aktualisiert am 17. Jan 2012 13:47Religion
Austritt aus der Kirche
- Text:
- Walter Noser
- Bild:
- Thinkstock Kollektion
Frage: Ich glaube an Gott und bekenne mich zum Christentum. Trotzdem habe ich mich innerlich von der Kirche entfernt und möchte nicht mehr dazugehören. Wie kann ich austreten, und welche Konsequenzen hat ein Austritt? Franco B.
Sie müssen Ihren Austrittswunsch schriftlich und am besten eingeschrieben Ihrer Kirchgemeinde mitteilen. Eine Begründung ist nicht nötig – weder schriftlich noch in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer. Aufgrund Ihrer Willenserklärung sind Sie fortan konfessionslos und zahlen keine Kirchensteuer mehr.
Allerdings lässt man Sie nicht überall so einfach ziehen: In einigen wenigen Kantonen müssen Sie zusätzlich eine notariell beglaubigte Unterschrift vorlegen. Konfessionslos zu sein bedeutet, dass Sie auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten wollen, etwa auf eine kirchliche Trauung oder seelsorgerische Betreuung. Doch auch wenn Sie ausgetreten sind, ist eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung möglich. Einige Landeskirchen verlangen jedoch einen Beitrag.
Weitere Infos
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Verschiedene Online-Dienste bieten an, gegen Geld den Kirchenaustritt organisieren. Das ist pure Bauernfängerei, denn der Austritt kostet nichts. Weitere Infos
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