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Prävention bei Depression

Armeewaffe hinterlegen

Text:
  • Martin Rindlisbacher
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
18/11

Mein Mann ist depressiv – wie bringe ich seine Pistole ausser Reichweite?

Depression: Wie bringe ich seine Waffe aus dem Haus?

Mein Mann leidet momentan an einer Depression. Als Offizier der Armee hat er eine Dienstwaffe zu Hause. Ich befürchte, 
dass er sich oder der Familie mit der Pistole etwas antun könnte. Was kann ich unternehmen?

Wenn ein Risiko 
besteht, dass Ihr Mann sich selber oder jemand anderem etwas antut, können Sie die kantonale Militärbehörde 
informieren oder die Pistole gleich direkt 
im Zeughaus abgeben. Das können Sie aber auch beim nächsten Polizeiposten tun: Der Kanton verfügt dann die vorläufige Abnahme der Waffe.

Zur Meldung berechtigt sind auch Hausarzt und Psychiater: Das Arzt­geheimnis gilt hier nicht. Jährlich werden rund hundert Waffen vorsorglich ab­genommen. Nur gut jeder Zwanzigste 
erhält die Waffe später wieder zurück.

Wenn Ihr Partner das Problem einsieht, gibt es andere Möglichkeiten. Er kann die Waffe auch freiwillig zur vor­läufigen Abnahme abgeben. Seit Anfang 2010 muss die Dienstwaffe im Übrigen auch ohne ausgewiesenes Missbrauchsrisiko nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Ihr Ehemann kann die Waffe ­also ohne Angabe von Gründen zwischen den Wiederholungskursen gratis in einem beliebigen Zeughaus hinterlegen. Einzige Bedingung: Die Waffe muss sauber und eingefettet abgegeben werden. Damit ist dann mindestens zu Hause das akute Missbrauchsrisiko gebannt.

Lieber heute als morgen handeln

Insbesondere bei einer intensiven oder länger andauernden depressiven Phase sollte Ihr Gatte eine Dienstuntauglichkeit aus psychischen Gründen beantragen, denn das Militär kann ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Dazu muss er beim 
Militärärztlichen Dienst unter Beilage 
eines Arztzeugnisses einen Antrag ein­reichen. Wird er aus medizinischen Gründen für dienstuntauglich erklärt, muss die Bundesmilitärbehörde zugleich die Einziehung der Waffe durch die ­kantonale Militärbehörde veranlassen.

Achtung: Als Offizier könnte Ihr Mann seine Pistole kostenlos behalten, wenn er dereinst ordentlich aus der Dienstpflicht entlassen wird. Die Zeit 
löst also Ihr Problem nicht.

Ich empfehle Ihnen deshalb zu 
handeln – besser zu früh als zu spät.

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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