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Notariatsdienste

So sichern Sie sich ab

Ausgabe:
2/05

Verträge über Liegenschaftenübertragungen, aber auch einige andere Rechtsgeschäfte, zum Beispiel Eheverträge oder Gesellschaftsgründungen, müssen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Grund dafür ist die erhöhte Beweiskraft, die dadurch geschaffen wird. 

Zu den elementaren Pflichten des Notars – egal, ob amtlich oder freiberuflich – gehört die neutrale Aufklärung der beteiligten Parteien «über Form und Inhalt der Urkunde und ihre rechtlichen Wirkungen», wie es etwa im Berner Notariatsgesetz heisst. Besonders bei routinemässig aufgenommenen Vertragsklauseln besteht allerdings die Gefahr, dass die Parteien ungenügend aufgeklärt werden. Verschiedentlich haben Gerichte solche Klauseln schon für ungültig erklärt. Letztlich kann der fehlbare Notar auch schadenersatzpflichtig werden. Doch Vorsorgen ist einfacher:

  • Studieren Sie den Vertragsentwurf früh genug, damit Sie bei der notariellen Beurkundung keine Überraschungen erleben.

  • Bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Vertrag Punkt für Punkt so erklärt wird, dass Sie ihn verstehen – dazu ist der Notar gesetzlich verpflichtet.

  • Lassen Sie sich nie zur Unterzeichnung drängen. Schliesslich geht es bei notariell beglaubigten Verträgen meist um viel Geld.

 

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 20. Jan 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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