte (siehe Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

Der Entscheid des Gerichtshofs zwang die Schweiz zu einer Revision ihrer rechtlichen Grundlagen. Diese ist nun erfolgt: Neu wird ein militärischer Ersatzdienst für Dienstwillige geschaffen, die ansonsten militärdienst- und zivilschutzuntauglich wären.

Diese Neuerung erfolgte fast heimlich. Am 17. Oktober 2011 wurde die Änderung zwar auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht, jedoch gut versteckt in einem PDF-Dokument. Weitere Informationen, insbesondere Medienmitteilungen, blieben aus. Und das, obschon für die betroffenen Dienstuntauglichen jetzt eine Frist bis lediglich 31. Dezember 2011 läuft, um sich zu melden: Wer lieber Dienst leistet als Abgaben zu zahlen, muss bis Ende Jahr gegenüber der für Militärdienstfragen zuständigen Behörde seines Kantons erklären, dass er militärischen Ersatzdienst leisten will. Die Meldefrist sollte zwar eigentlich bis Mitte 2012 verlängert werden - sicher ist das bis jetzt aber noch nicht.

Wer erst in Zukunft für untauglich erklärt wird, kann gegen den entsprechenden Entscheid Beschwerde erheben und geltend machen, dass er dienstwillig und auch bereit sei, den militärischen Ersatzdienst zu leisten.