Online-Pornos

Wo melden?

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
18/04

Ich erhalte häufig unaufgefordert Mails mit abstossendem Inhalt. Auch im Internet bin ich vor kurzem auf wahrscheinlich verbotenes Bildmaterial gestossen. Bei welcher Amtsstelle kann ich solche Sichtungen melden? Jürg M.

Sie können in dieser Sache die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) des Bundesamts für Polizei informieren, die die nötigen Schritte einleiten wird: www.cybercrime.admin.ch; Sie finden dort ein Formular, mit dem Sie mutmasslich strafrechtlich relevante Internetseiten – insbesondere aus den Bereichen harte Pornografie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten), Gewaltdarstellung, Rassismus, Verbreitung von Computerviren, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung und illegaler Waffenhandel – direkt melden können. Die Beweissuche ist Sache der Polizei. Bereits der Besitz von kinderpornografischem Material wird strafrechtlich geahndet. Speichern Sie deshalb keinesfalls Material zu Beweiszwecken!

 

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh