Rückblende

Die «Auskunft» über Angestellte ging zu weit

Text:
  • Markus Föhn
Ausgabe:
3/09

Der Beobachter wies im Dezember auf die Mitarbeiterchecks von Dun & Bradstreet hin. Die Firma stellte bald darauf den Schnüffelservice ein.

Dem Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten blieb «mehr als nur ein schaler Beigeschmack», als ihn der Beobachter im Dezember auf einen neuen Service der Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet (D&B) aufmerksam machte – die sogenannten Mitarbeiterchecks. Personalchefs sollten bei D&B Dossiers über Stellenbewerber anfordern können. Die Informationen dazu konnte sich die Wirtschaftsauskunftei zwar auf legalem Weg beschaffen, dennoch waren die Daten heikel: Sie enthielten Angaben zu Betreibungen und Inkassofällen, zur Wohnsituation und zur Nachbarschaft der Bewerber.

Doch damit ist nun Schluss. Das Bundesverwaltungsgericht hat es D&B verboten, Mitarbeiterchecks an Personalchefs zu verkaufen. Das Gericht erachtet es als unzulässig, Daten über Arbeitnehmer zu sammeln und sie an Dritte weiterzugeben. D&B akzeptiert den Entscheid. «Wir haben einen Fehler gemacht und bei der Lancierung der Mitarbeiterchecks rechtliche Beschränkungen übersehen», sagt Andreas Hungerbühler, Marketingleiter bei D&B.

Ein Gerichtsverfahren wäre laut Hungerbühler nicht nötig gewesen. «Wir erhielten im Dezember einen Anruf des Datenschutzbeauftragten, der uns darauf aufmerksam machte, dass die Checks unzulässig seien», sagt er. «Darauf stellten wir den Service sofort ein.»

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 05. Feb 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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