Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Sie müssen Ihren Austrittswunsch schriftlich und am besten eingeschrieben Ihrer Kirchgemeinde mitteilen. Eine Begründung ist nicht nötig – weder schriftlich noch in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer (siehe Mustervorlagen unten). Aufgrund Ihrer Willenserklärung sind Sie fortan konfessionslos und zahlen keine Kirchensteuer mehr.

Allerdings lässt man Sie nicht überall so einfach ziehen: In einigen wenigen Kantonen müssen Sie zusätzlich eine amtlich beglaubigte Unterschrift vorlegen. In einigen Kirchgemeinden werden Sie auch noch zu einem Austrittsgespräch eingeladen.

Welche Konsequenzen hat ein Kirchenaustritt?

Konfessionslos zu sein bedeutet, dass Sie auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten Aus der Kirche ausgetreten Wird unser Kind dennoch getauft? wollen, etwa auf eine kirchliche Trauung oder seelsorgerische Betreuung. Doch auch wenn Sie ausgetreten sind, ist eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung möglich. Der Entscheid liegt in der Regel beim Pfarrer oder der Pfarrerin. Einige Landeskirchen verlangen jedoch einen Beitrag.

Zur Handhabe in den Kirchgemeinden sagt Nicolas Mori von der reformierten Kirche Zürich: «Bei Trauungen wird meist ein strengerer Massstab angewendet als zum Beispiel beim Religionsunterricht für Kinder. Daniel Kosch, Generalsekretär der Katholischen Kirche Schweiz, sagt bezogen auf kirchliche Beerdigungsfeiern: «Wenn sich eine verstorbene Person klar von der Kirche distanziert hat, wäre es nicht korrekt, sie so zu beerdigen, als hätte sie der Kirche zeitlebens angehört. Es gibt aber Situationen, in denen es wegen der Trauerfamilie sinnvoll ist, eine religiöse Feier zu machen.»

Kann ich aus meiner Kirchgemeinde austreten, aber trotzdem Mitglied der Landeskirche bleiben?

Nein. Zumindest nach Staatskirchenrecht nicht. Wer aus der Kirchgemeinde austritt und damit von der Kirchensteuerpflicht enthoben ist, ist auch nicht mehr Mitglied der Landeskirche. Er oder sie darf zum Beispiel nicht mehr in der Kirchensynode (Parlament der Landeskirche) mitwirken. Und natürlich entfällt das Stimm- und Wahlrecht in der Kirchgemeinde.

Bei der katholischen Kirche gibt es neben dem Staatskirchenrecht aber noch das Kirchenrecht, das vom Papst erlassen wird. Dieses bindet die Zugehörigkeit zur Kirche nicht daran, dass man Steuern bezahlt . Deshalb sind von der katholischen Kirche aus gesehen auch jene Personen weiterhin Mitglied der Kirche, die aus der Kirchgemeinde ausgetreten sind, aber weiterhin der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft angehören wollen – so zum Beispiel eine Reihe von Politikern, die sich mit ihrer Kirchgemeinde oder Kantonalkirche nicht mehr identifizieren konnten.

Ich möchte, dass meine Kirchensteuer vollumfänglich einem kirchlichen Hilfswerk zukommt. Geht das?

Nein. Wie bei der Gemeindesteuer oder der Staatssteuer gilt: die Kirchensteuer ist voraussetzungslos geschuldet. Das Geld wird zum grössten Teil für das kirchliche Leben vor Ort eingesetzt, Teilbeträge gehen auch an kantonale und nationale Einrichtungen der jeweiligen Kirchen. Wie das Geld genau verwendet wird, bestimmt die Instanz, die für das Budget zuständig ist. In der Kirchgemeinde zum Beispiel die Kirchgemeindeversammlung.

Wichtig zu wissen für Katholiken: Nach «Rom» (an die Papstkirche) geht von der Kirchensteuer nichts.

Kann ich wieder in die Kirche eintreten, nachdem ich ausgetreten bin?

Ja, das geht. Meist genügt dafür eine einfache Wiederanmeldung bei der jeweiligen Kirchgemeinde per Brief oder Mail. Wenn Sie sich am spirituellen Kirchgemeindeleben beteiligen, wird die Ortskirche für Sie in der Regel eine kleine Wiederaufnahmezeremonie durchführen. Mit dem Wiedereintritt werden Sie auch wieder kirchensteuerpflichtig.

Wie kann ich der Kirche beitreten, wenn ich noch nie Mitglied war?

Am besten wenden Sie sich an die Ortskirche jener Konfession, der sie beitreten wollen. In der Regel lädt sie dann ein Pfarrer oder eine Pfarrerin zu einem Gespräch ein. Wird der Eintritt vollzogen, kümmert sich das Pfarramt meist auch um die Meldung beim Einwohneramt. Sobald Sie Ihren Kircheneintritt schriftlich bestätigt haben, müssen Sie Kirchensteuer zahlen.

Muss ich mich bei einem Eintritt taufen lassen?

Nein. Zumindest nicht für den Eintritt in die örtliche Kirchgemeinde als rechtlichen Akt. Um in die spirituelle Gemeinschaft der katholischen oder reformierten Kirche einzutreten, gehört für die meisten Gläubigen eine Taufe jedoch dazu. Auch die meisten Kirchen erwarten das: «Kirchenzugehörigkeit und Taufe gehören zusammen», sagt etwa Daniel Kosch, Generalsekretär der Katholischen Kirche Schweiz. Bei einem Wiedereintritt gibt es übrigens keine zweite Taufe. Wer einmal getauft wurde, bleibt das für die Kirche ein Leben lang.

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Raphael Brunner, Redaktor
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