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Nationalrat

Nachsitzen fürs grosse Aufräumen

Text:
  • Markus Föhn
Bild:
  • Lukas Lehmann/Keystone
  •  und Monika Flückiger
Ausgabe:
7/11

Jetzt brauchts Überstunden: Der Nationalrat muss eine Sondersession abhalten, um den Pendenzenberg von über 1000 hängigen Vorstössen abzutragen. Das hat er sich selber eingebrockt.


Vorstoss gegen zu viele Vorstösse: 
Georges Theiler (Nationalrat FDP LU) hatte mit seinem Begehren keine Chance.
  


Rekordhalterin
: 75 Vorstösse der laufenden Legislatur sind von Bea Heim (Nationalrätin SP SO).


Kuriose Forderung: Josef Zisyadis (Nationalrat PdA VD) will, dass  nachts niemand fernsieht.
  
Sparsam mit Vorstössen: Elvira Bader (Nationalrätin CVP SO) hat seit 1999 erst deren 7 eingereicht.

Georges Theiler will keine Namen nennen, aber für den Geschmack des Luzerner FDP-Nationalrats gehen einige seiner Parlamentskollegen reichlich unüberlegt ans Werk. «Sie schnappen irgendwo etwas auf, und schon reichen sie im Parlament einen Vorstoss dazu ein», sagt er. Die Übereifrigen würden die ganze Maschinerie der Bundesverwaltung anwerfen, ohne zuerst selber Erkundungen einzuholen, kritisiert er. Und vor allem ohne zu bedenken, dass dabei vor allem eines passiert: «Der Berg von unerledigten Vorstössen wächst weiter an und lähmt zunehmend den Parlamentsbetrieb.»

Tatsächlich warten allein in der grossen Kammer gegenwärtig über 1000 Interpellationen, Postulate und Motionen darauf, von den Damen und Herren Nationalräten diskutiert zu werden. Genau deshalb müssen diese nach der Frühjahrssession vom März gleich wieder in Bern antraben: zu einer Sondersession vom 11. bis 14. April, die erstmals nicht einem Schwerpunktthema gewidmet ist – sondern ganz einfach dem grossen Aufräumen.

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Ob dieser nationalrätliche Frühjahrsputz ausreicht, ist fraglich. Denn die Lawine ist kaum zu bändigen: Nach Auskunft der Parlamentsdienste kommen im Nationalrat in jeder Session rund 250 Vorstösse neu dazu – behandelt werden im Schnitt gut 150. Theiler schlug vor zwei Jahren vor, jedem Nationalrat nur noch ein Kontingent von drei Vorstössen pro Session zuzusprechen – sinnigerweise in einem «Vorstoss gegen die Vorstossflut». Die Idee blieb chancenlos. Zu lieb ist den Bundesparlamentariern ihr Recht, vom Bundesrat Auskünfte zu verlangen oder ihm Aufträge zu erteilen. Sie machen von diesem Recht auch immer ausgiebiger Gebrauch: In der Legislaturperiode von 1995 bis 1999 reichten die Nationalräte noch rund 3000 Vorstösse ein. In der laufenden Legislatur, die noch bis zu den Wahlen im Herbst dauert, sind es jetzt schon fast 4000.

«Will man etwas bewegen, geht es nur so»

Allein 75 davon stammen aus der Feder der Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim. Die vor allem in der Gesundheitspolitik aktive Parlamentarierin gehört damit zu den fleissigsten Verfassern von Vorstössen. Unfreiwillig, wie sie sagt: «Ich wäre froh, müsste ich nicht so viele Vorstösse machen. Aber wenn man etwas bewegen und ein Anliegen durchbringen will, geht es nur so.»

Tatsächlich hat eine veränderte Politlandschaft dafür gesorgt, dass Vorstösse für Parlamentarier attraktiver geworden sind, beobachtet Daniel Schwarz, Parlamentsforscher an der Universität Bern. «Bis weit in die neunziger Jahre gab es ein gut funktionierendes Konkordanzsystem, in dem die Parlamentarier ihre Anliegen häufig unter sich regeln konnten und ihre Anregungen an Kommissionssitzungen einbrachten», sagt er. «Heute spielt diese Konkordanz weniger.» Daher versuchten Räte vermehrt, über Vorstösse ihr Ziel zu erreichen.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Medien – und auch die haben sich mit dem Aufkommen der Online-Newsportale und der Gratisblätter stark verändert. Markige Forderungen nehmen sie dankbar auf, knackigen Anliegen verschaffen sie eine grosse Öffentlichkeit. Gleichzeitig sind einzelne Zeitungen dazu übergegangen, auf Grundlage der eingereichten Vorstösse Ranglisten von Politikern zu erstellen. Mit nicht zu unterschätzenden Folgen für die Parlamentarier, wie der ehemalige Vizekanzler und Bundesratssprecher Oswald Sigg weiss: «Ein Parlamentarier, der nicht ein gewisses Mittelmass an Vorstössen einreicht, muss damit rechnen, als untätiger Hinterbänkler betrachtet zu werden, auch wenn er das eigentlich gar nicht ist.»

