Polizeikontrollen
So verhalten Sie sich richtig
Die Polizei muss für Ruhe und Ordnung sorgen und darf die dafür erforderlichen Massnahmen treffen. Nur: Die Eingriffe müssen verhältnismässig sein. So verhalten Sie sich am besten, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten:
- Die Polizei hat das Recht, Ihre Personalien zu kontrollieren. In der Schweiz besteht zwar keine Ausweispflicht. Aber um sich Ärger zu ersparen, empfiehlt es sich, immer einen Ausweis auf sich zu tragen.
- Verhalten Sie sich möglichst kooperativ – auch wenn Sie die Kontrolle als unverhältnismässig empfinden. Nennen Sie Ihre Personalien und zeigen Sie Ihren Ausweis. Sie ersparen sich so unnötige Unannehmlichkeiten.
- Bleiben Sie höflich und duzen Sie die Beamten nicht. Unterlassen Sie Beleidigungen oder Bezeichnungen wie «Bulle» oder «Schmier».
- Lassen Sie sich von Beamten in Zivil den Ausweis zeigen. Sind die Polizisten uniformiert, gilt die Uniform als Ausweis. Auf Verlangen müssen sich aber auch die uniformierten Beamten ausweisen.
- Als Angeschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Das ist vor allem dann angebracht, wenn Sie von der Polizei mit Vorwürfen überrascht werden, die Sie nicht nachvollziehen können.
- Wenn Sie eine polizeiliche Massnahme für unverhältnismässig halten, sollten Sie einen Erlebnisbericht verfassen und sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden. In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich und Bern sowie in den Städten Bern, Winterthur und Zürich gibt es überdies Ombudsstellen, an die Sie sich wenden können.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 30. Okt 2003 - Alle Rechte vorbehalten


