Prävention bei Depression
Armeewaffe hinterlegen
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- 18/11
Mein Mann ist depressiv – wie bringe ich seine Pistole ausser Reichweite?
Mein Mann leidet momentan an einer Depression. Als Offizier der Armee hat er eine Dienstwaffe zu Hause. Ich befürchte,
dass er sich oder der Familie mit der Pistole etwas antun könnte. Was kann ich unternehmen?
Wenn ein Risiko
besteht, dass Ihr Mann sich selber oder jemand anderem etwas antut, können Sie die kantonale Militärbehörde
informieren oder die Pistole gleich direkt
im Zeughaus abgeben. Das können Sie aber auch beim nächsten Polizeiposten tun: Der Kanton verfügt dann die vorläufige Abnahme der Waffe.
Zur Meldung berechtigt sind auch Hausarzt und Psychiater: Das Arztgeheimnis gilt hier nicht. Jährlich werden rund hundert Waffen vorsorglich abgenommen. Nur gut jeder Zwanzigste
erhält die Waffe später wieder zurück.
Wenn Ihr Partner das Problem einsieht, gibt es andere Möglichkeiten. Er kann die Waffe auch freiwillig zur vorläufigen Abnahme abgeben. Seit Anfang 2010 muss die Dienstwaffe im Übrigen auch ohne ausgewiesenes Missbrauchsrisiko nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Ihr Ehemann kann die Waffe also ohne Angabe von Gründen zwischen den Wiederholungskursen gratis in einem beliebigen Zeughaus hinterlegen. Einzige Bedingung: Die Waffe muss sauber und eingefettet abgegeben werden. Damit ist dann mindestens zu Hause das akute Missbrauchsrisiko gebannt.
Insbesondere bei einer intensiven oder länger andauernden depressiven Phase sollte Ihr Gatte eine Dienstuntauglichkeit aus psychischen Gründen beantragen, denn das Militär kann ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Dazu muss er beim
Militärärztlichen Dienst unter Beilage
eines Arztzeugnisses einen Antrag einreichen. Wird er aus medizinischen Gründen für dienstuntauglich erklärt, muss die Bundesmilitärbehörde zugleich die Einziehung der Waffe durch die kantonale Militärbehörde veranlassen.
Achtung: Als Offizier könnte Ihr Mann seine Pistole kostenlos behalten, wenn er dereinst ordentlich aus der Dienstpflicht entlassen wird. Die Zeit
löst also Ihr Problem nicht.
Ich empfehle Ihnen deshalb zu
handeln – besser zu früh als zu spät.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2011 - Alle Rechte vorbehalten
Prävention bei Depression
Armeewaffe hinterlegen
Mein Mann ist depressiv – wie bringe ich seine Pistole ausser Reichweite?
Mein Mann leidet momentan an einer Depression. Als Offizier der Armee hat er eine Dienstwaffe zu Hause. Ich befürchte, dass er sich oder der Familie mit der Pistole etwas antun könnte. Was kann ich unternehmen?
Wenn ein Risiko besteht, dass Ihr Mann sich selber oder jemand anderem etwas antut, können Sie die kantonale Militärbehörde informieren oder die Pistole gleich direkt im Zeughaus abgeben. Das können Sie aber auch beim nächsten Polizeiposten tun: Der Kanton verfügt dann die vorläufige Abnahme der Waffe.
Zur Meldung berechtigt sind auch Hausarzt und Psychiater: Das Arztgeheimnis gilt hier nicht. Jährlich werden rund hundert Waffen vorsorglich abgenommen. Nur gut jeder Zwanzigste erhält die Waffe später wieder zurück.
Wenn Ihr Partner das Problem einsieht, gibt es andere Möglichkeiten. Er kann die Waffe auch freiwillig zur vorläufigen Abnahme abgeben. Seit Anfang 2010 muss die Dienstwaffe im Übrigen auch ohne ausgewiesenes Missbrauchsrisiko nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Ihr Ehemann kann die Waffe also ohne Angabe von Gründen zwischen den Wiederholungskursen gratis in einem beliebigen Zeughaus hinterlegen. Einzige Bedingung: Die Waffe muss sauber und eingefettet abgegeben werden. Damit ist dann mindestens zu Hause das akute Missbrauchsrisiko gebannt.
Lieber heute als morgen handeln
Insbesondere bei einer intensiven oder länger andauernden depressiven Phase sollte Ihr Gatte eine Dienstuntauglichkeit aus psychischen Gründen beantragen, denn das Militär kann ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Dazu muss er beim Militärärztlichen Dienst unter Beilage eines Arztzeugnisses einen Antrag einreichen. Wird er aus medizinischen Gründen für dienstuntauglich erklärt, muss die Bundesmilitärbehörde zugleich die Einziehung der Waffe durch die kantonale Militärbehörde veranlassen.
Achtung: Als Offizier könnte Ihr Mann seine Pistole kostenlos behalten, wenn er dereinst ordentlich aus der Dienstpflicht entlassen wird. Die Zeit löst also Ihr Problem nicht.
Ich empfehle Ihnen deshalb zu handeln – besser zu früh als zu spät.
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