Und so reichen die Nationalrätinnen und Nationalräte wacker ein. Manche ihrer Anliegen, mit denen sich das Plenum noch auseinandersetzen muss, sind gewichtig, zweifellos. Bei anderen dagegen ist zuweilen zweifelhaft, inwiefern das Wohl der Eidgenossenschaft von ihnen abhängt.

Der Waadtländer PdA-Nationalrat Josef Zisyadis etwa fordert ein Gesetz für eine landesweite Fernseh-Sendepause von Mitternacht bis sechs Uhr morgens – als «tägliche Pause für die Verfügbarkeit des Gehirns». Der jurassische SVP-Vertreter Dominique Baettig verlangt eine Verfassungsänderung, um grenznahen Regionen wie Baden-Württemberg oder Elsass einen Beitritt zur Schweiz zu erleichtern. Vom Parteikollegen Ulrich Giezendanner harrt die Motion für eine «Zulassung von Drehlichtern für alle Abschleppfahrzeuge» der Beratung. Und der Berner Parteilose Ricardo Lumengo kümmert sich längst nicht bloss um nationale Belange: Er fordert den Bundesrat auf, bei der Uno-Vollversammlung die Wahl eines Verfassungsrats zu beantragen, der auf Grundlage der Bundesverfassung eine globale Verfassung ausarbeiten soll – mit dem Ziel einer «globalen Konföderation» inklusive «Weltbundesrat».

Vorstösse mit Schmunzelpotential gab es schon immer, sagt Oswald Sigg, der während Jahren hautnah am Ratsbetrieb dran war. «Auf der Verwaltung hiessen sie ‹Vorstösse pour la galerie›, weil sie eher für ein Publikum gedacht waren als für eine ernsthafte Debatte. Diese Vorstösse dienen den Parlamentariern dazu, ihre Arbeit für die Wähler sichtbar zu machen, ihnen zu zeigen: ‹Ich bin hier, ich arbeite für euch, für diese Themen mache ich mich stark.›»

«Das System muss das aushalten können»

Daher seien auch noch so abenteuerliche Vorstösse nicht einfach schlecht, findet Parlamentsforscher Schwarz. «Sie signalisieren den Wählern etwas und können einem Politiker zu einem Profil verhelfen», sagt er. Dass dies besonders vor eidgenössischen Wahlen verlockend ist, überrascht wenig – ebenso wenig wie die gegenwärtig über 20 lancierten Volksinitiativen, mit denen die Parteien den Wählern klarmachen wollen, für welche Anliegen sie einstehen.

Dennoch: «Das System muss einen solchen Drang zur Profilierung aushalten können», ist Schwarz überzeugt. Bei Kosten von durchschnittlich 6000 Franken pro Vorstoss ist das zwar nicht sonderlich wirtschaftlich, aber: «Ein Parlament ist nicht ökonomisch. Wäre Wirtschaftlichkeit das wichtigste Kriterium, müssten wir es abschaffen – dann würde auch niemand mehr Vorstösse einreichen.» Anders als Akteur Georges Theiler sieht Schwarz keine Gefährdung des Parlamentsbetriebs durch die hohe Zahl der hängigen Vorstösse – auch wenn der Rat das Zeitbudget im Auge behalten und sich hin und wieder eben eine Sondersession auferlegen müsse.

Und schliesslich sind auch nicht alle Parlamentarier wild darauf, massenhaft Anfragen oder Postulate zu produzieren. Die Solothurner CVP-Nationalrätin Elvira Bader zum Beispiel schreibt so gut wie keine. «Meist geht es mir zu lange, bis ich darauf eine Antwort erhalte», sagt sie. «Da rufe ich lieber schnell selber bei der Bundesverwaltung an.» Angst davor, als Hinterbänklerin zu gelten, hat sie nicht. «Meine Wähler wissen, was ich für sie tue.» Scheint so. Bader sitzt seit 1999 im Nationalrat – auch wenn sie seither erst sieben Vorstösse eingereicht hat.

Drei Arten von Vorstössen

Vorstösse sind Instrumente der Parlamentarier auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene, um der Regierung Aufträge zu erteilen, ihr Anstösse zu geben oder Fragen zu stellen. Man unterscheidet folgende Unterarten:

  • Einfache Anfrage und Interpellation: Schriftlich gestellte Frage an die ­Regierung, die diese schriftlich ­beantworten muss.

  • Postulat: Beauftragt die Regierung, zu prüfen, ob eine bestimmte Massnahme zu treffen sei. Damit ein Postulat an die Regierung überwiesen wird, muss die Ratsmehrheit damit einverstanden sein.

  • Motion: Beauftragt die Regierung,
    eine bestimmte Massnahme zu ­treffen. Auf Bundesebene müssen beide Parlamentskammern einer ­Motion zustimmen, damit sie an den Bundesrat überwiesen wird.

Gelangen Vorstösse der eidgenössi­schen Räte innert zwei Jahren nicht zur Debatte, wird beantragt, sie abzuschreiben. Die Räte können aber beschliessen, sie weiterhin pendent zu behalten.

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© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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