Mutterschaft
Kann ich aus der Armee austreten?
Frage: Ich habe mich als Frau vor drei Jahren zum Militär gemeldet und bereits die Rekrutenschule und zwei WKs hinter mir. Jetzt bin ich schwanger und will wieder aus der Armee austreten. Geht das? Muss ich Wehrpflichtersatz zahlen?
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Nein, Sie müssen keine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Aber Sie können nicht einfach austreten, sondern müssen ein Gesuch um Dispensation vom WK wegen Schwangerschaft und später wegen Mutterschaft einreichen. Frauen sind den Männern in der Armee seit 2004 gleichgestellt. Aber nur Männer sind militärdienstpflichtig, für Frauen ist der Einsatz in der Armee freiwillig.
Frauen müssen daher eine Erklärung unterschreiben, dass sie der Armee wirklich beitreten wollen. Tun sie das, ist der Militärdienst für sie fortan ebenso obligatorisch wie für Männer. Eine vorzeitige Entlassung aus der Armee ist wie bei Männern nicht einfach ohne weiteres möglich. Immerhin: Da sich Frauen freiwillig verpflichtet haben, müssen sie in keinem Fall eine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, selbst dann nicht, wenn sie ihre Dienstpflicht nicht erfüllen.
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© Beobachter Ausgabe 11 vom 28. Mai 2008 - Alle Rechte vorbehalten
